Die "Informationsversorgung" besorgt ein "staatsfernes Unternehmen". Das Geld dafür treibt dasselbe Unternehmen als Behörde ein, beruft sich dabei aber nicht auf Grundrechte, sondern auf Staatsverträge/Gesetze.
So weit könnte man noch argumentieren, dass nirgends eine Behörde auf Grundrechte pocht (die sie nicht haben kann).
Nun wird es schwierig. Dieser Zwitter klagt nun auf höhere Finanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht. D.h. irgend ein Grundrecht dieses "Zwitters" müsste ja verletzt/betroffen/vorhanden sein, damit es das kann. Das kann ja nur das "Unternehmen" betreffen, nicht die Behörde. Das Unternehmen könnte meinen, dass es in einer Zwangslage ist, weil vom Staat ein gesetzlicher Auftrag vorgeschrieben ist, aber die Mittel zur Erfüllung nicht geliefert werden. So würde das als einziges formal Sinn ergeben. Leider ist der Auftrag so vage, dass ich daraus aber keinen Finanzbedarf jenseits von 100 Millionen ableiten kann.
Die beiden öffentlich-rechtlichen Hauptsender haben den 1. und 2. Platz beim Marktanteil Rundfunk. Ich kann nicht erkennen, dass das für die Informationsaufgabe notwendig ist. Es sieht eher wie eine Überfinanzierung der Nebentätigkeiten als Unterhaltungsanstalten aus.