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Autor Thema: Dokument-Leak: Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)  (Gelesen 11711 mal)

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23.12.2020
YouTube-Kanal Markus Mähler

Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
https://www.youtube.com/watch?v=ZDBfcbOeXy0 (Video ca. 9 Minuten)

Zitat
Die Glückwünsche der GEZ an die Vollstrecker im Land könnt Ihr hier nachlesen:

https://drive.google.com/file/d/1qfd8f641uNRvrLMg1YxZLPz_oQqhtEQD/view
(pdf, 720 kb)

Natürlich ist dagegen nichts einzuwenden. Brisant wird dieses Massenschreiben aber durch die Ausführungen des Beitragsservice: So gnadenlos sollen die Vollstrecker in der Krise mit uns Menschen umgehen. Millionen werden wegen des Rundfunkbeitrags einfach weiter vollstreckt - trotz Corona, trotz Lockdown, trotz all der wirtschaftlichen Sorgen und Nöte.

Falls die PDF-Datei im Browser nicht angezeigt wird: Oben rechts auf das Symbol für Herunterladen klicken. Es handelt sich dabei um den Pfeil, der nach unten zeigt.
[…]

OCR des Dokuments:
Zitat von: NDR Beitragsservice, Dez 2020, Weihnachts-Rundbrief an Vollstreckungsstellen
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten uns am Ende dieses Jahres an Sie wenden, um Danke für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen zu sagen.

Das Jahr 2020 ist geprägt durch die Covid-19 Pandemie, Lockdown, Homeoffice, Beschränkungen im Kundenkontakt und den ersatzlosen Wegfall unserer geplanten Informationsveranstaltungen mit Ihnen.

Der Vollstreckungserfolg im gesamten Sendegebiet konnte dennoch im Vergleich zum letzten Jahr gesteigert werden. Das ist das Ergebnis Ihrer guten Arbeit vor Ort. Dafür möchten wir uns bei Ihnen bedanken.

Die Abteilung Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks arbeitet seit März 2020 überwiegend im Homeoffice. Es ist uns jedoch wichtig, dass wir mit Ihnen im Austausch bleiben, Ihre Fragen beantworten und Ihren Anregungen nachgehen.

Aus diesem Grund ist unsere Hotline für Sie da. Sollten Sie uns unter der Telefonnummer 040 4156 xxxx einmal nicht erreichen, nutzen Sie unsere E-Mail-Adresse xx-xxxxxxxxxxxxxxx@ndr.de. Auch die Faxnummer 040 4156 xxxx steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Uns erreicht immer wieder die Frage, ob Vollstreckungsersuchen wegen der Covid-19 Pandemie vorübergehend ausgesetzt werden können, oder ob die Befreiungsmöglichkeiten erweitert werden können.

Ein Aufschub der Vollstreckungsersuchen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, da es sich zum einen bis heute um Rückstände handelt, die vor Corona entstanden sind und zum anderen den Schuldenberg der Betroffenen noch weiter ansteigen lässt.

Beitragsbefreiungen bleiben an die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages geknüpft. Nur Empfängerinnen der unter den Ziffern 1 bis 10 aufgezählten Sozialleistungen können eine Befreiung erhalten. Das bedeutet, dass Kurzarbeitergeld oder ALG I nicht zur Befreiung führen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Härtefallregelung greift hier ebenfalls nicht.

Selbstverständlich helfen wir, wo es uns möglich ist, sofern sich Schuldnerinnen vor einem Vollstreckungsersuchen mit ihren Anliegen auf Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschub an uns oder den Beitragsservice in Köln wenden.

Abschließend möchten wir Sie darüber informieren, dass die Landesrundfunkanstalten nach einem europaweiten Vergabeverfahren ab dem 01.01.2021 mit dem neuen Inkassodienstleister Paigo GmbH, Baden Baden (Part of Arvato Financial Solutions) zusammenarbeiten werden. Der bisherige Inkassodienstleister Creditreform* Mainz Albert & Naujoks KG erhält die letzten Aufträge im Dezember 2020.

Wir hoffen, dass wir im Verlaufe des nächsten Jahres möglicherweise im kleineren Rahmen wieder Präsenzveranstaltungen** durchführen können.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und vor allem ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2021.

Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen und verbleiben mit den besten Grüßen, Ihre

N.B.A.    A.B.    A.G.    K.H.    E.H.    S.W.

Vielen Dank an "A." für den Hinweis


Edit "Bürger":
Diskussion des eigenständigen Themas des neuen Inkosso-Dienstleisters und diesbezüglicher Ausschreibung siehe bitte unter
ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


*Zur bisherigen "Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG" und deren (erbärmlichen) Eintreibungs-Versuchen siehe u.a. unter
Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9378.0
Gebührenbescheid von Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.msg52404.html#msg52404
Erst Zwangsvollstreckung jetzt Creditreform ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10484.0
fruchtlose Pfändung durch GV, dennoch Schreiben von "creditreform" > wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19425.0
Datenschutzbeauftragte überprüfen Eintreibung von RB durch Creditreform (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27147.0
Creditreform: unrechtmäßige Verarbeitung von Daten von "Beitragsschuldern" (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28483.0


**Zu den "Präsenzveranstaltungen" des "Beitragssevice" für die Gerichtsvollzieher/ Vollstreckungsstellen siehe u.a. unter
Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW) (02/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21945.0
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung (09/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20233.0


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Hier wird im Hintergrund die zur höchstinstanzlichen Rechtsprechung und der Gesetzgebung im Widerspruch stehende eigene (Wunsch-)Vorstellung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als eine (Massen-)Anweisung den Vollstreckungsstellen aufgetragen. Wie findet das BVerwG das? Eine Gegenüberstellung:

Quelle: Eingangsbeitrag, https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34706.0.html, letzter Abruf am 28.12.2020, 23:50
Zitat von: Aus (Massen-)Anweisung des öffentlich-rechtlichen Nordwestdeutschen Rundfunks an Vollstreckungsstellen
Beitragsbefreiungen bleiben an die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages geknüpft. Nur Empfängerinnen der unter den Ziffern 1 bis 10 aufgezählten Sozialleistungen können eine Befreiung erhalten. Das bedeutet, dass Kurzarbeitergeld oder ALG I nicht zur Befreiung führen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Härtefallregelung greift hier ebenfalls nicht.
Quelle: BVerwG 6 C 20.18, Urteil vom 09. Dezember 2019, Rn. 24, letzter Abruf am 28.12.2020, 23:55 https://www.bverwg.de/091219U6C20.18.0
Zitat von: Aus Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes
Der Zweck der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV besteht darin, grobe Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten zu vermeiden, die durch das in § 4 Abs. 1 RBStV verankerte normative Regelungssystem der sogenannten bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit entstehen. Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit, nicht zu den Personengruppen des § 4 Abs. 1 RBStV gehörende Rundfunkbeitragsschuldner von der Beitragspflicht zu befreien, wenn sich deren Schlechterstellung gegenüber den befreiten Personengruppen nicht sachlich rechtfertigen lässt. [...] Zum anderen kommt eine Anwendung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV auf von dem Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV nicht erfasste, den dort geregelten Konstellationen jedoch vergleichbare Bedürftigkeitsfälle in Betracht (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 - Rn. 23 ff., vgl. auch: LT-Drs. HB 18/40 S. 25).
Hervorhebungen hinzugefügt.

Die öffentlich-rechtliche Handlungsanweisung heißt: nehmt Grundrechtsverstöße (Schutzbereich: Existenzminimum) billigend in Kauf.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Es müsste (durch eine öffentliche Anfrage o.ä.?) in Erfahrung gebracht werden, genau welche Stellen mit eingangs verlinktem Gruß-, Wunsch- und suggestivem Halbwahrheitsschreiben adressiert wurden...
...auf dass all diesen Stellen eine Stellungnahme/ Gegendarstellung/ Richtigstellung zu diesem Schreiben zugesandt werden kann.

Freiwillige vor ;)
(Markus Mähler selbst...? Wer kontaktiert ihn...?)


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Markus Mähler, "vor 5 Tagen" = 31.12.2020 ?
Bild: Deutschlands größte Tageszeitung schaut heimlich mein Corona-GEZ-Video
Am 23. Dezember habe ich auf Youtube enthüllt, wie gnadenlos die ARD ihre »Beitragsschuldner« trotz Corona-Pandemie vollstrecken lässt. Sieben Tage später greift die Bild den Skandal auf – und zeigt ein Dokument, was mir zugespielt wurde: mit internen Weisungen
https://www.markus-maehler.de/post/bild-mag-mein-corona-gez-video

Danke @befreie_dich für den Hinweis.


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Wenn man sich mal die Hauptbegründung für die Aufforderung zur - trotz aktueller wirtschaftlicher Corona-Auswirkungen - unbeirrten Fortsetzung der Vollstreckungen durchliest und auf der Zunge zergehen lässt...
23.12.2020
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Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
https://www.youtube.com/watch?v=ZDBfcbOeXy0 (Video ca. 9 Minuten)
Zitat
Die Glückwünsche der GEZ an die Vollstrecker im Land könnt Ihr hier nachlesen:
https://drive.google.com/file/d/1qfd8f641uNRvrLMg1YxZLPz_oQqhtEQD/view
(pdf, 720 kb)
[…]
[...]
Zitat von: NDR Beitragsservice, Dez 2020, Weihnachts-/Jahreswechsel-Rundbrief an Vollstreckungsstellen
[...]
Uns erreicht immer wieder die Frage, ob Vollstreckungsersuchen wegen der Covid-19 Pandemie vorübergehend ausgesetzt werden können, oder ob die Befreiungsmöglichkeiten erweitert werden können.

Ein Aufschub der Vollstreckungsersuchen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, da es sich zum einen bis heute um Rückstände handelt, die vor Corona entstanden sind und zum anderen den Schuldenberg der Betroffenen noch weiter ansteigen lässt.
[...]
...so mag es zwar "edelmütig" sein, den "Schuldenberg der Betroffenen" nicht "noch weiter ansteigen" zu lassen.

Jedoch dürfte das Argument, dass es sich bei aktuellen Eintreibungen um "Rückstände handelt, die vor Corona entstanden" seien in mind. zweierlei Hinsicht nicht ganz richtig bzw. nicht unbedingt maßgebend sein:

Zum einen ist ja wohl bei der Vollstreckung/ Pfändung die jeweils aktuelle wirtschaftliche Lage der Betroffenen zu berücksichtigen - und nicht die wirktschaftliche Lage zum Zeitpunkt der entstandenen Forderungen.
Das betrifft zwar nicht die Frage von Befreiungen, aber z.B. die Frage der Pfändungsfreigrenzen/ des geschützten Existenzminimums.

Zum anderen sind seit Beginn der Corona-Einschränkungen und -Auswirkungen Anfang 2020 bis zum jetzigen Weihnachts-/Jahreswechsel-Rundbrief Dez 2020 mehrere Monate vergangen, so dass selbst bei dem mehrmonatigen Ablauf von Forderung > Festsetzungsbescheid > Mahnung > Vollstreckung durchaus schon "Corona-Zeiträume" betroffen sein könnten oder sogar dürften - jedenfalls betrifft das Schreiben und die darin "durch die Blume" ausgesprochene Aufforderung, Vollstreckungen ungeachtet der aktuellen Lage unbeirrt fortzusetzen, die kommenden Monate. Spätestens da dürften dann zumindest in einigen Fällen auch schon Forderungen enthalten sein, welche erst "zu Zeiten von Corona" entstanden sind.

Aber was will man von einer Inkasso-Maschine auch anderes erwarten... :angel:


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Richtig spannend wird es, wenn man beide Seiten beleuchtet:
  • Maßnahmen gegen den Beitragszahler
  • Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Hier hat der örR ein schizophrenes Auftreten. Einerseits sollen alle Beiträge ohne Rücksicht auf Verluste eingetrieben werden, auch wenn durch Corona-Maßnahmen Beitragszahler in ihrer Wirtschaftlichkeit eingeschränkt sind. Andererseits soll aber die Erhöhung des Beitrags während der Pandemie-Zeit durchgedrückt werden. Dass die Vorschläge der KEF zur Erhöhung des Beitrags vor der Pandemie stattgefunden haben und die Parlamente nicht zustimmen müssen (Ablehnung nur mit Begründung), wird einfach unter den Tisch fallen gelassen.

Somit erzwingt der Rundfunkbeitrag ein Ungleichgewicht und stört somit aktiv massiv das Sozialstaatsprinzip.


Edit "Bürger":
Im wesentlichen ungekürztes Zitat des direkten Vorkommentars entfernt, da überflüssig - es steht ja direkt da.
Bitte keine umfangreichen oder ungekürzten Zitate direkter Vorkommentare. Danke.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

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[…]
[...]
Zitat von: NDR Beitragsservice, Dez 2020, Weihnachts-/Jahreswechsel-Rundbrief an Vollstreckungsstellen
[...]
Ein Aufschub der Vollstreckungsersuchen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, da es sich zum einen bis heute um Rückstände handelt, die vor Corona entstanden sind und zum anderen den Schuldenberg der Betroffenen noch weiter ansteigen lässt.
[...]
...so mag es zwar "edelmütig" sein, den "Schuldenberg der Betroffenen" nicht "noch weiter ansteigen" zu lassen.
Hier nur mal so ein kleiner ausgewählter Überblick des Wirtschaftsplanungs- und Ausgabeverhaltens von ARD-ZDF-GEZ der Jahre 2019-2021 zur "Einordnung" der "Edelmütigkeit", den "Schuldenberg der Betroffenen" nicht "noch weiter ansteigen" zu lassen :o ::) >:(

Weihnachtsgeld - Fröhliche Rundfunk-Mitarbeiter, selige Energieversorger (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34466.0

ZDF erwartet für 2021 einen geringen Fehlbetrag nur bei Beitragserhöhung (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34629.0

ZDF: Fernsehrat genehmigt Haushaltsplan 2020 mit Fehlbetrag über 194 Mio.€ (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32771.0

90,8 Mio Euro RBB erwartet im kommenden Jahr ein dickes Minus (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34555.0

112 Mio € HR geht ebenfalls von dickem Minus 2021 aus (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34578.0

149 Mio € Auch der SWR erwartet 2021 hohen operativen Verlust (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34579.0

WDR: Rundfunkrat genehmigt Haushaltsplan 2020 mit Fehlbetrag über 135 Mio.€ (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32763.0

Bayerische Rundfunk erwartet für 2020 einen Fehlbetrag von mehr als 80 Millionen (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32774.0

MDR: Rundfunkrat genehmigt Haushaltsplan 2020 mit Fehlbetrag über 44,7 Mio.€ (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32732.0

Und natürlich trägt man an dem "Schuldenberg" der Betroffenen keinerlei "Schuld"... ::)


Dies hier aber bitte nicht im einzelnen diskutieren/ vertiefen - siehe dazu u.a. auch unter
Sind die ÖRR-Haushaltspläne verfassungswidrig?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34581.0


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Querverweis aus aktuellem Anlass
Kleine Anfrage HE: Corona-Pandemie – Erhebung des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34758.0


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Ich frage mich, ob dies noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist? Das Urteil mit der widersprechenden Rechtsmeinung des BVerwG ist den Verfassern bekannt. Demnach ist es eine bewusste Falschbehauptung. Dies wäre nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Es ist zudem schwer unmöglich, von einer Meinung i.S.d. Meinungsfreiheit zu sprechen, da der Ursprung und Inhalt zielgerichteter staatl. Natur ist. Der Staat kann sich bekanntlich und im Sinne des GG nicht auf die Meinungsfreiheit berufen (die Schaffer des GG haben dieses zur Abwehr des Staates vor dem Bürger geschaffen und nicht umgekehrt).

Wenn es also nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und gar nicht in deren Schutzbereich fällt, als was ist das Schreiben dann (inhaltsgemäß) einzustufen? Es ist / enthält eine Aussage an andere staatliche Stellen. Zudem eine dem BVerwG-Urteil widersprechende Aussage, wie oben dargelegt.

Ich habe zudem folgenden Paragraphen gefunden:

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html
Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 153 Falsche uneidliche Aussage


Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hervorhebungen in Fett hinzugefügt.

Vollstrecker sind zur Abnahme eidesstattlicher Erklärungen berechtigt. Also könnte ein weiteres Tatbestandsmerkmal greifen.

Dieses Aussagedelikt könnte lt. Internet ein Offizialdelikt (muss bei Bekanntwerden von Amts wegen verfolgt werden) sein. Also ist die Frage, ob eine Sachverständigenaussage an die Vollstreckungsstelle vorliegt und somit eine strafrechtlich zu klärende Handlung. Anhand der angebotenen Informationsveranstaltungen wäre dies positiv subsumierbar, denn in diesen Informationsveranstaltungen tritt der Absender als Sachverständiger auf.
**Zu den "Präsenzveranstaltungen" des "Beitragssevice" für die Gerichtsvollzieher/ Vollstreckungsstellen siehe u.a. unter
Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW) (02/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21945.0
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung (09/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20233.0

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverst%C3%A4ndiger
Zitat
Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person oder eine Behörde mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet.

Auch ein Vorsatz ließe sich einfach begründen. Da dies die Staatshaftung berühern würde, könnten sich daraus unangenehme Fragen an und ggf. Folgen für die Verursacher ergeben.

Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/staatshaftung/staatshaftung.htm, Abruf 9.9.20
Zitat
Voraussetzung für die S. ist nicht, dass ein Beamter im staatsrechtlichen Sinne tätig wird; es genügt, dass „jemand“, also auch ein Angestellter, hoheitliche Funktionen wahrnimmt.

Vielleicht ist der zuvor genannte StGB-Paragraph ungeeignet und es gibt irgendwo einen spezialrechtlichen Paragraphen? Dabei wäre auch zu beachten, dass diese Information durch einen Whistleblower bekannt wurde. Dabei könnten zusätzliche Normen relevant werden.

Wenn es bereits im StGB einen Tatbestand gibt, der so aussieht, als ob er auf den Sachverhalt annähernd passt und empfindliche Strafen vorsieht, sollte hier weiter recherchiert und genau hingeschaut werden.

Ebenfalls zu beachten, Quelle: https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/falschaussage-falsche-uneidliche-aussage.html
Zitat
§ 158 StGB enthält eine Regelung nach Art der tätigen Reue (siehe Tätige Reue). Nach dieser Vorschrift kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (siehe Strafmilderung) oder ganz von Strafe absehen (siehe Absehen von Strafe), wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Berichtigung meint, dass der Täter die Unwahrheit der früher beschworenen Aussage zugibt und zugleich den richtigen Sachverhalt angibt. Rechtzeitig ist die Berichtigung nur dann, wenn sie bei der Entscheidung noch verwertet werden kann, d.h. wenn eine Korrektur noch in derselben Instanz erfolgt und zudem noch kein Nachteil für Dritte entstanden ist.

Nur eine Meinung. Internetquellenabrufe, sofern nicht anders angegeben, zum Zeitpunkt dieses Postings.

Ich vermisse noch einen Beitrag, der sachlich darauf eingeht, wie menschenverachtend dieses empathielose Schreiben zu Weihnachten, dem Fest der Liebe, war. Aber wahrscheinlich ist uns hier diese Praxis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schon so innerlich, dass wir das unter dem damit einhergehenden Leiden nicht jedesmal ansprechen möchten. Hr. Mähler hat sich dazu in seinem Video ja ebenfalls geäußert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2021, 00:22 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@befreie_dich: Rechtkräftige Urteile binden, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist, die  Beteiligten  und  ihre  Rechtsnachfolger. D. h., wenn man den Einzelfall als Ausnahme betrachtet, kann man durchaus eine andere Rechtsmeinung vertreten, als es das jeweils höchste Gericht entschieden hat. Eine automatische Bindungswirkung gibt es nicht. Bei gleich oder sehr ähnlichen Voraussetzungen aber gute Chancen vor den Gerichten zu gewinnen. Sollten auf diese Weise mehr "Einzelfälle" entschieden werden, so verändern entsprechende Urteile peu a peu die herrschende Rechtsmeinung und damit sicher auch die Anwendung. Wenn eine Verwaltung praktisch sicher verliert, wäre es ja Verschwendung, wenn sie dennoch auf einen Prozess zusteuert. Das Ganze dauert aber und geht seit zig Jahren soweit, dass der Bundesfinanzminister regelmäßig Nicht-Anwendungserlasse zu Urteilen des BFH als Verwaltungsanordnung publiziert. mit denen die Finanzverwaltung gezwungen wird höchstrichterliche Entscheidungen zu ignorieren.

Angeblich soll das hier ja ein Rechtsstaat sein, wo man jeden in kostspielige und langjährigen Prozesse treiben kann, bzw. ihn angesichts der nahezu unbegrenzten Mittel der Gegenseite gleich an die Wand drückt. Untertanen dürfen halt alles, nur nicht aufmüpfig und frech werden!  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 465
@"drboe": Ich verstehe den Einwand. Ich sehe diesen ebenfalls als berechtigt, allerdings als eigenen Diskussionspunkt. Ich unterscheide zwischen Bindungs- und Aussagewirkung. Die Bindung ist eine Sache, die beratende Tätigkeit im Schreiben mit Außenwirkung, eine andere.

Zur Rechtsbindung von Urteilen:

Eine automatische Bindungswirkung gibt es nicht.
Zur Bindungswirkung kann ich anmerken, dass es für Urteile des BVerfG eben diese in den Fällen des § 31 BVerfGG schonmal gibt, Link:
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html. Der Aussage des eingangs von mir zitierten Schreibens stehen Aussagen aus Urteilen des BVerwG entgegen, Link: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34706.msg210373.html#msg210373. Das BVerwG ist die höchste Instanz im Verwaltungsrechtsweg. Über die Bindungswirkung von Urteilen aus unteren Instanzen ist in Einzelfällen sicherlich streitbar. Das BVerwG hat jedoch in dem zugrundeliegenden Urteil, BVerwG 6 C 10.18, vom 30. Oktober 2019, auch eine verfassungsrechtliche Aussage zum allgemeinen Gleichheitssatz getroffen. Damit fällt diese Entscheidung um so schwerer ins Gewicht. Quelle: https://www.bverwg.de/301019U6C10.18.0
Zitat
Insoweit hält der Senat an seiner zu § 6 Abs. 3 RGebStV ergangenen Rechtsprechung unter der Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nicht mehr fest. Dies beruht auf folgenden Erwägungen:

aa) Bei § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV handelt es sich nach seinem Normzweck um eine Härtefallregelung, mit der grobe Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten vermieden werden sollen, die durch das in § 4 Abs. 1 RBStV verankerte normative Regelungssystem der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit entstehen. Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit, nicht zu den Personengruppen des § 4 Abs. 1 RBStV gehörende Beitragsschuldner von der Beitragspflicht zu befreien, wenn sich ihre Schlechterstellung gegenüber den befreiten Personengruppen nicht sachlich rechtfertigen lässt. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV, wonach die Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls "unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1", mithin unabhängig von dem in Absatz 1 zugrunde liegenden Regelungssystem in Betracht kommt. Bestätigt wird dieses Normverständnis durch die Gesetzesmaterialien, aus denen sich ergibt, dass "weiterhin" die Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls in Betracht kommen soll, wenn, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, eine vergleichbare Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann (vgl. LT-Drs. BY 16/7001 S. 16). Eine Berücksichtigung des dem Absatz 1 zugrunde liegenden Konzepts bei der Auslegung des besonderen Härtefalls widerspräche dem Charakter dieser Regelung als Ausnahmevorschrift.
Eine funktionierende Verwaltung würde sich meiner Meinung nach spätestens bei einer höchstinstanzlichen Entscheidung danach richten. Die Nichtbeachtung des BVerwG-Urteils stellt meiner Meinung nach auch einen Ermessensfehler dar, in Form einer
Zitat
Ermessensunterschreitung (Ermessensnichtgebrauch): die Behörde übt ihr Ermessen (ganz oder teilweise) nicht aus
, siehe dazu https://www.anwalt24.de/lexikon/ermessensfehler, oder eines Ermessensfehlgebrauch.

Zur Aussage des Schreibens:

Hingenommen, dass die Landesrundfunkanstalten von ihrer sog. Definitionsmacht zweifelhaften Gebrauch machen und für sich entscheiden, sich nicht der höchstinstanzlichen Rechtsprechung anzuschließen, so verbleibt das Problem bei der Aussage 'die Härtefallregelung greife nicht', an die andere Stelle. Diese andere Stelle besitzt ihre eigene Definitionsmacht und könnte unabhängig von der an sie gerichteten Aussage des Schreibens, von sich aus entscheiden. In dem Schreiben wird ihr die konträre Position der BVerwG-Rechtsprechung vorenthalten. Das Schreiben hat aufgrund des rechtsberaterischen Inhalts und Addressats Außenwirkung! Hier werden tatsachenerhebliche Umstände weggelassen. Aus diesem Grund erinnert es mich an eine uneidliche Falschaussage, bei der eben solche Umstände zum tragen kommen. Die Beweislast, ob Vollstrecker vielleicht vorab oder auf den 'Sachverständigen-Seminaren' darauf hingewiesen wurden, sehe ich bei den Öffentlich-Rechtlichen. Das Schreiben ist eine zielgerichtete Manipulation der Rechtsanwendung.

Meine Meinung zur Rechtsstaatlichkeit in diesem Zusammenhang:

Das BVerwG bestätigt im genannten 'Okt. Urteil' die Anwendbarkeit der Härtefallregelung auf Tatbestände außerhalb des Katalogs .... Das Gericht fasst darauf im 'Dez. Urteil' die Aussage über die Anwendbarkeit allgemein, um die unmittelbare Bindung der öffentlichen Gewalt an diese Regelung zu verdeutlichen.

Die Definitionsmacht ist dem Rechtsverständnis untergeordnet. Eine funktionierende Verwaltung ist an die Rechtsprechung gebunden, insbesonders, wenn das hohe Verwaltungsgericht klare Aussagen zur Rechtsanwendung trifft.

Quelle: https://m.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39300/rechtsstaat
Zitat
Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bindet die Verwaltung an die Gesetze. Er schließt beispielsweise Ermessensentscheidungen aus, die gegen ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift verstoßen.
Dementsprechend verpflichtet er ebenso zu Ermessen, wo dieses geboten ist. Das BVerwG macht deutlich, dass hier mehr als ein Ermessen, eine 'Regelung' vorliegt. Das ist der Sinn der Härtefallregelung. Werden dabei neue Härtefall-Gruppen entdeckt, können diese immer noch im normativen System verankert werden. Die Rundfunkanstalten sind aber von deren Prüfung nicht gänzlich entbunden, siehe auch Quelle: https://www.anwalt24.de/lexikon/ermessensfehler.
Zitat
Zu beachten ist, dass eine fehlende Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG, die als wichtige Erkenntnisquelle der Behörde gilt, oftmals auch einen Mangel bei der Ausübung des Ermessens nahelegt (vgl. BVerwG, DVBl 1965, 26 [28]).
. Dass der Ausschluss der Härtefallregelung/BVerwG-Härtefallrechtsprechung durch die Schreiber, dieser Mangel impliziert wird, dürfte logisch sein.

Es steht einem Rechtsstaat nicht wohl zu Gesichte, in ähnlichen Konstellationen wo bereits ein höchstinstanzliches Urteil gefällt wurde, die Praxis wie bisher oder wie hier, sogar den Extremfall des Gegenteiligen beizubehalten. Das Gericht ist auf die Akzeptanz und Umsetzung des Urteils angewiesen - milde ausgedrückt.

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2021, 22:55 von DumbTV«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es ist richtig, dass Urteile des BVerfG eine andere Qualität haben als solche der Gerichte im Instanzenzug. Immerhin verbessert das Urteil des BVerwG die Erfolgschancen von Klägern, die sich auf die Härtefall-Klausel berufen können. Es liegt mit an uns diese möglichst breit publik zu machen, damit der BS mit seinen Lügen nicht so leicht durchkommt. Unter Umständen muss man weitere Prozesse auch finanziell unterstützen, damit diese bis zum BVerwG kommen und das Risiko des Prozessverlustes für den ÖRR bereits in den Vorinstanzen steigt. Die Richter an den Verwaltungsgerichten werden ihre Entscheidungen erst überdenken, wenn das BVerwG signalisiert, dass es die Anwendung der Härtefallklausel durchsetzen will und die Liste der Befreiungstatbestände im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eben nicht „abschließend“ ist. Wenn Richter Studenten mit gerade einmal 400-500 Euro zwingen wollen jeden Monat Geld für den ÖRR abzudrücken, frage ich mich, was in deren Köpfen vorgeht und ob sie das Prinzip eines sozialen Rechtsstaats überhaupt verinnerlicht haben. Solange das so bleibt, verhält sich der ÖRR einerseits pragmatisch, weil er so ja mehr Geld einsammelt, andererseits aber auch wie jede kommerzielle Drückerkolone, so dass der Lack der angeblichen Demokratieerhaltung über dem obrigkeitsstaatlichen Korpus der Sender deutliche Risse bekommt.

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Speziell im Fall der Härtefallbefreiungen steht seit dem XV. RfÄndStV (2011) - im diametralen Unterschied noch zum VIII.RfÄndStV v. 2004 & wohl aus gutem Grund!  - den Herrschaften in den Anstalten...

...
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Ermessensunterschreitung (Ermessensnichtgebrauch): die Behörde übt ihr Ermessen (ganz oder teilweise) nicht aus
, siehe dazu https://www.anwalt24.de/lexikon/ermessensfehler, oder eines Ermessensfehlgebrauch.
...

...keinerlei Ermessensausübung mehr zu. Folgt man zumal den Aussagen auch der vom BVerwG zitierten Gesetzesmaterialien, dann handelt es sich bei Härtefallbefreiungen um (seitens des Gesetzgebers) Gebundene Entscheidungen (entspricht Ermessen = 0!).

Dummerweise nur hat es bislang in diesem Zusammenhang wohl niemanden interessiert, dass die Anstalten in allen Befreiungsverfahren stets in gleich zweifacher Weise Partei sind. Erstens als beinahe gottgleiche und damit angeblich auch allen niedrigen Begehrlichkeiten abholde »Behörden« (entspr. dem auch heute noch gültigen Selbstverständnis des Staates1), zweitens aber und im Widerspruch dazu als Akteure, die sogar per Gesetz in die eigene Tasche wirtschaften.

Die schlichte Habgier dieser »Behörden« als wesentliche Triebfeder ihres Handelns gegen das Gesetz und auch bestehende höchstgerichliche Urteile (! BvR 665/10) ist aber leider bislang noch niemandem und auch keinem Gericht (zumal den zu 97% mit ihnen befreundeten bzw. ihnen zuarbeitenden Verwaltungsgerichten) aufgefallen.

1): Dem selben Muster folgend, weshalb wohl ein Richter (oder selbst dessen Gattin :->) auch niemals wegen Ladendiebstahls verurteilt werden kann. »Verkennen« oder »Übersehen« (kann ja mal passieren) der Eigentumsverhältnisse konstituiert - bei zumal bester »Sozialprognose« - schließlich keinen Tatvorsatz :->>


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht eigenständige Spezial-Themen/-Aspekte wie z.B. "Ermessensausübung beim Härtefall" usw. hier vertiefen oder in Allgemeinheiten ausschweifen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Dokument-Leak: Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
und das im Einstiegsbeitrag zitierte/ verlinkte Schreiben zum Gegenstand hat. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2021, 00:06 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Markus Mähler, 31.01.2021
Die Bild-Zeitung und unser GEZ-Insider
[Video ~21 min]
https://www.youtube.com/watch?v=bdURz9roz6I
(Thema: ...über den hinter der Geschichte stehenden Gerichtsvollzieher als Whistleblower)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2021, 01:25 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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