Könnte unionsrechtlich kritisch sein, denn seitens des Bundes besteht hier u. U. eine Meldepflicht nach Brüssel?
Auch der RBB ist ein öffentliches Unternehmen, das die unionsrechtlichen Beihilfekriterien einzuhalten hat; nicht marktkonforme Ausgaben zur Finanzierung eines Unternehmens werden zudem dem Staat zugeordnet und als staatliche Mittel qualifiziert, welches, wenn "Beihilfe", zur Meldepflicht nach Brüssel führt.
EuG T-231/06 - Öffentl. beauftr. Unternehmen -> Einhaltepfl. EU-Wettbewerbsrechthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35198.0
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;