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Autor Thema: Ministerpräsidentenkonferenz 12.03.2020: Länder beschließen Erhöhung des RfB  (Gelesen 7441 mal)

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Edit "Bürger" @alle:

Danke für die Initiativen. Hier aber bitte hier keine Vertiefung von eigenständigen Nebenthemen.

Das Thema "Grundversorgung" findet sich bereits u.a. unter

Fehlende Definition der "Grundversorgung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9994.0
mit einigen weiterführenden Links unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9994.msg68672.html#msg68672

Hier bitte nur noch zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Rundfunkbeitrag soll um 86 Cent pro Monat steigen (Minister-PK 12.03.)

Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Uwe

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medienpolitik.net, 16.03.2020

KEF-Vorsitzender: Wenn nicht alle Landtage der Erhöhung des Rundfunkbeitrages zustimmen, bleibt es bei 17,50 Euro
„Die KEF ist essenzieller Bestandteil unserer Medienordnung“


Zitat
Interview mit Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am vergangenen Donnerstag einer Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf dann 18,36 Euro im Monat zugestimmt. Sie folgten damit einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Sowohl Sachsen als auch Sachsen-Anhalt machten nach der Abstimmung deutlich, dass sie in einer Selbstverpflichtung der Anstalten erwarten, dass der Reformprozess fortgesetzt werde. In einem Interview mit medienpolitik.net betont Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der KEF, dass seine Kommission „essenzieller Bestandteil unserer Medienordnung und wichtiger Garant für die Rundfunkfreiheit“ ist.

Auch der 22. Bericht zeige: Die KEF arbeitet unabhängig und lasse sich politisch nicht beeinflussen. Die Ergebnisse widerlegten die theoretischen Diskussionen zur Indexierung. Die KEF müsse aktuelle Entwicklungen berücksichtigen. Aber auch die Wirtschaftlichkeitspotenziale auf der Aufwandsseite seien zu analysieren. „Die KEF“, so Dr. Heinz Fischer-Heidlberger weiter, „hat das Indexmodell immer abgelehnt, weil die Entkopplung vom tatsächlichen Finanzbedarf regelmäßig zu einer Über- oder gegebenenfalls auch Unterfinanzierung der Anstalten führen würde.“
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2020/03/die-kef-ist-essenzieller-bestandteil-unserer-medienordnung/


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Ein Nebengedanke aufgrund eines Nebengedankens, auch hier zu berücksichtigen - und der schnelleren Erfassbarkeit bzw. auch direkten Übertragbarkeit wegen ausnahmsweise umfangreich zitiert:
22. KEF-Bericht: KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33355.msg204832.html#msg204832
Angesichts der aktuellen "Corona"-Krise ein Gedanke, angestoßen durch einen Bericht aus einem unserer Nachbarländer:
Der ORF schickt Teile seiner Belegschaft in Kurzarbeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33587.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33587.msg204830.html#msg204830
[...]
Wenn Werbung wegbricht, dann hat das entweder Auswirkungen auf die Gesamteinnahmen...
und damit unmittelbar auf die Ausgaben, was sich - wie hier beim ORF bis hin zu Personalentscheidungen auswirkt -
...oder aber Auswirkungen auf den Anteil der anderen Einnahmen, der dann gesteigert werden müsste, um die vermeintlich "erforderlichen" Gesamteinnahmen trotz Wegbruchs der Werbung noch zu erreichen.

"rum wie num":

Der im vorgenannten Thread ebenfalls erwähnte 22. KEF-Bericht aus 2020
22. KEF-Bericht: KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33355.0
könnte aufgrund der aktuellen "Corona"-Krise und oben bereits angedeuteter Auswirkungen mglw. Makulatur sein...
...mithin auch die durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits weitestgehend beschlossene Erhöhung gem. dieser KEF-Empfehlung...
Ministerpräsidentenkonferenz 12.03.2020: Länder beschließen Erhöhung des RfB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33500.0
...und mithin auch der entsprechend auf dem Wege befindliche Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der diese Höhe dann umsetzen soll.

Man darf gespannt bleiben...
...bzw. sollte ein - oder besser auch das zweite ;) - Auge darauf haben!
Mit letzterem sieht man ja angeblich besser  :laugh:


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Mhm... wenn der Gesamthaushalt des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund der erheblichen Ausfälle bei den Werbeeinnahmen neu aufgestellt werden muss, kann es zunächst einmal nur bedeuten, dass der Staat mit staatlichen Beihilfen einspringen muss wie er es bei echten ( ::) ) Gewerbetreibenden, die wg. Corona ins Schlingern geraten, schon jetzt tut.

Die staatsfernen und sich behördlich (siehe auch letzten Absatz unten) gebenden Landesrundfunkanstalten werden hier sich ganz schnell zu harmlosen Gewerbetreibenden verklären, denen es rasch und unbürokratisch zu helfen gelte.

Harmlose Gewerbetreibende haben aber in der Regel Rücklagen, 1-2 Monate ohne alles muss man überstehen können.

Wenn der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk schon jetzt Angst hat, ins Schlingern zu geraten, weil etwa 7% der Gesamteinnahmen (7% bei 8 G€!)  wegbrechen, dann hat er sehr, sehr schlecht gewirtschaftet. Aber das haben wir hier schon immer geahnt.

Es muss deutlich gesagt werden: Landesrundfunkanstalten unterscheiden sich von harmlosen Gewerbetreibenden darin, dass letztere nicht die deutschen Wohnungsinhaber unter Missachtung von Bürger-, Grund- und Menschenrechten und unter Zuhilfenahme staatlicher Gewalt ausplündern.  >:(


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die ÖR könnten sich primär aus den Rücklagen bedienen, die sich nach Schätzungen der KEF in der laufenden "Beitragsperiode" auf mehr als 500  Mio. Euro belaufen sollen. Wobei die dann natürlich futsch wären, was vermutlich erneute Forderungen nach höheren "Beiträgen" nach sich zöge.

Zuviel Geld wirkt praktisch wie eine Droge: man wird antriebslos, muss Hörer und Zuschauer nicht überzeugen und begeistern, weil die Einnahmen davon ja nicht abhängen. Höchste Zeit also für einen Entzug.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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