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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: querkopf am 23. Juni 2019, 04:21

Titel: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: querkopf am 23. Juni 2019, 04:21
Das Bundesverwaltungsamt, Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB), hat eine entsprechende Anfrage mit Schreiben vom 25. November 1999 wie folgt beantwortet:
Zitat
Da es sich bei der Sütterlinschrift um eine deutsche Schreibschrift handelt, ist gegen ihren Gebrauch für Schreiben an öffentliche Dienststellen nichts einzuwenden. Im Verwaltungsverfahrensgesetz ist lediglich festgelegt: ‚Die Amtssprache ist deutsch.‘ Im Grundgesetz heißt es: ‚Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.‘ Wenn ältere Menschen hierzu die Sütterlinschrift verwenden, die sie als deutsche Schreibschrift gelernt haben, kann man ihnen keine andere Schreibweise vorschreiben. Für die Anwendung bestimmter Schriftarten gibt es keine Formvorschriften.

"Schriftstücke sind auch in deutscher Sprache abgefasst, wenn sie in einer heute nicht mehr gebräuchlichen Schrift wie der Sütterlinschrift geschrieben sind. (...). Die Behörde kann keine Übertragung verlangen." (Stelkens/Schmitz § 23 VwVfG).

OLG Celle 1. Strafsenat, Beschluss vom 19.05.2009
"Allein der Umstand, dass der Schriftverkehr eines Gefangenen vollständig oder zum Teil in "Sütterlinschrift" bzw. "Deutscher Schreibschrift" abgefasst ist, rechtfertigt nicht die generelle Anordnung des Anhaltens derartiger Schreiben gemäß § 31 NJVollzG"
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE216972009&psml=bsndprod.psml&max=true

Jedem ist es also unbenommen, ohne Bedenken den nächsten Bauantrag oder den fälligen Widerspruch gegen den Steuerbescheid in deutscher Schreibschrift auszufertigen. Er wird viel Freude in den Amtsstuben auslösen …

Dies war z. B. so bei dem Finanzamt, welches, nachdem es die Anerkennung von Computerkosten als Werbungskosten abgelehnt hatte, diesen Einspruch erhielt (Beispielseite):

(https://dmhfotografie.lima-city.de/gezb/kurrent_beispiel.jpg)
Bildquelle: https://dmhfotografie.lima-city.de/gezb/kurrent_beispiel.jpg

Und sicher werden sich auch andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Instutitionen darüber freuen, daß alte, fast schon vergessen geglaubte Kulturtechniken nach wie vor gepflegt und im Alltag verwendet werden....
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: pjotre am 23. Juni 2019, 11:17
Ein Super-Fund!

Ihr braucht die Sütterlin-Schrift gar nicht erst zu lernen!
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Einfach irgendwo herunterladen für die Textverarbeitung und schon wird euer 20-seitiger Schriftsatz mit 1 Klick auf diese Schriftart ein optischer Genuss für jede(n) Jungrichter(in( der aktuellen Uni-Produktions-Serien.

Hier ein Beispiel für eine Quelle zum Herunterladen:
myfont.de/fonts/infos/2683-Suetterlin.html

Dr. Google liefert weitere Quellen. Suche:   sütterlin  font 


Da fehlt aber der letzte Schliff für künstlerische Schönheit: Die Unregelmäßigkeit des echt Manuellen.
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Es gibt ein paar Techniken, Pixel-Unordnung in Schriften zu erzeugen.
Das habe ich gerade nicht parat und will es auf die Schnelle auch nicht suchen.
Wer sich insoweit besser auskennt, könnte das hier in diesem Thread ja nachtragen?

Also, für Vollendung des künstlerischen Wertes muss es sein wie ein manuelles Werk, nicht herz- und blutlos wie ein Fabrik-Produkt. Da könnte ein Richter ja sagen, dann hättet ihr ja gleich eine andere Schriftart bitte wählen können.
 
In einfacher Form geht das mit Bildbearbeitungs-Software - Zeilen unregelmäßig machen, Pixel-Variation und sonstige allerdings noch schematische Formen der immerhin deutlichen Näherung an manuelles Kunstwerk-Schaffen.

Handschrift-Kunst mit Generierung von echter manueller Schönheit, das gibt es beispielsweise für die Werbebranche. Da muss allerdings die spezielle Software der Textverarbeitung dies meistern. Beispielsweise ändert sich dann jeder Buchstabe je nach Nachbar-Buchstaben u.a.m.. Nur dann ist es ein derartiges Kunstwerk, dass die Kunst der manuellen Einzigartigkeit über alles triumphieren darf, siehe die dargelegte Rechtsprechung.

Dafür klappt dann auch OCR-Software nicht - ist nicht "maschinen-lesbar" / nicht "machinen-übersetzbar".


Geschieht das schon bei Eingaben beim Intendant, persönliches Büro - 
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- nur Strategie-Anfänger senden an die Mediensteuer-Inkassozentrale, die Außenstelle der Landesfinanzämter ohne Rechtsperson für Außen-Auftritt (Tarnbezeichnung "Beitrags"-"Service" ),   

so wird dieser Text als Originaltext Aktenbestandteil und darf nach Verwaltungsrecht nicht mehr durch anderes ersetzt werden. Wenn 5 Schriftsätze mit insgesamt 100 Seiten in Sütterlin drin sind - selbst wenn einfache Font-Methode - , die Begeisterung der dortigen Juristen und Callcenter-Mitarbeiter wird unermesslich sein, endlich auch diese Akte bearbeiten zu dürfen! :)
Die Richter, die müssen dann "da durch". Die letzten Richter, die das noch in Schule am Rande zusätzlich lernen durften bis rund 1960(?), sind längst in Pension?

Aber vielleicht kommt es dann nie dazu. Das Schäbige könnte eintreten, dass eure Akte jahrelang unbearbeitet bleibt bei der adressierten Intendanz. Wenn da keine Post mehr kommt, unerhört, Frechheit, aber Protestieren und Reklamieren hat ja keinen Sinn. Also einfach sich damit abfinden, dass eine Behörde wieder einmal jahrelang nicht bearbeitet?


Auch bei Vollstreckung....
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Dem Gerichtsvollzieher so den Widerspruch einreichen und um Rückgabe der Akte an den Auftraggeber bitten zur Klärung? Da wird der Gerichtsvollzieher vielleicht ganz froh sein, die Akte los zu werden?


Liebe Leute, werdet strategisch listig statt euch als rechtswissenschaftliche Experten zu fühlen (was der Rechtslaie nun mal nicht kann, Punkt).


Alles Vorstehende war Parodie, Satire, war keine Empfehlung
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und ist erst recht keine Rechtsberatung.
Disclaimer wie bei Journalisten: Was jemand tut oder nicht tut, ist in seiner vollen eigenen Verantwortung.

Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: querkopf am 23. Juni 2019, 14:22
Ihr braucht die Sütterlin-Schrift gar nicht erst zu lernen!
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Einfach irgendwo herunterladen für die Textverarbeitung und schon wird euer 20-seitiger Schriftsatz mit 1 Klick auf diese Schriftart ein optischer Genuss für jede(n) Jungrichter(in( der aktuellen Uni-Produktions-Serien.

So einfach dürfte das nicht zu stemmen sein.

Bei einem mit der Hand unter Verwendung von Tinte und Feder geschriebenen Schriftstück sind die Schattierungen der Tinte, die Strichbreitenvariation infolge unterschiedlichen Drucks auf die Feder, Variationen in Schriftgröße und Laufweite, und viele andere Parameter mehr, individuell und nicht durch einen Computer zu imitieren. Dazu kommt, daß nur in ganz seltenen Fällen die Schrift so ebenmäßig ist, daß es keine Unterschiede zwischen gleichen Buchstaben gibt. Unsere Vorfahren hatten das Ende des 19. Jahrhunderts durchaus drauf - wenn ich mir alte Schriftstücke ansehe, dann gucke ich erstaunt auf eine absolut gleichmäßige Schrift mit kalligraphischen Qualitäten.

Aber ich habe noch keinen Computerdrucker gesehen, der den zu druckenden Text mit einem (Füll-) Federhalter mit allen individuellen Merkmalen einer schreibenden Hand zu Papier bringt. Die Ausdrucke der üblichen Drucker sind aber leicht durch den absolut gleichmäßigen Farb- / Tonerauftrag ohne jegliche Schattierungen zu erkennen.

Und dann wird ein Richter am Computer mit Hilfe eines entsprechenden Fonts geschriebene Schriftstücke als Schikane zurückweisen. Womit er durchaus Recht haben könnte, denn die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich ausdrücklich auf Handschriften. Bei maschinenschriftlich erstellten Schriftsätzen kann aber durchaus verlangt werden, daß der Verfasser eine leicht und problemlos lesbare Schrift verwendet.

Es ist nicht besonders schwer, das Schreiben der deutschen Schrift zu erlernen. Es gibt hierzu genügend sehr gute und ausführliche Anleitungen im Internet. Dann benötigt man nur noch ein Glas Tinte, eine geeignete Feder und einen Federhalter - oder einen Füllfederhalter mit einer geraden Feder ohne Schreibkorn (sog. Italic-Feder) - in einer zur Größe der Handschrift passenden Breite. Und dann kanns losgehen!

Auch die verwendete Schriftart gilt es sorgfältig abzuwägen. Es gibt nämlich viele verschiedene deutsche Schreibschriften. Ich persönlich orientiere mich an der Kurrent, die in Deutschland Ende des 19. / Anfang des 20. Jahrhunderts allgemein üblich war. Es ist die Schrift der Dichter und Denker aus jener Zeit.

Die Sütterlin ist eine vereinfachte Form der deutschen Schrift und stammt aus einer Zeit, in der der größenwahnsinnigste Vollidiot aller Zeiten (grövaz) in Deutschland sein Unwesen trieb. Wer historische Fotos aus dieser Zeit betrachtet, der wird feststellen, daß die Schreibschrift, in der die Schergen des Nazi-Regimes ihre Hetzparolen an die Häuser und Geschäfte jüdischer Mitmenschen schrieben, die Sütterlin war.

Wir sollten also in uns gehen und nachdenken, bevor wir leichtfertig eine Schriftart verwenden (egal ob hand- oder computergeschrieben), die Erinnerungen an dunkle Zeiten wecken und dem Schreiber unterstellen könnte, mit der Schrift auch eine politische Haltung zum Ausdruck bringen zu wollen.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: googler am 23. Juni 2019, 14:42
Im Zweifel könnte man auch fast unsichtbar Drucken und mit echter Tinte nachschreiben. Fertig. (#)
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: pjotre am 23. Juni 2019, 15:04
Die geschichtliche Seite dieser Schrift ist nicht so wie angedeutet.
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Es ging um etwas ganz anderes. Zur Erhellung der damaligen Diskussion - weit vor 1920 - :
https://de.wikipedia.org/wiki/Felix_von_Kunowski

In Sachen Sprechspur-Schrift - siehe den Wikipedia-Artikel liegt hier im übrigen ein Engagement vor und @pjotre verfügt über das gesamte Orginal-Paket der Dokumente - eine noch nicht tote Sache, da kommt vielleicht noch etwas im Internet.

Das Verbot um 1941 für die "deutschen" Schriften hatte einen ulkigen historischen Hintergrund - das soll hier nicht ausgeführt werden (reichlich spät das Entdecken der Beziehung zur Schriftart einer anderen Kulturnation - im Internet sicherlich gut nachlesbar).

(Bitte hier nicht ausweiten; mehr als diese Mini-Hinweise, das würde zu sehr vom Thread-Thema wegführen. )


Die von @querkopf zutreffend dargestellten Gesichtspunkte
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sind in meinem vorherigen längeren Beitrag ja eingebaut, also, wie man das gegen zu erwartende Einwendungen absichern kann.
Kernproblem dürfte sein, dass die Software-Pakete, die das wirklich gut genug schreiben können, vielleicht auf der teuren Seite liegen. Das muss aber nicht sein und könnte durchaus Open Source sein.
Ich habe es nicht geklärt.

Auch ohne diese Optimierung bleibt ein Anwendungsspielraum wie umrissen.
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Es kommt nicht immer darauf an, was der Gegner oder ein Richter machen könnte... könnnte.... könnte...
Die sind doch alle unter einem Aktenerledigungs-Druck "wenige Minuten pro Vorgang" und das geht nur auf Grundlage ihre Textbaustein-Agglomerate.

Es kommt darauf ein, derart viele Erschwernisse in die eigene Akte einzubauen, dass das Imperium darauf verzichtet, gegenüber diesem Bürger zurück zu schlagen. Sobald das mehr als 10 000 Euro Personalkosten kosten würde, seid ihr mit eurer maximalen Pflicht von rund 2 000 bis 3 000 Euro auf einer relativ sicheren Seite.

Und es wird wiederholt: Alles ist ja nur Parodie und Satire.
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Siehe den Disclaimer am eigenen vorherigen langen Beitrag.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: PersonX am 23. Juni 2019, 16:44
Nachschreiben fällt auf und sieht komisch aus, wenn dann erlernt anwenden oder lassen. Im Zweifel tut eine schriftlich gut ausgeführte Handschrift. Vom Druck ist abzuraten.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: VorsichtStufe am 23. Juni 2019, 19:54
Wie wäre es, wenn Ihr Eure Diskussion in einem Graphologie-Forum weiterführen würdet...
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: pjotre am 23. Juni 2019, 22:09
Graphologie (Beziehung Schrift / Charakter) ist nicht betroffen.
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Auf Schriftgeschichte war ich nur eingegangen, weil bei Sütterlin den Anwender nicht die "Nazikeule" treffen kann (war ja in vorherigem Beitrag eines anderen zur Überlegung gemacht worden).

Die Schriftenentwicklung betraf um 1900 auch andere Länder in Europa. Der in früherem Beitrag in diesem Thread genannte Wikipedia-Link vermittelt den Ideen-Hintergrund jener Jahrzehnte. Das geht demnach in die Tiefe der Beziehung zwischen Gehirn, Sprache, Sprechorgane, Klang, Grafik-Harmonie und so weiter - das Gegenteil der "Nazikeule".


Es geht hier im Forumsthread um Strategie, die Rundfunkabgabe faktisch "nicht-kassierbar" zu machen.
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Es geht - jedenfalls in meinen Beiträgen - nicht um die Frage, ob man handschriftlich einreichen soll, wer und wie. Es geht nur um die Frage der Strategie: Eine weitere Strategie also, ein Rundfunkabgabe-Inkasso so sehr zu erschweren, dass es nicht mehr erfolgt.
Hierfür sind 2 Elemente wichtig:
(1)  Unterbindung der Lesbarkeit (*Übersetzung") mit OCR - gibt es ja auch für Handschrift..
(2) Unterbindung der Verweigerung der Berücksichtigung wegen Missbrauch.

Softwaretechnisch ist die Lösung für (1) (wird demnächst an anderer Stelle im Internet verfügbar sein).

Schriftsatzstrategisch ist die Lösung für (2) - wie schon in vorherigem Beitrag ein wenig angedeutet. Auch über diese Seite der Sache wird demnächst irgendwo im Internet detaillierter zu lesen sein.


Damit eine Akte den Status der "Unberührbarkeit" erreicht,
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nämlich Bearbeitungskosten von beispielsweise mehr als 10 000 Euro erfordern würde, müssen allerdings mehrere Strategien parallel geführt werden.
Zwar interessiert den Gegner nicht das Geld - Rundfunkabgabe finanziert die 10 000++ Euro. Aber die dafür nötigen ausreichend qualifizierten Personen sind personeller Engpass bei den Rechtsabteilungen.


Das einzige, was uns zu interessieren hat, ist, das Unrecht der Rundfunkabgabe undurchführbar zu machen,
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jedenfalls in eigener Sache der jeweiligen Bürger.


Und nochmals, alles war ja nur Ulk, nur Parodie und Satire.... :)
Wer es anwendet, der macht das also voll eigenverantwortlich.
 
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: Sloyment am 24. Juni 2019, 08:14
Ich habe letztes Jahr auch schonmal zwei Schreiben in Kurrentschrift geschrieben, eben weil es nicht OCR-fähig ist und weil die Bearbeitung aufwendiger und kostenintensiver ist. Wichtig finde ich aber, Keywords wie ,,Widerspruch" sicherheitshalber in lateinischer Antiqua zu setzen.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: MichaelEngel am 24. Juni 2019, 13:27
Wichtig finde ich aber, Keywords wie ,,Widerspruch" sicherheitshalber in lateinischer Antiqua zu setzen.

Aber mit S p e r r sch r i f t.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: MichaelEngel am 24. Juni 2019, 20:32
Es muss nicht unbedingt handschriftlich sein:

FAZ, 24.06.2019
Ein Lastwagen voller Papier
650.000 Seiten Klageschrift
Eine Lastwagenladung mit 650.000 Seiten Papier hat am Montag das Büro der Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart erreicht. Die Anwälte vertreten Daimler im Prozess um ein Lkw-Kartell.
von Marcus Jung

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/lastwagen-mit-daimler-klage-erreicht-anwaelte-16252012.html
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: pjotre am 24. Juni 2019, 21:50
FAZ, 24.06.2019
Ein Lastwagen voller Papier
650.000 Seiten Klageschrift

Der Papierstapel, der in Sachen Rundfunkabgabe ("Inkassostraftat bei 10 % der Bürger?")
den 16 Staatskanzleien und 9 Intendanten von hier Ende 2018 zuging, war immerhin fast 1 Meter hoch.
Zwar nicht 650 000 Seiten, aber immerhin rund 5 000 Seiten.

(Nicht Aktion des Forums; im Forum wurde deshalb darüber nicht berichtet.)

Beim nächsten Durchgang 5000 Seiten mit Typefont Sütterlin-Handschrift? Muss mal darüber nachdenken... Die Pressenews darüber, das könnte ja dann vielleicht viral gehen für unseren Streit gegen den Teil "Falschinkasso" der Rundfunkabgabe.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: Bürger am 24. Juni 2019, 22:00
"Handschriftlich" könnte noch weiter gefasst werden... ;)

...z.B. als "Graffitti"/ "Graffito"/ "street art"
https://de.wikipedia.org/wiki/Graffiti
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=1CURXZydA4rKwQL1t5vwAg&q=graffiti&oq=graffiti&gs_l=img.3..0i67l2j0l5j0i67j0l2.51991.51991..52955...0.0..0.54.54.1......0....1..gws-wiz-img.yGCw3HLXkRU (https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=1CURXZydA4rKwQL1t5vwAg&q=graffiti&oq=graffiti&gs_l=img.3..0i67l2j0l5j0i67j0l2.51991.51991..52955...0.0..0.54.54.1......0....1..gws-wiz-img.yGCw3HLXkRU)

...als "Holzschnitt"
https://de.wikipedia.org/wiki/Holzschnitt
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=NygRXaDgE8rCwQLQj5jICA&q=holzschnitt+schrift&oq=holzschnitt+schrift&gs_l=img.3..0.49789.51532..52550...0.0..0.69.580.11......0....1..gws-wiz-img.......0i7i30j0i7i10i30j0i67.ssm4pSBoy6I (https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=NygRXaDgE8rCwQLQj5jICA&q=holzschnitt+schrift&oq=holzschnitt+schrift&gs_l=img.3..0.49789.51532..52550...0.0..0.69.580.11......0....1..gws-wiz-img.......0i7i30j0i7i10i30j0i67.ssm4pSBoy6I)
(entweder nur die jeweils spiegelverkehrte Druckplatte oder eine "limitierte" Druckversion)

...etwas anspruchsvoller als "Kupferstich"
https://de.wikipedia.org/wiki/Kupferstich
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=MigRXajWLdLfwAKp96igDA&q=kupferstich+schrift&oq=kupferstich+schrift&gs_l=img.3..0i24.1790.2774..3823...0.0..0.55.344.7......0....1..gws-wiz-img.......0j0i8i30.kVwnemseE0I (https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=MigRXajWLdLfwAKp96igDA&q=kupferstich+schrift&oq=kupferstich+schrift&gs_l=img.3..0i24.1790.2774..3823...0.0..0.55.344.7......0....1..gws-wiz-img.......0j0i8i30.kVwnemseE0I)
(entweder nur die jeweils spiegelverkehrte Druckplatte oder eine "limitierte" Druckversion)

...für StoffreundInnen gern auch gestickt, gehäkelt, genäht, gewebt, usw.

...als Ölgemälde, Aquarell, Seidenmalerei, Fingermalerei, usw.

...als Kartoffeldruck
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?q=kartoffeldruck&rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwj17qy28oLjAhXOJlAKHY4uDZwQ_AUIECgB&biw=1140&bih=754 (https://www.google.com/search?q=kartoffeldruck&rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwj17qy28oLjAhXOJlAKHY4uDZwQ_AUIECgB&biw=1140&bih=754)

...für die Backfreudigen als selbstgebackene/r Widerspruchs- und Klage-Keks/e
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=_ikRXf-TGqu8gweoy4qwBQ&q=russisch+brot&oq=russisch+brot&gs_l=img.3..0l10.90263.92478..93420...0.0..0.84.990.13......0....1..gws-wiz-img.ewtF3zx5XjY (https://www.google.com/search?rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&biw=1140&bih=754&tbm=isch&sa=1&ei=_ikRXf-TGqu8gweoy4qwBQ&q=russisch+brot&oq=russisch+brot&gs_l=img.3..0l10.90263.92478..93420...0.0..0.84.990.13......0....1..gws-wiz-img.ewtF3zx5XjY)

...oder schlicht (wortwörtlich "mit Nachdruck") "in Stein gemeißelt"
web-Suche nach Bildern:
https://www.google.com/search?q=schrift+stein&rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwi8zd3Z8YLjAhUIZlAKHRhCAMUQ_AUIECgB
 (https://www.google.com/search?q=schrift+stein&rlz=1C1TEUA_enDE510DE510&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwi8zd3Z8YLjAhUIZlAKHRhCAMUQ_AUIECgB)

Sorry, dass ich mich hier und jetzt so austobte.
Die Frage des nachweisbaren und rechtswirksamen Eingangs bei der zuständigen Stelle wäre natürlich im Einzelfall zu klären ;) ;D

Siehe im Forum u.a. auch unter
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.0.html
Auch dort war/ sind Handschrift und weitere Methoden bereits Thema.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: Sloyment am 06. Juli 2019, 18:28
Der folgende in deutscher Kurrentschrift kalligraphierte Brief einer Fiktiven Person S. an den NDR wurde dieser als Anhang zum Antwortschreiben in Kopie zurückgesandt. Es stellt offenbar keine große Schwierigkeit für den NDR dar, in deutscher Kurrentschrift kalligraphierte Briefe zu entziffern. Interessant ist aber die im Stempel vermerkte Beitragszahler-Nummer, die offenbar manuell herausgesucht werden und handschriftlich notiert werden musste. Interessant ist ferner, dass auf dem Brief ein Stempel und ein Aufkleber angebracht wurden, die sich im Datum unterscheiden. Offenbar werden beim NDR Briefe vor dem Scannen tagelang in Papierform bearbeitet, bevor sie gescannt werden. Ebenfalls interessant ist, dass der Brief offenbar mit 1 Bit Farbtiefe gescant wurde, und nicht, wie die fiktive Person S. erwartet hätte, mit 24 Bit Farbtiefe. Sie wird daher zukünftige Briefe auf dunkelrotem Papier verfassen, um beim NDR einen zusätzlichen Arbeitsplatz als Scanner-Kontrasteinsteller zu erschaffen.

(http://thomas.grüttmüller.de/Bla/NDR.png)
Bildquelle: http://thomas.grüttmüller.de/Bla/NDR.png (http://thomas.grüttmüller.de/Bla/NDR.png)
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: pjotre am 06. Juli 2019, 22:45
Da haben wir uns zu bedanken
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an denjenigen unter uns, der macht, wo die meisten es sich einfach machen, nichts zu machen, sondern nur darüber zu reden, was man machen können könnte. (wie in dieser Sache beispielsweise fauler @pjotre....)


Befund
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(1) wie ja zu vermuten: Mit vorgefertigten Type Fonts kommt das ARD-Juristenkartell recht gut klar.
(2) Dies auch dann, wenn wie hier die Zeilenabstände variieren und die Zeilen nicht-geradlinig sind. 
(3) Immerhin wichtig: Kein Versuch der Zurückweisung.


Übrigens auch ohne OCR sehr gut zu lesen.
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Wer Sütterlin auch nur halbwegs lesen kann, der kommt damit klar, weil recht kurz.
Wie es behandelt werden würde, wenn man das 100-seitge Sammelgutachten "RR-Analyse" voll in Sütterlin einliefern würde und dabei ein paar Verkomplizierungen für OCR einfügen würde, das wäre abzuwerten. ("R-Analyse" gibt es irgendwie im Internet - freigegeben für Verwendung als Anlage zu Schriftsätzen.)


Weitergehende Verkomplizierung:
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OCR und Handschrift, das kann tüchtige Probleme bekommen, wenn auf kariertes Papier gedruckt und zwar so, dass die Textlinien nicht parallel zu den Linien des karierten Papiers sind. 
Erreichbar, indem man kariertes A4-Papier geeignet beschneidet und sodann bedruckt.

OCR zerlegt ja den Text in virtuelle Blöcke, dann in Zeilen-Rechtecke, diese dann in viereckige Einzelfehler, die bei Kursivschrift entsprechend der Neigung der Buchstaben Rechnung tragen.
Die Buchstabenverbindungen bei Handschrift - Variation von Anstrich, Abstrich - sind ja softwaretechnisch standardisiert - das schafft OCR dann, sagen wir mal so, per "reverse engineering". 

Vorhandene Linien gelten hierbei als Zerlegungshilfen.
An sich könnte Software lernen, vom karierten Hintergrund zu abstrahieren. Ob sie das tatsächlich gelernt hat? Auch, wenn die Linien als Hintergrundbild erzeugt werden und hiebei unregelmäßig gebeult werden?

Grenzen der Verkomplizierung: Rechtslage.
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Sind schreibtechnische Besonderheiten erkennbar in der Absicht gemacht, die Bearbeitung stark zu behindern, so darf die Gegenseite es als missbräuchlich zurückweisen.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: Sloyment am 07. Juli 2019, 16:13
Man sollte auch den ganzen White-Space schraffieren oder schwärzen oder abschneiden, damit sie dort ihre blöden Stempel nicht so einfach draufstempeln können.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: rave am 07. Juli 2019, 23:35
Also eine Person "P" hat in Ihrem viel-seitigen handschriftlichen Widerspruch Stellung genommen zu dem "Warum" (also "warum handschriftlich).

Da eine Institution "Beitragsservice" immensen Eingriff genommen hat in das Privatvermögen des "P", in dem ein Bescheid erstellt wurde. Da die Frist zum Widerspruch bereits abgelaufen war, entschied sich "P" zur Zahlung aus seinem knappen Medienbudget. Dieses war sodann übererschöpft.
Zeitgleich ging das Notebook des "P" in die Knie und segnete das Zeitliche. Urbi et Orbi. In Spiritus Sanktus brennt gut.
Medienbeitrag und Neu-Anschaffung... sorry: Gleichzeitig ging da nicht. Zu viel Geld.

Die Begleichung offener Rundfunkforderungen erfolgte als Erwerb einer "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte (Monopoli) und entlastete "P" von weiterem belastendem Schriftverkehr seitens des Betruxservus.

Da erfahrungsgemäß nach einem Bescheid innerhalb von 4 Wochen der Nächste kommt (und so war es auch), war etwas Zeit, handschriftlich etwas vorzubereiten. 13 Seiten kamen aus dem handschriftlichen Tintendrucker und erlangten das Privileg, persönlich beim Herzlichen Schlumpffunk abgegeben zu werden.

Reaktionen noch ausstehend. Es geschah ja aus einer Not heraus.

Wenn man nun wieder 2-3 Jahre abwartet, wäre aus ersparten RF-Beiträgen die Neu-Anschaffung eines Notebooks möglich.
Allerdings könnten auch Gerichtsgebühren o.ä. zu bezahlen sein, weshalb das Medienbudget weiter angegriffen wird und ggf. dann eine Klageschrift auch handschriftlich verfasst werden müste.

Aber okay... das will ja niemand. War nur Schwatzmahlerei am Horizont.   :-)

VG rave
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: HÖRby am 01. Oktober 2020, 12:08
Um @querkopf mit Quellennachweisen zu bestätigen und zu substantiieren:

Bundesverwaltungsamt, Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB) vom 25.11.1999:
Nach mehreren unbeantworteten Emails an das BBB, nun der Quellennachweis entnommen "Preußische Allgemeine Zeitung" vom 01.11.'03)
(http://archiv.preussische-allgemeine.de/2003/paz4403.pdf, Quellennachweis im Anhang)

In Stelkens/Schmitz hats die Maßgabe: Schrift = Sprache !
Zitat
[...]. Schriftstücke sind auch in deutscher Sprache abgefasst, [...].
(Quellennachweis: Stelkens §23 im Anhang)

Gibts in Rechtsbehlfsbelehrungen doch bisweilen den Hinweis:
[...]. Der Einspruch muss in deutscher Sprache abgefasst sein. [...]."

->Schrift = Sprache: Sütterlin ist zulässig und muß geduldet werden, eben handschriftlich, also ran an den Griffel und eben nicht die Schriftart nur runterladen und ausdrucken: Sind die Keys auf dem Keyboard dann auch in Sütterlin bezeichnet?

OLG Celle 1. Strafsenat, Beschluss vom 19.05.2009, 1 Ws 248/09 (StrVollz), Rn 11
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE216972009&st=null&showdoccase=1
Zitat
[...]. Nach welchen Kriterien sich die Lesbarkeit eines Schreibens beurteilt, ist im Gesetz nicht geregelt. Verbindliche Vorschriften darüber, welche Schriftart im Schriftverkehr zu verwenden ist, existieren in Deutschland nicht. [...].

Die "deutsche Sprache" gilt es, den öffentlichen Einrichtungen - wie Verwaltungen - zu trichtern, Querverweis (@Philosoph u.a. aus 2017):
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg159364.html#msg159364

By Prof. E. U. Eisvogel vom 13.03.2017:
EU-Bürger -> Recht -> Dokumente in ihrer(!) Sprache von Behörden zu erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22420.0

Daß Sütterlin nicht ganz aus der Welt ist und mit der Orthographieschwäche: Das kleine Endungs/Silben 's' ist nicht gleich dem "normalen" kleinen 's':

"Bewerber foppt Preußen-Stiftung nach kurioser Stellenanzeige" (07.06.2019)
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/buntes-kurioses/id_85885860/suetterlin-brief-bewerber-foppt-preussen-stiftung-nach-kurioser-stellenanzeige.html

Schriftform § 23 VwVfG Amtssprache Deutsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.0.html)
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: pjotre am 06. Januar 2021, 15:22
Hier einmal ein Nachtrag, da gerade in zwei anderen Threads das Thema neu anklang:

Man darf auf der selben Seite mischen:
Die Hälfte der Zeilen schwarz auf weiß und umgekehrt.
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Weiß auf schwarz in kleiner Schrift liest sich sehr sehr blöd, aber wenn der Bürger seine Textschwerpunkte auf diese Weise betonen will, das kann man ihm in seiner Empörung nicht verargen. 
Oder wenn der Bürger grün vor Wut kommunizieren will, so macht es es in weißer Schrift und betont Zorneszeilen mit grünem Hintergrund.

Zwar können die Callenter-Mitarbeiter auch bei Software-Umschaltung immer nur das eine oder das andere vernünftig lesen. Aber dafür sind sie ja beauftragt, sorgfältig echt zu lesen.


Personen mit "Migrationshintergrund" können es in ihrer eigenen Sprache verlangen,
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was der Staat an Dokumenten liefert.
EU-Bürger -> Recht -> Dokumente in ihrer(!) Sprache von Behörden zu erhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22420.0


Und jetzt wird es lustig, Russisch zählt zu den offiziellen EU-Sprachen.
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Es gibt in der EU ja russischsprachige Regionen.
Personen, die ihre Kindheit an der Mutter-Brust in russisch sprechenden Ländern zubrachten, dürfen russisch als ihre Mutter-Sprache behandeln - oder auch andere Sprachen  wie bulgarisch oder rumänisch.
In unserem Streiterkreis sind, glaube ich, mehrere.

Also muss der Beitragsservice bitte seine hilfreichen Anleitungen in der jeweils in Betracht kommenden Sprache mitteilen. Bekommt man einen Liebesbrief, so schreibt dann der Bürger - auch wenn deutscher Staatsbürger - beispielsweise in russischer Handschrift:
??-??????, ?????????? - ? ?? ???????.

Womit er sagen möchte: "bitte auf russisch - Ich begreife es nicht."
Wenn der Bürger schon zuvor deutschsprachig schrieb, aber wenn ihn leider der Freund verlassen hat, der das für ihn bisher besorgte, da ist der mit der russischen Sprache Sozialisierte schlecht dran. Da hilft nur: "bitte auf russisch!"


Kommt dann irgendwann ein Juraschrieb "deutsche Amtssprache",
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so macht man sogleich eine handschriftliche Beschwerde auf Russisch an die EU-Kommission mit Kopie an den Intendanten.
Die Antworten kommen dann nicht ausgesprochen rasch.
Und wenn es dann weitergeht, so gibt es in der Community des Bürger hoffentlich eine Schreibhilfe-Oma, die wenigstens noch Sütterlin schreiben kann.


Wir haben auch Belgier in unserem Kreis, in Deutschland wohnend. 
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Da geht das natürlich besonders gut. Man muss ja nicht aus dem französischsprachigen Teil von Belgien sein.


Mit der Computerschrift sei noch auf etwas hingewiesen, was OCR noch nicht lesen kann
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Und was man deshalb auf keinen Fall machen soll. Das hatte mir mal jemand geliefert - ganz übel.
Er machte ein Dokument mit senkrechten Linien,  6 Spalten.
Sodann schrieb er waagerecht von Hand die Zeilen über die volle Breite, aber so, dass nie eine der Linien berührt wurde. Er hatte auch Wörter vor der Linie mit Trennungsstrich versehen und die zweite Worthälfte in der nächsten Spalte.

Und das obendrein in Sütterlin. Nein, so etwas soll man nicht machen. Das war ein sehr ärgerlicher Vorgang, weil er es teils als Spalten behandelte - Text untereinander - , teils Text über die gesamte Breite. 'Damit kam die OCR in Standardeinstellung nicht klar.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: pjotre am 06. Januar 2021, 19:45
Russisch ist nicht "Amtssprache" der EU.
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Asche auf Pjotres Haupt... von @pinguin per PM:
Und er hat wieder einmal Recht.  Es gibt zwar kleine Regionen "Mehrheit russsischsprachig" in der EU, also entsprechende Sonderrechte auf Grundlage von EU-Regeln, aber nicht mehr als das.

Die Frage bleibt, ob man es trotzdem mal so versuchen kann, könnte man ja auch mit Arabisch, Türkisch, Chinesisch, Vietnamesisch... Da alles nicht EU-Amtssprache, wäre die Beschwerde bei der EU-Kommission weniger effizient. Allenfalls Neugier, wie damit umgegangen werden würde.


Woher der Irrtum?
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Weil Russisch Teil eines mehrsprachigen Systems ist, das wesentlich von EU-Aufträgen finanziert wird u.a.m.. Der allgemeine Sprachankram soll hier aber nicht das Thema sein.


Mit Sprachen geht generell durchaus so einiges.
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Beispielsweise, in Frankreich gibt es schöne Rechtsprechung, wonach beispielsweise chinesische Händler ihre Buchhaltung auf Chinesisch machen dürfen. Die Kontrolleure des Finanzamts sind begeistert. Soll nicht zur Erörterung ausgeweitet werden, nur als Hinweis, dass die Sprachenkeule immer das System ein wenig stören kann.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: mullhorst am 06. Januar 2021, 21:37
Das geht wahrscheinlich sogar noch besser mit Krypto:
heise/ c't 8/2019, S. 166
DSGVO für Briefe
Sicher verschickt - Briefpost DSGVO-konform verschlüsseln
Schwammige Formulierungen in der DSGVO verpflichten möglicherweise zum Verschlüsseln von Briefpost. Für Unternehmen, Behörden und Bürger bedeutet das erheblichen Aufwand.
Von Jan Mahn und Merlin Schumacher
https://www.heise.de/select/ct/2019/8/1554649156166535


Edit "Büger": Link-Infos ergänzt. Bitte, bitte, bitte, bitte immer alle den Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) gemäß erforderlichen Link-Infos eigenverantwortlich angeben. Die Moderatoren haben weder die Kapazitäten dies anzupassen noch dies ständig und immer wieder selbst von langjährigen Forum-Mitgliedern anzumahnen. Danke.
Vorsorglich auch die Bitte, hier im Thread und egal ob digitale oder analoge Post das Thema Verschlüsselung nicht weiter zu vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und Berücksichtigung.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: pjotre am 07. Januar 2021, 13:19
Darf man das? Einen handschriftlichen Brief in Sütterlin in eine Bilddatei .jpg verwandeln, diese dann verschlüsseln und die Code-Sammlung an den Intendanten zu schicken?

Netterweise würde der Bürger als Betreff die Beitragsnummer eintragen, beispielsweise "gegen die Vollstreckungsankündigung bezüglich.... Verschlüsselt gemäß Art. 2 und 5 DSGVO.
Und: "... beantrage Aussetzung der Vollstreckung bis zum noch ausstehenden EuGH-Entscheid in dieser Sache über meines Erachtens vorliegende rückwirkende Nichtigkeit." 

Wetten, dass die ARD-Juristen ganz ganz blitzschnell mit ihrer hoch professionellen IT-Expertise damit klar kommen?
Für alles Weitere: Siehe den HEISE-Artikel des vorstehenden Beitrags.
Bitte diese nicht hier im Thread über Handschrift ausweiten. Hier habe ich IT-Optimierung in Sachen Handschrift aufgezeigt, aber damit sei dieser IT-Ausflug besser beendet.
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: ope23 am 07. Januar 2021, 16:51
Der c't-Artikel war ein Aprilscherz. Mir ist das auch erst anhand der heise-Kommentare aufgefallen. Also kein Sand im Getriebe.

Zitat
heise/ c't 8/2019, S. 166
DSGVO für Briefe
Sicher verschickt - Briefpost DSGVO-konform verschlüsseln
Schwammige Formulierungen in der DSGVO verpflichten möglicherweise zum Verschlüsseln von Briefpost. Für Unternehmen, Behörden und Bürger bedeutet das erheblichen Aufwand.
Von Jan Mahn und Merlin Schumacher
https://www.heise.de/select/ct/2019/8/1554649156166535
Titel: Re: Hinweis zu handschriftlich verfaßten Schriftstücken
Beitrag von: pjotre am 07. Januar 2021, 17:49
Gut gemachter Aprilscherz. Der Rechtswalt war übrigens nicht feststellbar.
Warum nicht trotzdem anwenden?