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Autor Thema: RBB erhöht Beteiligung an der Medienboard-Filmförderung  (Gelesen 1311 mal)

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DWDL, 14.10.2021

Mehr Geld
RBB erhöht Beteiligung an der Medienboard-Filmförderung*


von Alexander Krei 

Zitat
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat angekündigt, seine Beteiligung an der Filmförderung des Medienboards Berlin-Brandenburg (MBB) um eine Million Euro zu erhöhen. Demnach soll der gemeinsame Fördertopf aufgestockt werden, "um der boomenden Filmbranche in der Metropolenregion ein zukunftssicheres Angebot für ambitionierte Filme und Serien zu bieten", teilte die Filmförderung am Donnerstag mit.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/84910/rbb_erhoeht_beteiligung_an_der_medienboardfilmfoerderung/

* Medienboard Berlin-Brandenburg
Zitat
Die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ist ein staatliches Unternehmen für Filmförderung und New-Media-Förderung der deutschen Länder Berlin und Brandenburg und Ansprechpartner für Film- und Medienschaffende in Deutschlands Hauptstadtregion.
Die länderübergreifende GmbH wurde am 1. Januar 2004 mit dem Zusammenschluss von Filmboard und Medienbüro der beiden Länder gegründet und führte damit Filmförderung und Standortmarketing bundesweit erstmals in einem Haus zusammen. Sie verfügt über einen Förderetat von rund 31,6 Mio. Euro im Jahr. Gesellschafter sind je hälftig die Investitionsbanken der Länder Berlin (IBB) und Brandenburg (ILB).
Das Medienboard wird geleitet von Kirsten Niehuus und Helge Jürgens, die nach dem Intendantenprinzip über Förderzusagen entscheiden. Geschäftsführerin für den Bereich Standortmarketing war von 2004 bis 2010 Petra Müller, die zum 1. September 2010 die Nachfolge von Michael Schmid-Ospach als Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW antrat. Von 2010 bis 2015 war Elmar Giglinger Geschäftsführer des Bereichs Standortmarketing, seit 2017 heißt der Geschäftsbereich New-Media-Förderung. […]
https://de.wikipedia.org/wiki/Medienboard_Berlin-Brandenburg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2021, 22:58 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Könnte unionsrechtlich kritisch sein, denn seitens des Bundes besteht hier u. U. eine Meldepflicht nach Brüssel?

Auch der RBB ist ein öffentliches Unternehmen, das die unionsrechtlichen Beihilfekriterien einzuhalten hat; nicht marktkonforme Ausgaben zur Finanzierung eines Unternehmens werden zudem dem Staat zugeordnet und als staatliche Mittel qualifiziert, welches, wenn "Beihilfe", zur Meldepflicht nach Brüssel führt.

EuG T-231/06 - Öffentl. beauftr. Unternehmen -> Einhaltepfl. EU-Wettbewerbsrecht
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2021, 22:59 von Bürger«
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