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Autor Thema: Gemeinsame Veranstaltung von Legislative, Medien u. Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 638 mal)

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Ich habe diesen Link hier zum "Karlsruher Verfassungsgespräch" gefunden:

BVerfG, Pressemitteilung Nr. 41/2022 vom 19. Mai 2022
22. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2022 im Bundesverfassungsgericht
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-041.html
Zitat von: BVerfG, PM Nr. 41/2022 vom 19.05.2022, 22. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22.05.2022 im BVerfG
Am Sonntag, dem 22. Mai 2022, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 22. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, sprechen Grußworte. Als Gäste auf dem Podium diskutieren Dr. Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg, Pia Lamberty, Geschäftsführerin beim Center für Monitoring, Analyse und Strategie, Berlin, Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Stefan Rahmstorf, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, und Prof. Dr. Maren Urner, Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Fachbereich Psychologie, Campus Köln. Moderiert wird die Diskussion von Jörg Schönenborn, Programmdirektor des Westdeutschen Rundfunks.

Die Veranstaltung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist ab 19 Uhr per Livestream online auf www.phoenix.de zu sehen und auch im Nachgang online abrufbar. Das Gespräch wird am Sonntag, 29. Mai 2022, um 13 Uhr im TV im Fernsehprogramm von phoenix ausgestrahlt.

Hier stehen für mich zwei Fragen im Raum, deren rechtliche Relevanz ich schwer einschätzen kann und die ich einfach mal hier reingebe:
  • Wer bezahlt das? Wessen Geld fließt hier in wessen Taschen? Bekommt mittelbar das Bundesverfassungsgericht Geld vom ÖRR?
  • Wie kommt sowas zu Stande? Wie die Themenfindung? Was sind das für Vereine? Dürfen wir auch mal da tagen? Welches "Beziehungsnetzwerk im Hintergrund" ist da am Werk und ist das ggf. sogar in diesen Vereinen formal vorhanden?
Außerdem stellt sich die Frage, ob es auch noch andere ähnliche "joint ventures" gibt.


Edit "Bürger": Zunächst nur auszugsweise zitierten Text der Pressemeldung vervollständigt, da dies erst den Zusammenhang zu ARD-ZDF-GEZ herstellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2022, 23:30 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

o
  • Beiträge: 1.573
3. Frage: Wo taucht hier der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk auf?***

4. Frage: Was ist nicht evident daran, dass die Veranstalter dieses Verfassungsgespräch auch selbst bezahlen werden? Was fällt da groß an außer Saal, O-Saft und Lachsbrötchen?

Bitte sauber die Motivation zu den Fragen 1 und 2 darlegen und dabei dran denken,
dass wir ein seriöses Forum in Sachen Rundfunkbeitrag sind.


***Edit "Bürger": Zunächst nur auszugsweise zitierten Text der Pressemeldung im Einstiegsbeitrag vervollständigt, da dies erst den Zusammenhang zu ARD-ZDF-GEZ herstellt (Moderation Jörg Schönenborn/ WDR + Ausstrahlung über phoenix).


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P
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Da die Veranstaltung bereits am 22.05.2022 war, können Fragen zu den allgemeinen Kosten sicherlich im Nachgang erhoben werden. Jedoch müssten diese Fragen aus meiner Sicht an den Veranstalter gerichtet werden.
Das war die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht.

Es kann sicherlich jeweils eine Anfrage einzeln erfolgen, aber ob das so Sinn macht?
Besser wäre es wohl gleich zu fragen wie diese Beteiligten sich finanzieren.
Gegebenenfalls sind noch Fragen nach Sponsoren zu prüfen.
Zur Frage 3 sei angemerkt, dass ein Programmdirektor als Moderator angekündigt war. Es wird nicht deutlich angeben ob der Programmdirektor das in der Rolle/Funktion "privat" oder "Programmdirektor des Westdeutschen Rundfunks" gemacht hat.

Die Veranstaltung selbst sollte über einen Vertriebsweg des öffentlichen Rundfunks übertragen worden sein.
Es könnte geprüft werden welcher Teil aus dem Rundfunkbeitrag dafür Verwendung gefunden hat.


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  • Beiträge: 1.573
Das einzig Kritische, was jetzt hier vorgebracht wurde, ist, ob der Rundfunk ein Sponsor war.

Ich würde aus allgemeiner Erfahrung mit derartigen Kongressen sagen, dass das nicht der Fall war. Es gibt weißgott bessere Sponsoren für ein Juragespräch als ausgerechnet ein Rundfunksender.

Die Veranstalter werden sich kaum in die Bücher gucken lassen: sie sind alle einzeln unterschiedlichen Stellen rechenschaftspflichtig, aber bestimmt nicht einzelnen Bürgern wie uns. Am ehesten könnte man bei der Stadt Karlsruhe nachhaken, aber selbst das wäre erstmal Sache des Gemeinderats (von Karlsruhe).

Dass der Moderator ein Programmdirektor ist und dass von diesem Gespräch berichtet wird, halte ich für eine selbstverständliche journalistische Aufgabe. Eher wird von solchen Veranstaltungen viel zu wenig berichtet und lieber eine Kochshow gesendet.

Mal so gefragt: Muss denn dieses Strohfeuer hier im Forum sein? Sommerloch?


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Ich frage mich nur, wie das eigentlich funktioniert dieses "Man-kennt-sich-System". Wie gesagt WIR kriegen sicher eine Abfuhr, wenn wir mit 3-4 Verbänden nachfragen, ob wir dort das Thema "Meinungsfreiheit und Rundfunkbeitragszwang" moderiert von ein paar Systemkritischen Journalisten diskutieren dürfen...
Für mich ist das auch ein Agendasetting / eine Beeinflussung des Gerichts am höchsten Gericht Regierungskritik als Fake News diffamieren zu dürfen. Und Mittendrin: Ein vermutlich gut dafür bezahlter Programmdirektor...


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