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Autor Thema: Hugo Müller-Vogg: ARD und ZDF sind linksgrüne Selbstbedienungsläden  (Gelesen 968 mal)

  • Beiträge: 984
Focus-Online, 02.09.2022
Kommentar von Hugo Müller-Vogg:
ARD und ZDF sind linksgrüne Selbstbedienungsläden - aber ich will nicht ohne sie leben

https://www.focus.de/perspektiven/kommentar-von-hugo-mueller-vogg-ard-und-zdf-sind-selbstbedienungslaeden-doch-ich-will-nicht-ohne-sie-leben_id_138682786.html

Zitat von: Focus-Online, 02.09.2022, Müller-Vogg: ARD und ZDF sind linksgrüne Selbstbedienungsläden - aber ich will nicht ohne sie leben
Der Fall der ebenso geldgierigen wie geltungsbedürftigen Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger hat aller Welt vor Augen geführt, was Insidern längst bekannt war: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist ein um sich selbst kreisender Kosmos mit 21 TV-Sendern und 73 Radiosendern, extrem teuer und äußerst ineffizient. Aus der Rundfunkbeitrag genannten Zwangsgebühr leiteten die dort Herrschenden den Anspruch ab, das einfache Volk politisch zu missionieren, ja erziehen zu können beziehungsweise zu müssen.

Dazu kommt die schier unerträgliche Arroganz von ÖRR-„Hierarchen“ wie dem WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn, der den Rundfunkbeitrag als „Demokratieabgabe“ verherrlicht. Ganz so, als wären alle Länder ohne einen ÖRR deutscher Dimension keine richtigen Demokratien.

[...]

Zum Autor:
FOCUS online-Autor - Hugo Müller-Vogg
https://www.focus.de/intern/impressum/autoren/hugo-mueller-vogg_id_8738810.html
Zitat
Dr. Hugo Müller-Vogg ist Publizist und ehemaliger Herausgeber der FAZ.
bzw. auch unter wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_M%C3%BCller-Vogg

Ich habe erhebliche Zweifel, ob sich der ÖRR reformieren lässt - die gegenseitigen Abhängigkeiten von ÖRR (Deckung des Geldbedarfes über den Rundfunkbeitragstaatsvertrag)  und herrschenden Politikern (Bedarf an entgegenkommender Berichterstattung bzw. Wunsch nach Zurückdrängung von bestimmten Oppositionsparteien) ist gewaltig.

Lässt sich RN 80 / 81 aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Definition eines beitragspflichtigen Vorteils als Grundlage des Zwangsbeitrages für alle Wohnungsinhaber) verwirklichen?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2022, 01:50 von Bürger«

  • Beiträge: 7.327
Lässt sich RN 80 / 81 aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Definition eines beitragspflichtigen Vorteils als Grundlage des Zwangsbeitrages für alle Wohnungsinhaber) verwirklichen ?
Höchstvermutlich nicht, denn die anderen Aussagen in der Entscheidung sind ebenfalls zu beachten.

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0

Siehe darin die Hervorhebung in Rot aus der Rn. 143, als auch der ausdrückliche Hinweis in Rn. 52ff, daß der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Rn. 58
Zitat
2. Demnach handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe, nämlich um einen Beitrag.

Und allgemein zu nicht-steuerlichen Abgaben hat es das:

BVerfGE 108, 186 - Nichtsteuerliche Abgaben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29952.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2022, 00:29 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

o
  • Beiträge: 1.574
Seine Logik betreffs der "Demokratieabgabe" kann man auch auf die Grundversorgung in guter Qualität - so, wie er sie beschreibt - münzen: Sind Länder ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk politisch dumm, kulturell unterentwickelt und sowieso ahnungslos?

Wieso haben wir eine immer noch so gute Presse? obwohl ohne öffentlich-rechtliche Zeitungen (dieser Gedanke ist übrigens nicht neu)?

Herr Müller-Vogg ist auch nur ein kritikloser Gläubiger der öffentlich-rechtlichen Kirche. Ich glaube, er guckt nicht einmal örr Fernsehen, sonst würde er anders schreiben. Er glaubt einfach an den örR.

Er sollte sich lieber für eine gute Presse stark machen. Das Zeitungssterben ist immens.


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch Diskussion unter
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2022, 00:35 von Bürger«

  • Beiträge: 7.327
Das Zeitungssterben ist immens.
U. U. auch gerade wegen einem zwangsweise eingetrieben Rundfunkbeitrag, denn freilich sind die Bürger*innen dann nicht mehr frei darin, diese Mittel für eine Tageszeitung ihrer Wahl aufzuwenden. Insofern ist hier die unionsrechtlich kraft Art 11 GrCh nicht zulässige staatliche Einflußnahme gegeben.


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch Diskussion unter
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.459
Dazu die aus eigenem Antrieb getätigten bemerkenswerten Äusserungen eines bei den Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag am BVerwG im März 2016 beteiligten Richters im "Blog der Leser" von Zeit Online

Zitat von: Leserkommentar Dr. Thomas Heitz, Richter am BVerwG a.D. (bis Mai 2021) zu „Kind mit dem Bade“ von Giovanni di Lorenzo, ZEIT, 11.08.2022
[...] Nach meiner Einschätzung, gewonnen u.a. als Mitglied des für das Rundfunkrecht zuständigen Senats des Bundesverwaltungsgerichts (bis Mitte 2021) [...]

[...] Die Notwendigkeit, Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu zahlen, führt bei einkommensschwächeren Personen durchaus dazu, dass kein Geld für sonstige Medien, etwa für die Lokalzeitung, ausgegeben wird. [...]

Dr. Thomas Heitz
Siehe Thread:
Patricia Schlesinger: Kind mit dem Bade (+ Leserbrief Richter BVerwG a.D.) (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36341.0


Und er ist wahrlich nicht der Erste mit der Materie Befasste der diesen Fakt erkannt hat!


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch Diskussion unter
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0
aber auch die Zusatz-Anmerkungen unter
Patricia Schlesinger: Kind mit dem Bade (+ Leserbrief Richter BVerwG a.D.)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36341.msg218802.html#msg218802
bzgl. der offensichtlich unter Mitwirkung von Dr. Heitz selbst zustande gekommenen seinerzeitigen Urteilsbegründung des BVerwG, wonach oben von ihm erwähnte "Beschränkung des Zugangs zu anderen Quellen" angeblich "hinzunehmen" [sic!] sei, um den angeblich "unmittelbar durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Bestand des öffentlichrechtlichen Rundfunks und dessen Entwicklung zu gewährleisten" ::) >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2022, 01:39 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 984
Ein Kommentar unter dem Artikel hinsichtlich des Zusatzes in der Überschrift "aber ich will nicht ohne sie leben":

05.09.2022, Bernd Mauersberger

Zitat
"aber ich will nicht ohne sie leben"

Dazu fällt mir folgender Witz ein: Ein Arbeitnehmer wird zu seinem Chef gerufen und viele werden es wohl kennen, zuerst wird nur rumgeschwafelt bevor man auf den Punkt kommt. "Wir wissen zwar nicht wie wir ohne Sie zurecht kommen sollen, aber wir wollen es zumindest mal versuchen!" Wenn Herr Müller Vogg ohne diese Sender nicht leben will, so ist das seine ganz persönliche Ansicht. Andere würden hingegen wohl liebend gern auf diesen völlig überbordenden Selbstversorgungs-Apparat verzichten.


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