oder haben mein Straßenmitbewohner und unser aller Pinguin da was missverstanden mit dem "Wettbewerb", in welchem eine deutsche öffentlich-rechtliche Einrichtung, welche staatliche Behilfen genießt, gar nicht zu stehen hat?
Mißverstanden haben so einige was, nur Pinguin gerade nicht.
Die dt. ÖRR stehen in Wettbewerb und dürfen das auch; bestätigt quasi durch BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29 und 47.
Die staatliche Beihilfe zur Realisierung des staatlichen Auftrages darf allerdings nur in jener Höhe erfolgen, wie sie auch ein Wettbewerber, also bspw. die private Konkurrenz, zur Realisierung des gleichen Auftrages ohne staatliche Finanzierung aufwenden würde.
Bspw. Produkte X, Y und Z sind zu erbringen.
Der private Werttbewerber realisiert diese Leistung aus eigenen Mitteln zum Betrag X;
die staatliche Beihilfe an ein Unternehmen des Staates zur Realisierung des gleichen Auftrages darf den Betrag X lediglich um bis zu 10% übersteigen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;