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Autor Thema: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken  (Gelesen 8969 mal)

  • Beiträge: 38
Man sollte auch den ganzen White-Space schraffieren oder schwärzen oder abschneiden, damit sie dort ihre blöden Stempel nicht so einfach draufstempeln können.


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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Also eine Person "P" hat in Ihrem viel-seitigen handschriftlichen Widerspruch Stellung genommen zu dem "Warum" (also "warum handschriftlich).

Da eine Institution "Beitragsservice" immensen Eingriff genommen hat in das Privatvermögen des "P", in dem ein Bescheid erstellt wurde. Da die Frist zum Widerspruch bereits abgelaufen war, entschied sich "P" zur Zahlung aus seinem knappen Medienbudget. Dieses war sodann übererschöpft.
Zeitgleich ging das Notebook des "P" in die Knie und segnete das Zeitliche. Urbi et Orbi. In Spiritus Sanktus brennt gut.
Medienbeitrag und Neu-Anschaffung... sorry: Gleichzeitig ging da nicht. Zu viel Geld.

Die Begleichung offener Rundfunkforderungen erfolgte als Erwerb einer "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte (Monopoli) und entlastete "P" von weiterem belastendem Schriftverkehr seitens des Betruxservus.

Da erfahrungsgemäß nach einem Bescheid innerhalb von 4 Wochen der Nächste kommt (und so war es auch), war etwas Zeit, handschriftlich etwas vorzubereiten. 13 Seiten kamen aus dem handschriftlichen Tintendrucker und erlangten das Privileg, persönlich beim Herzlichen Schlumpffunk abgegeben zu werden.

Reaktionen noch ausstehend. Es geschah ja aus einer Not heraus.

Wenn man nun wieder 2-3 Jahre abwartet, wäre aus ersparten RF-Beiträgen die Neu-Anschaffung eines Notebooks möglich.
Allerdings könnten auch Gerichtsgebühren o.ä. zu bezahlen sein, weshalb das Medienbudget weiter angegriffen wird und ggf. dann eine Klageschrift auch handschriftlich verfasst werden müste.

Aber okay... das will ja niemand. War nur Schwatzmahlerei am Horizont.   :-)

VG rave


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 118
  • Freistatt Bayern
Um @querkopf mit Quellennachweisen zu bestätigen und zu substantiieren:

Bundesverwaltungsamt, Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB) vom 25.11.1999:
Nach mehreren unbeantworteten Emails an das BBB, nun der Quellennachweis entnommen "Preußische Allgemeine Zeitung" vom 01.11.'03)
(http://archiv.preussische-allgemeine.de/2003/paz4403.pdf, Quellennachweis im Anhang)

In Stelkens/Schmitz hats die Maßgabe: Schrift = Sprache !
Zitat
[...]. Schriftstücke sind auch in deutscher Sprache abgefasst, [...].
(Quellennachweis: Stelkens §23 im Anhang)

Gibts in Rechtsbehlfsbelehrungen doch bisweilen den Hinweis:
[...]. Der Einspruch muss in deutscher Sprache abgefasst sein. [...]."

->Schrift = Sprache: Sütterlin ist zulässig und muß geduldet werden, eben handschriftlich, also ran an den Griffel und eben nicht die Schriftart nur runterladen und ausdrucken: Sind die Keys auf dem Keyboard dann auch in Sütterlin bezeichnet?

OLG Celle 1. Strafsenat, Beschluss vom 19.05.2009, 1 Ws 248/09 (StrVollz), Rn 11
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE216972009&st=null&showdoccase=1
Zitat
[...]. Nach welchen Kriterien sich die Lesbarkeit eines Schreibens beurteilt, ist im Gesetz nicht geregelt. Verbindliche Vorschriften darüber, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden ist, existieren in Deutschland nicht. [...].

Die "deutsche Sprache" gilt es, den öffentlichen Einrichtungen - wie Verwaltungen - zu trichtern, Querverweis (@Philosoph u.a. aus 2017):
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg159364.html#msg159364

By Prof. E. U. Eisvogel vom 13.03.2017:
EU-Bürger -> Recht -> Dokumente in ihrer(!) Sprache von Behörden zu erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22420.0

Daß Sütterlin nicht ganz aus der Welt ist und mit der Orthographieschwäche: Das kleine Endungs/Silben 's' ist nicht gleich dem "normalen" kleinen 's':

"Bewerber foppt Preußen-Stiftung nach kurioser Stellenanzeige" (07.06.2019)
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/buntes-kurioses/id_85885860/suetterlin-brief-bewerber-foppt-preussen-stiftung-nach-kurioser-stellenanzeige.html

Schriftform § 23 VwVfG Amtssprache Deutsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2020, 11:03 von Uwe«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

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Hier einmal ein Nachtrag, da gerade in zwei anderen Threads das Thema neu anklang:

Man darf auf der selben Seite mischen:
Die Hälfte der Zeilen schwarz auf weiß und umgekehrt.
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Weiß auf schwarz in kleiner Schrift liest sich sehr sehr blöd, aber wenn der Bürger seine Textschwerpunkte auf diese Weise betonen will, das kann man ihm in seiner Empörung nicht verargen. 
Oder wenn der Bürger grün vor Wut kommunizieren will, so macht es es in weißer Schrift und betont Zorneszeilen mit grünem Hintergrund.

Zwar können die Callenter-Mitarbeiter auch bei Software-Umschaltung immer nur das eine oder das andere vernünftig lesen. Aber dafür sind sie ja beauftragt, sorgfältig echt zu lesen.


Personen mit "Migrationshintergrund" können es in ihrer eigenen Sprache verlangen,
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was der Staat an Dokumenten liefert.
EU-Bürger -> Recht -> Dokumente in ihrer(!) Sprache von Behörden zu erhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22420.0


Und jetzt wird es lustig, Russisch zählt zu den offiziellen EU-Sprachen.
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Es gibt in der EU ja russischsprachige Regionen.
Personen, die ihre Kindheit an der Mutter-Brust in russisch sprechenden Ländern zubrachten, dürfen russisch als ihre Mutter-Sprache behandeln - oder auch andere Sprachen  wie bulgarisch oder rumänisch.
In unserem Streiterkreis sind, glaube ich, mehrere.

Also muss der Beitragsservice bitte seine hilfreichen Anleitungen in der jeweils in Betracht kommenden Sprache mitteilen. Bekommt man einen Liebesbrief, so schreibt dann der Bürger - auch wenn deutscher Staatsbürger - beispielsweise in russischer Handschrift:
??-??????, ?????????? - ? ?? ???????.

Womit er sagen möchte: "bitte auf russisch - Ich begreife es nicht."
Wenn der Bürger schon zuvor deutschsprachig schrieb, aber wenn ihn leider der Freund verlassen hat, der das für ihn bisher besorgte, da ist der mit der russischen Sprache Sozialisierte schlecht dran. Da hilft nur: "bitte auf russisch!"


Kommt dann irgendwann ein Juraschrieb "deutsche Amtssprache",
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so macht man sogleich eine handschriftliche Beschwerde auf Russisch an die EU-Kommission mit Kopie an den Intendanten.
Die Antworten kommen dann nicht ausgesprochen rasch.
Und wenn es dann weitergeht, so gibt es in der Community des Bürger hoffentlich eine Schreibhilfe-Oma, die wenigstens noch Sütterlin schreiben kann.


Wir haben auch Belgier in unserem Kreis, in Deutschland wohnend. 
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Da geht das natürlich besonders gut. Man muss ja nicht aus dem französischsprachigen Teil von Belgien sein.


Mit der Computerschrift sei noch auf etwas hingewiesen, was OCR noch nicht lesen kann
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Und was man deshalb auf keinen Fall machen soll. Das hatte mir mal jemand geliefert - ganz übel.
Er machte ein Dokument mit senkrechten Linien,  6 Spalten.
Sodann schrieb er waagerecht von Hand die Zeilen über die volle Breite, aber so, dass nie eine der Linien berührt wurde. Er hatte auch Wörter vor der Linie mit Trennungsstrich versehen und die zweite Worthälfte in der nächsten Spalte.

Und das obendrein in Sütterlin. Nein, so etwas soll man nicht machen. Das war ein sehr ärgerlicher Vorgang, weil er es teils als Spalten behandelte - Text untereinander - , teils Text über die gesamte Breite. 'Damit kam die OCR in Standardeinstellung nicht klar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2021, 22:25 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Russisch ist nicht "Amtssprache" der EU.
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Asche auf Pjotres Haupt... von @pinguin per PM:
Und er hat wieder einmal Recht.  Es gibt zwar kleine Regionen "Mehrheit russsischsprachig" in der EU, also entsprechende Sonderrechte auf Grundlage von EU-Regeln, aber nicht mehr als das.

Die Frage bleibt, ob man es trotzdem mal so versuchen kann, könnte man ja auch mit Arabisch, Türkisch, Chinesisch, Vietnamesisch... Da alles nicht EU-Amtssprache, wäre die Beschwerde bei der EU-Kommission weniger effizient. Allenfalls Neugier, wie damit umgegangen werden würde.


Woher der Irrtum?
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Weil Russisch Teil eines mehrsprachigen Systems ist, das wesentlich von EU-Aufträgen finanziert wird u.a.m.. Der allgemeine Sprachankram soll hier aber nicht das Thema sein.


Mit Sprachen geht generell durchaus so einiges.
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Beispielsweise, in Frankreich gibt es schöne Rechtsprechung, wonach beispielsweise chinesische Händler ihre Buchhaltung auf Chinesisch machen dürfen. Die Kontrolleure des Finanzamts sind begeistert. Soll nicht zur Erörterung ausgeweitet werden, nur als Hinweis, dass die Sprachenkeule immer das System ein wenig stören kann.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Das geht wahrscheinlich sogar noch besser mit Krypto:
heise/ c't 8/2019, S. 166
DSGVO für Briefe
Sicher verschickt - Briefpost DSGVO-konform verschlüsseln
Schwammige Formulierungen in der DSGVO verpflichten möglicherweise zum Verschlüsseln von Briefpost. Für Unternehmen, Behörden und Bürger bedeutet das erheblichen Aufwand.
Von Jan Mahn und Merlin Schumacher
https://www.heise.de/select/ct/2019/8/1554649156166535


Edit "Büger": Link-Infos ergänzt. Bitte, bitte, bitte, bitte immer alle den Forum-Regeln gemäß erforderlichen Link-Infos eigenverantwortlich angeben. Die Moderatoren haben weder die Kapazitäten dies anzupassen noch dies ständig und immer wieder selbst von langjährigen Forum-Mitgliedern anzumahnen. Danke.
Vorsorglich auch die Bitte, hier im Thread und egal ob digitale oder analoge Post das Thema Verschlüsselung nicht weiter zu vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2021, 23:55 von Bürger«

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Darf man das? Einen handschriftlichen Brief in Sütterlin in eine Bilddatei .jpg verwandeln, diese dann verschlüsseln und die Code-Sammlung an den Intendanten zu schicken?

Netterweise würde der Bürger als Betreff die Beitragsnummer eintragen, beispielsweise "gegen die Vollstreckungsankündigung bezüglich.... Verschlüsselt gemäß Art. 2 und 5 DSGVO.
Und: "... beantrage Aussetzung der Vollstreckung bis zum noch ausstehenden EuGH-Entscheid in dieser Sache über meines Erachtens vorliegende rückwirkende Nichtigkeit." 

Wetten, dass die ARD-Juristen ganz ganz blitzschnell mit ihrer hoch professionellen IT-Expertise damit klar kommen?
Für alles Weitere: Siehe den HEISE-Artikel des vorstehenden Beitrags.
Bitte diese nicht hier im Thread über Handschrift ausweiten. Hier habe ich IT-Optimierung in Sachen Handschrift aufgezeigt, aber damit sei dieser IT-Ausflug besser beendet.


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Der c't-Artikel war ein Aprilscherz. Mir ist das auch erst anhand der heise-Kommentare aufgefallen. Also kein Sand im Getriebe.

Zitat
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Gut gemachter Aprilscherz. Der Rechtswalt war übrigens nicht feststellbar.
Warum nicht trotzdem anwenden?


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