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Autor Thema: VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?  (Gelesen 2110 mal)

C
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VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?
Autor: 25. September 2019, 20:17
Hallo zusammen,

eine mir bekannte Person hat vor kurzen in Berlin seine mündliche Verhandlung gehabt, und hat ebenfalls einen Antrag auf Aussetzg. § 94 VwGO wg. EuGH-Vorlage zu richterl. Unabhängigkeit gestellt.

Ich darf euch das protokoll veröffendlichen und ich glaube noch viel interessanter, auch das in kürze erwartete Urteil, das innerhalb von 2 Wochen schriftlich zu gehen soll.

Viele Grüße

Cali


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2019, 00:27 von DumbTV«

C
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Re: VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?
#1: 26. September 2019, 21:00
Hallo zusammen,

wie bereits erwartet war heute schon, das 15 Seitige !!! Urteil im Briefkasten von meinem Bekannten, das Urteil ist also vermutlich schon lange fertig gewesen.

Natürlich wurde seine Klage Abgewiesen, aber wir denken es findet sich einiges,was sich lohnt anzugreifen, wenn man das Urteil von dem Standart Mist erstmal befreit hat.

Wie genau mein Bekannter jetzt vorgeht, ist noch nicht ganz klar, aber vermutlich möchte er gerne in Berufung gehen und sich irgendwas aussuchen, mal schauen wie er das mit dem Anwaltszwang hinbekommt und ob er was Interessantes im Urteil findet.

Wenn einem von euch etwas auffällt, wir würden uns freuen über Hinweise.

Viele Grüße

Cali


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2019, 12:47 von Markus KA«

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  • This is the way!
Re: VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?
#2: 07. Oktober 2019, 14:15
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Hervorragend @Cali!
Mir iss in diesem "Urteil" so einiges aufgefallen! Ick beginne erst mal mit einigen fiktiven "laienhaften" Anmerkungen, bevor ick dieses "Urteil" mit einer weiteren "Flaschenpost", "rechtlich laienhaft", ohne Beigabe von "Butter für die Fische", aber dafür mit hartem gallischem Granit, völlig zermahle:

Der juristische Kampf gegen die GEZ ist nicht nur eine "laienhafte" Herausforderung sondern für den Einzelnen auch logistisch herausfordernd.
Von daher müssen Klageverfahren gut vorbereitet und auch stets aktuell gehalten werden.
Wenn also die fiktive "bewährte" 27. Kammer des VG Bärlin zur mündlichen Verhandlung lädt, empfiehlt es sich bereits eine Liste mit ca. 30 Anwälten anzulegen.
Die fiktive "bewährte" 27. Kammer, die den rbb "richterlich" vertritt, beruft sich gerne auf ... ständige Rechtsprechung der Kammer ... binden die Entscheidungen des BVerfG´s ... das VG X hat diesbezüglich ausgeführt blablablablabla diesen Ausführungen schließt sich das Gericht an ...

Mensch kann also davon ausgehen, dass er wohl bei der "bewährten" 27. Kammer "nicht obsiegen" wird.
Wenn dann das negative Urteil ankommt, erstmal lesen, einscannen und in TeXt umwandeln.
Bloß nicht verzweifeln und erst alles ruhig und gelassen lesen.
Dabei auch insbesondere auf den Tatbestand des Urteils achten.

So kann es nämlich vorkommen, dass die "bewährte" 27. Kammer im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Sachaufklärung eine wissenschaftliche Sensation aufgedeckt!
Echt?
Ja wirklich!
Der rbb-BeitraXservice ist im Besitz eines DeLorean mit Flux-Kompensator!
Watt?
Ja!
Die haben beim rbb-BeitraXservice keinen öffentlichen Dienst und Beamte aber dafür ne GIM-Maschine und och noch ne Zeitmaschine!
Im Tatbestand des hier eingestellten fiktiven Urteils steht nämlich:

Zitat
...
Hiegegen erhob der Kläger unter dem 24. September 2019 Widerspruch.
...
Mit Bescheid vom 4. Januar 2016 wies der Beklagte den Widerspruch zurück
...

Ditt iss ja wohl nun eindeutig verwaltungsgerichtlich belegt, dass der rbb-BeitraXservice September 2019 mit seinem RBB-NSA-BeitraXservus-DeLorean in die Vergangheit - nämlich 4. Januar 2016 - reiste und seine Widerspruchsentscheid erließ! Dollet Ding!

Diese meine "laienhafte" Sichtweise soll es Mensch ermöglichen mit Humor die Niederlagenserie "zu verdauen". Denn die Sache wird beim fiktiven 11. Panzer-Senat des OVG Berlin-Brandenburg nicht besser!

Siehe
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.msg198449.html#msg198449

Die Anwaltssuche muss gut dokumentiert werden und sollte sofort nach Erhalt des Urteils beginnen. Die Nachweise müssen bei einem Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes als Anlage beigefügt werden (E-Mails etc.).

Etwaige ergänzende Anträge müssen (fristgerecht) gestellt werden.

§ 118 VwGO [Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten]; Link:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/118.html

Zitat
sind jederzeit vom Gericht zu berichtigen

§ 119 VwGO [Tatbestandsberichtigung]; Link:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/119.html

Zitat
binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beantragt werden

Sofern sich kein (bezahlbarer) Anwalt findet, sollte dann innerhalb von 4 Wochen ein Antrag auf Beistellung eines Notanwaltes erfolgen.

Hierzu hat der liebe Bürger einen Thread verfasst:

Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.0.html

Die dortige fiktive Vorgehensweise sollte im Fall des fiktiven 11. Panzer-Senates des OVG Berlin-Brandenburg angepasst werden.
Denn der betrachtet einen Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Anwalt als unzulässig.
Etwaige Feinheiten im Antrag interessieren ihn nicht.
Nach dem Motto: "keen Anwalt also Mülltonne" kloppt der alleet weg!
Selbst erhobene Anhörungsrügen ohne Anwalt, als verfassungsgerichtliche notwendige Vorrausetzungen zur weiteren Beschreitung des Rechtsweges (zum BVerfG oder LVerfG) kloppt er als "unzulässig" in die Tonne.
Ja soo iss der fiktive 11. Panzer-Senat des OVG Berlin-Brandenburg! Eisern steht er im Weg!

Jetzt könnte Mensch natürlich verzagen, wäre da nicht das ohrenbetäubende Gehämmer aus verschiedenen gallischen Steinbrüchen. Auch Blitze am Nachhimmel belegen, dass erneut gallische Hinkelstein-Schub-Raketen starten!
Die heutige spätsommerliche, warme, leichte Briese ist, für die GEZ-Boykott-Piraten_innen-Flotte bei der Umsegelung des 11. Panzer-Senates, ebenfalls hilfreich!
Also lächeln!
Wir sind hier noch laaaaange nicht am Ende des Flaggenmastes angelangt!
Und selbst wenn:
Oben weht er! Der Jolly-Roger des GEZ-Boykott!
Da wird er auch bleiben!

NiX GEZahlt!
NiX vollautomatische Verwaltungsakte!
NiX regelmäßige bundesweite NSA-BeitraXservice-Rasterfahndung!

 :)

Nachtrag:

Im Urteil zitierte "Rechtsprechung":

Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags;
VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 02.09.2016 – B 3 K 15.855
; Link:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-54165?hl=true


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Re: VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?
#3: 07. Oktober 2019, 14:50
Ein bisschen langweilig ist der Urteilstext schon: die allermeisten Absätze habe ich schonmal woanders und wörtlich so gelesen.

Vermutlich verfügt die XVII. Kammer über eine umfangreiche Textbausteinsammlung, die möglicherweise auch von dritter Seite gut gepflegt wird.  ::)


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Re: VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?
#4: 10. Dezember 2019, 23:14
Hallo Zusammen,

mein Bekannter hat mir wieder mal ein nettes mehrseitiges Schreiben zukommen lassen.

Diesmal ein "unanfechtbarer" Beschluss vom Oberverwaltungsgericht, das ich euch nicht vor enthalten will.

Viele Grüße

Cali


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Re: VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?
#5: 24. Januar 2020, 21:10
Hallo Zusammen,

mein Bekannter hat mal wieder Post bekommen, die Antwort vom OVG Berlin auf seine Anhörungsrüge / Gegenvorstellung...

Wie zu erwarten natürlich abgelehnt, aber der will einfach nicht aufgeben und an dem nächsten Streich wird wohl schon gewerkelt.  >:D

Viele Grüße

Cali


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Re: VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?
#6: 21. Februar 2020, 23:57
Und was passiert nun? Hat das OVG in allen Punkten Recht (geschrieben)?


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Re: VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?
#7: 22. Februar 2020, 00:44
Hinweis zur Berücksichtigung:
Ab Zustellung des Haupt-Urteils(!) läuft nach diesseitiger Kenntnis und Erfahrung die Monatsfrist für die (vollbegründete) Einreichung einer etwaigen Landes- oder Bundes-Verfassungsbeschwerde.
Die Anhörungsrüge hat nach diesseitiger Kenntnis und Erfahrung keine "aufschiebende" oder "fristverlängernde" Wirkung.


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Re: VG Berlin>Urteil-Ablehnung>was dann?
#8: 05. März 2020, 19:51
Hallo zusammen,

bevor es wieder etwas zu Lesen gibt, kurz einen Abriss, was inzwischen weiter passiert ist.

Nach dem ablehnenden Beschluss vom OVG, wurde von Person A fristgerecht vor dem Landesverfassungsgericht Berlin eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und Sie hat dort inzwischen ein Aktenzeichen bekommen.

Interessant fand ich, dass Person A eine Frist von 2 Monate hatte, aber das wurde von Person A dankend angenommen.

Da zwischenzeitlich der Widerspruchsbescheid auf einen Festsetzungsbescheid aus dem Jahre 2016 einging, dürfte Person A wieder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht auf den Weg bringen.

Ich kann euch sagen, Person A war schon etwas verärgert, dass der rbb sich, obwohl ja angeblich alles sooooo klar ist, anwaltlich von einer Anwaltskanzlei vertreten lässt.*
Seiner Meinung nach ist das nur, um die Kosten für Ihn zu erhöhen und vor weiteren Klagen abzuschrecken, was dem rbb damit aber nicht gelingen wird.

Person A hatte beim Klageeinreichen zeitgleich auch Akteneinsicht beantragt, um seine Klagebegründung darauf dann neu aufzubauen. Sie ist gespannt, wann ihr der Zugang zu seiner Akten gewährt wird.

Ich darf euch wieder das Schreiben präsentieren, was Person A bekommen hat, viel Spaß beim Lesen.


*Edit "Bürger":
Zur anwaltlichen Vertetung seitens RBB siehe u.a. auch unter
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.msg203460.html#msg203460

Zur aktuellen Gründen siehe u.a. unter
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.msg204204.html#msg204204


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