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Autor Thema: Arbeitspapier: Die Internetintendanz  (Gelesen 4741 mal)

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Arbeitspapier: Die Internetintendanz
Autor: 28. April 2019, 15:53
medienkorrespondenz.de, 28.04.2019

Die Internetintendanz

Impuls für eine zeitgemäße öffentlich-rechtliche Medienplattform

Von Christoph Bieber, Leonhard Dobusch und Jörg Müller-Lietzkow

Zitat
Angesichts der fortschreitenden Medienkonvergenz und Digitalisierung wird der Ruf lauter, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an das digitale Zeitalter grundlegend anzupassen, ja, ihn möglicherweise sogar neu zu begründen. In die Diskussion gebracht wurde dabei auch der Ansatz einer „Internetintendanz“. Demnach würde unter diesem Namen eine aus Rundfunkbeitragsgeldern finanzierte Einrichtung neu geschaffen, die jenseits der bestehenden Anstalten arbeiten würde. Eine solche Internetintendanz hätte mehrere Aufgaben, darunter die, Mittel für die Erstellung spezifischer Online-Inhalte zu vergeben. Im Folgenden dokumentiert die MK das Konzeptpapier zur Internetintendanz, das die Wissenschaftler Christoph Bieber, Leonhard Dobusch und Jörg Müller-Lietzkow erstellt haben.

- Bieber, Jg. 1970, ist Professor für Ethik in Politikmanagement und Gesellschaft an der Universität Duisburg-Essen. Zur Zeit arbeitet er am Center for Advanced Internet Studies in Bochum an der Konzeption für ein Forschungszentrum, das sich mit den gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung auseinandersetzt. Von 2013 bis 2017 gehörte Bieber dem WDR-Rundfunkrat an.

- Leonhard Dobusch, Jg. 1980, ist Professor für Organisation an der Universität Innsbruck und befasst sich unter anderem mit dem Management digitaler Gemeinschaften. Der Betriebswirt und Jurist gehört seit 2016 dem ZDF-Fernsehrat an (als Vertreter für den Bereich ‘Internet’).

- Jörg Müller-Lietzkow, Jg. 1970, ist Professor für Medienökonomie und Medienmanagement an der Universität Paderborn. Der Ökonom und Sportwissenschaftler ist seit 2013 auch Sprecher des Vereins CNetz und berät regelmäßig Politik und Wirtschaft in Digitalisierungsfragen.

Problemaufriss
[…]
Idee und Aufgaben einer Internetintendanz
[…]
1.) Aufbau und Betrieb einer öffentlich-rechtlichen Plattform
[…]
2.) Vergabe von Mitteln für die Erstellung öffentlich-rechtlicher Online-Inhalte
[…]
3.) Kuratierung und Kooperation mit Drittanbietern
[…]
4.) Innovationsförderung
[…]
5.) Aufbau einer begleitenden Feedback- und Kontrollinstanz
[…]

Dotierung und Struktur der Internetintendanz

Dotierung
[…]
Wahl der Internetintendanz
[…]
Aufsicht
[…]
Mittelverwendung
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/die-internetintendanz.html


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Re: Arbeitspapier: Die Internetintendanz
#1: 28. April 2019, 21:29
Aus diesem Grund soll die Internetintendantin bzw. der Internetintendant von einer Vollversammlung sämtlicher Rundfunk- und Fernsehräte in geheimer Wahl für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden.
Na klar, aber sicher doch. Diese(r) weitere unnütze Brotfresser(in) für 30000 Euronen monatlich ist natürlich locker von der erpressten Beitragskohle so nebenbei mit zu finanzieren. Erinnert mich prächtig an die Erschaffung neuer Pöstchen für völlig überflüssige Aufgaben in den einstigen VEB...


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Schrei nach Gerechtigkeit

c
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Re: Arbeitspapier: Die Internetintendanz
#2: 28. April 2019, 22:50
Dotierung: Die Internetintendanz soll anfänglich mit mindestens 400 Millionen Euro jährlich dotiert werden. Der Betrag entspricht rund 5 Prozent der über 8 Milliarden Euro, die jährlich über den Rundfunkbeitrag in Deutschland vereinnahmt werden.12 Die Dotierung muss perspektivisch, je nach Akzeptanz der auf diese Weise finanzierten Inhalte, schrittweise gesteigert werden. Denkbar wäre eine Dotierung der Internetintendanz aus Mitteln ähnlich wie jenen des Jugendangebots FUNK durch Streichung klassischer Spartensender sowie Zweckwidmung einer zukünftigen Indexanpassung des Beitrags für die Internetintendanz. Schließlich bietet es sich an, dass auch über Rahmenaustauschverträge Leistungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Anbietern vereinbart werden, die einen Mittelfluss erlauben.
Aus dem o. g. und verlinkten Text: https://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/die-internetintendanz.htm

Zukünftige Indexanpassung des "Beitrags"? Meinen die Rundfunkbeitrag? Alles klar! :o


Und was soll das bedeuten? (im folg. ebd.)
Eine solche Neuordnung kann in der Folge die (teilweise berechtigten) Zweifel an der Staatsferne der bestehenden Anstalten und evidente Partizipations- und Transferdefizite hinsichtlich der Beitragszahlenden adressieren.

immerhin : (?)

... kurz: für die Gestaltung einer modernen, unabhängigen Öffentlichkeit jenseits bestehender öffentlich-rechtlicher Angebote und zugehöriger Anstalten.

Aha.

Von wegen Verschlüsselung : (?)

Bei der Erstellung und Verbreitung der finanzierten Inhalte gilt das Gebot der Plattformneutralität, Medienresponsivität und, wenn möglich, des freien Zugangs („Open Access“) – die Inhalte sollen also über eine möglichst große Zahl an Verbreitungswegen distribuiert und weitergenutzt werden können.


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
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S
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Re: Arbeitspapier: Die Internetintendanz
#3: 28. April 2019, 23:45
– die Inhalte sollen also über eine möglichst große Zahl an Verbreitungswegen distribuiert und weitergenutzt werden können.

D.English ... Framing or what? Duplication of distribution? Use or reuse? Distribution of bullsh ...?
What I prefer is a non disturbing intervention of my private life!


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

o
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Re: Arbeitspapier: Die Internetintendanz
#4: 29. April 2019, 21:25
Angesichts der fortschreitenden Medienkonvergenz und Digitalisierung [...]
Es gibt keine "Medienkonvergenz" und schon gar keine fortschreitende.

Es ist nur der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk, der ständig von "Medienkonvergenz" faselt.

Man kann auch mal fragen, was diese "Medienkonvergenz" denn genau sein soll? Dass Papier, Radiowellen, Kabel, SMTP, HTTP, RFC, FTP,  RTP,... (alles verschiedene Protokolle der Datenübertragung) irnkwie das Gleiche bringen? Da konvergiert nichts.



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Man kann auch mal fragen, was diese "Medienkonvergenz" denn genau sein soll? Dass Papier, Radiowellen, Kabel, SMTP, HTTP, RFC, FTP,  RTP,... (alles verschiedene Protokolle der Datenübertragung) irnkwie das Gleiche bringen? Da konvergiert nichts.

Medienkonvergenz
aus
Caroline Hahn - die Aufsicht des öffentlich rechtlichen Rundfunks
ISBN-10: 3631598084, 09.12.2009

Zitat
1. Begriff der Konvergenz
Der Begriff der Konvergenz im Medienbereich geht auf das „Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstech- nologien und ihre ordnungspolitischen Auswirkungen"" 1147 der Europäischen Kommission aus dem Jahre 1997 zurück. Eine abschließende Definition des Begriffes existiert nicht" 1148.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Konvergenz die Annäherung, Übereinstimmung von Meinungen, Zielen u. Ä. verstanden" 1149. Mit dem Begriff „Konvergenz der Medien" wird im Wesentlichen die Entwicklung umschrieben, dass auf verschiedenen Netzplattformen dieselben bzw. ähnliche individual- und massenkommunikative Dienste verbreitet und durch dasselbe Endgerät empfan- gen werden können" 1150. Ausschlaggebend für diesen Prozess ist die technische Entwicklung der Digitalisierung. Indem Bilder, Tonfolgen und Texte in die computerlesbare Folge von Nullen und Einsen übertragen und damit in digitali- sierte Informationen transformiert werden können, verschwimmen die in der analogen Welt streng getrennten Branchen Rundfunk, Telekommunikation und Computer zunehmend" 1151. Der digitale Datencontainer kann über alle Netze ver- breitet werden. Es können z.B. über ein Breitbandkabel Fernsehen, Telefon und Internet übertragen werden. Auf der anderen Seite ist es jedoch auch mit Hilfe des UMTS-Standards möglich, über das Mobilfunknetz Telefon, Internet und Fernsehen zu empfangen. Die technische Entwicklung erstreckt sich auch auf den Bereich der Endgeräte. Infolge der Digitalisierung verschmelzen nun ehemals einem bestimmten Dienst vorbehaltene Geräte, wie Telefon, Fernseher und PC, zu einem Multimediaterminal" 1152. So können bspw. mit einem PC auch Fernsehen und Hörfunk empfangen und mit einem Handy können Internetinhalte abgerufen werden. Diese technische Seite der Konvergenz führt auch zu einer inhaltlichen Konvergenz. Zum einen werden Inhalte auf verschiedenen Plattformen, wie dem Fernsehen, Radio und Internet, gesucht. Insbesondere bei der jüngeren Generation gewinnt der Verbreitungsweg Internet auch für das Fernsehen und den Hörfunk zunehmend an Bedeutung . Zudem bieten bspw. Zeitungen- und Zeitschriftenverlage im Internet zusätzlich zu ihren traditionellen Präsentationsformen in Texten und Bildern auch audiovisuelle Inhalte an" 1154 und gehen damit einen Schritt in Richtung Rundfunk. Die Rundfunkanstalten auf der anderen Seite unterstützen ihre audiovisuellen Angebote im Internet durch Texte und Bilder" 1155. Zusätzlich treten zu den klassischen Inhalteanbietern neue Anbieter auf den Markt so z.B. Infrastrukturanbieter wie die Deutsche Telekom, die über T-Home „Entertain - das neue Fernsehen"" 1156 anbietet" 1157.

1147 KOM (97) 623 endg., abrufbar unter: ec.europa.eu/avpolicy/docs/library/legal/ com/greenp_97_623_de.pdf, Stand: 5.09.2009.
1148 Grünbuch Konvergenz, S. 1; Gounalakis, S. 12 m.w.N.; Paulweber, AfP 1999,439,440.
1149 Duden, Das Fremdwörterbuch.
1150 Grünbuch Konvergenz, a.a.O.; vgl. auch z.B. Hain, K&R 2006, 325, 326f.; Holznagel,
Konvergenz des Medienrechts, S. 413, 414; Paulweber, AfP 1999, 439, a.a.O.; Schi- wy/Schütz/Dörr-Metze-Mangold, S. 262.
1151 Vgl. Gounalakis, a.a.O.; HofTmann-Riem/Schulz/ Held, S. 20; Holznagel, Konvergenz des Medienrechts, S. 413, a.a.O.
1152 Vgl. Gounalakis, S. 13; Holznagel, Konvergenz der Medien, S. 1,3; derselbe, Konver- genz des Medienrechts, S. 413, a.a.O.; Kamps, S. 133, 134.
1153 Vgl. ARD/ZDF-Onlinestudie 2008, MP 2008, 330, 334ff.
1154 Vgl. z.B. www.spiegel.de, www.faz.net.
1155 Vgl. z.B. www.tagesschau.de, www.heute.de.
1156 Vgl. dazu das Angebot unter entertain.eki.t-home.de/, Stand: 26.02.2009. 1157 Vgl. Schwartmann-Schwartmann, S. 18; Schwartmann-Janik, S. 133f.


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Bereits dieser zitierte Textausschnitt arbeitet mit unscharfen Begriffen hart am Framing "Alles wird über alles übertragen und deshalb ist alles Rundfunk und damit lizenzpflichtig".

Was internetbasierte Dienste (und hier auch nicht alle) ganz hart von analogen Diensten unterscheidet, ist die Bidirektionalität. Der Benutzer kann im selben Dienst sofort oder zumindestens zeitnah (in Minuten gerechnet) zurückschreiben. Das kann er bei Radio und TV nicht. Und das ist der Punkt, den die Medienexperten des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht wahrhaben möchten.

Dass das mit Nullen und Einsen geschieht (oder mit diesen lustigen "elektromagnetischen Wellen" eines Rundfunkgesetzes), ist Pillepalle, und zeigt nur, wie sehr die Autorin am Wesentlichen vorbeigeht.

Ich habe mir auch schon überlegt, im Wikipedia-Artikel zur Medienkonvergenz zu schreiben, aber da steht sehr wenig Greifbares drin. Frappierend, dass von diesem Artikel überhaupt gar nicht auf fremdsprachige Artikel verlinkt wird (solche Links stehen in der linken Spalte). Dieses "Medienkonvergenz" ist wohl eine sehr deutsche Erfindung - mutmaßlich mit einem sehr einzigen Zweck...

Wenn die Landesmedienanstalten die Domain .de einmal komplett gekapert haben werden, hoffe ich darauf, dass uns die USA und die Russen mit Hilfe ihrer Hacker (mit weißem Hut) ein zweites Mal nach 1945 aus dem Joch einer verkommenen Elite befreien.


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