Ausgerechnet du vermutest bei anderen eine spezielle Sicht? Das ist wirklich putzig!
Ja, so bin ich halt stets auch im alltäglichen Alltag. Das versteht aber nur, wer das versteht.
Worin besteht denn der Verstoß gegen Art. 5 GG, wenn ein Vertrag, der entweder unbefristet läuft oder zunächst auf 2 Jahre geschlossen wird, um sich nach Ablauf der ersten Frist automatisch um 12 Monate zu verlängern, künftig zunächst für nur ein Jahr läuft um sich dann automatisch um lediglich 3 Monate zu verlängern, wenn einer der Vertragspartner ein Verlag ist?
Der Eingriff besteht, wenn der Staat diese Modalitäten für Verlage vorgibt und diese Vorgabe nicht zeitgleich für alle anderen Medienunternehmen, gleich, ob nationale oder internationale Print- oder audio-visuell Medien, ebenfalls einzuhalten ist.
Verstehst Du meine Aussage jetzt?
Es darf keine einseitig für eine klar definierte Gruppe der Medienunternehmen vorgesehene staatliche Auflage geben, die für die anderen Medienunternehmen nicht ebenso gilt.
Bzw. welcher Mehraufwand besteht in diesem Fall für den Dörfler gegenüber einem Stadtmenschen?
Nehmen wir mal den Fall der nicht ausreichenden Online-Verfügbarkeit auf dem Dorfe und der weit entfernten Vertriebsorganisation der Printpresse.
Für Rundfunk, der frei empfangbar sein muß, genügt u. U. das
1x-ige Besorgen eines Rundfunkempfangsgerätes, welches Dir nach dem Einschalten gleich um die Ohren dudelt.
Warum sollte der Zeitungs-Abo-Kunde, der sich
1x auf den Weg gemacht hat, bei der für seine Region zuständigen Zeitungs-Vertriebsgesellschaft ein Abo abzuschließen, das im Folgejahr, (bspw.), wiederholen müssen?
Warum sollte Bürger 2 einen größeren, bspw., zeitlichen Aufwand akzeptieren, wenn Bürger 1 für das gleiche Ergebnis, (bspw., Unterhaltung gemäß individuellem Bedarf), den Zeitaufwand nur 1x hat?
Genau deswegen ist bei Printmedien auch der Vertrieb von Art. 5 GG erfasst, bei audio-visuellen Medien nicht. (Zumindest hat es für die Audio-visuellen offenbar keine eine derartige Aussage enthaltende Entscheidung des BVerfG, wie für die Printmedien).
Oder für euren Dorfdeppen
Obdacht mit einer derartigen Aussage!
Warum sollten Landwirte, die zumeist Dorfbewohner sind, für Städter Lebensmittel produzieren? (Für den reinen Eigenbedarf der Landwirte wäre der landwirtschaftlich betriebene Aufwand nähmlich erheblich geringer, als er aktuell der Fall ist).
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;