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  • VERHANDLUNGEN VG Düsseldorf, Di. 02.07.2019, ab 11:30 Uhr: 02. Juli 2019

Autor Thema: VERHANDLUNGEN VG Düsseldorf, Di. 02.07.2019, ab 11:30 Uhr  (Gelesen 3752 mal)

q
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Verhandlungen am Dienstag, 02.07.2019
VG Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf
Sitzungssaal IV, Raum 235

11:30 Uhr: 27 K 11781/17

Der Kläger besitzt kein Fernsehgerät, hat noch nie eines besessen. Er zahlt seit dem 01.01.2013 lediglich den Betrag der bisherigen Rundfunkgebühr in Höhe von 5,76 € / Monat.

Neben vielen anderen Rechtsfragen stützt sich die Klage auch auf diese Themen:

Ist der Beitragsservice die gesetzlich beschriebene gemeinsame Stelle der LRA?
Ist der RBStV in NRW wirklich in Landesrecht transformiert worden?
Auswirkungen einer "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten"?

und natürlich auch auf die Steilvorlage des VG Wiesbaden:
EuGH-Vorlage VG Wiesbaden: VG W. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht?

Der Kläger hat den Text der Begründung des VG Wiesbaden auf die Verhältnisse in NRW angepaßt und zum Bestandteil seines schriftlichen Vortrags gemacht. Er hat zudem die Aussetzung gem. § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des EuGH beantragt.

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16

Die Vorlage des VG Wiesbaden dürfte einigen Sprengstoff beinhalten, weil, sollte der EuGH feststellen, daß das vorlegende Gericht eben nicht unabhängig ist (und davon bin ich überzeugt), auch das VG Düsseldorf das Verfahren nicht mehr entscheiden dürfte, da der Kläger als EU-Bürger das Grundrecht hat, daß sein Fall vor einem unabhängigen Gericht verhandelt wird.

Aber wir sind hier vor der 27. Kammer des VG Düsseldorf, deren Vorsitzende das Verfahren als Einzelrichterin an sich gezogen hat....

12:15 Uhr:
27 K 11396/17
27 K 18977/17
27 K 2538/18
27 K 4267/18

Bei dem unter dem ersten Aktenzeichen geführten Verfahren handelt es sich um eine Klage gegen die Stadt Wuppertal als Vollstreckungsbehörde, mit der die Stadt Wuppertal auf Unterlassung der Vollstreckung angeblich rückständiger Rundfunkbeiträge in Anspruch genommen wird.

Mehr zu diesem Fall in dem Beitrag:
HILFE! Die Stadt Wuppertal vollstreckt GEZ-Forderungen

Strittig ist hier vor allem das Bestehen der Vollstreckungsvoraussetzungen, weil die der Vollstreckung zugrundeliegenden Festsetzungsbescheide der Klägerin gar nicht zugegangen sind. Die Klage stützt sich also neben den für die Verhandlung um 11:30 Uhr genannten Themen auch auf
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen

mehr hierzu unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
FiAmt > BFH vs. OVG > substantiiertes Bestreiten des Zugangs mehrerer Schreiben


Die anderen drei Aktenzeichen beziehen sich auf Klagen gegen Festsetzungsbescheide des WDR. Die Klägerin nimmt den WDR wegen Einkommenslosigkeit auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Anspruch.

Auch hier stützen sich die Klagen u. a. auf die Themen des 11:30-Termins und darüber hinaus auch auf

Ex-BVerfG-Richter: Rf-Abgabe verstößt gegen Art.1 GG "Würde" bei Existenzminimum

und die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts,

Es wurde bereits mehrfach in den Schriftsätzen der Klägerin beantragt, den Kläger des erstgenannten Verfahrens (der kein Jurist ist) als Beistand zuzulassen. Dieser, der auch außergerichtlicher Bevollmächtigter der Klägerin gegenüber dem WDR und der Stadt Wuppertal ist, hat alle Klagen und Schriftsätze für die Klägerin verfaßt. Die in Rechtsdingen vollkommen unerfahrene Klägerin hat sich diese Ausführungen dann durch ihre Unterschrift zu eigen gemacht (dies ist dem Gericht in der Antragsbegründung auch mitgeteilt worden).

Insofern dürfte es sehr spannend sein, ob die Einzelrichterin diesem Antrag folgt. Für den (zu erwartenden) Fall der Ablehnung wird Vorsorge getroffen sein.

Sollten Forenmitglieder als Zuschauer anwesend sein, wäre es sinnvoll, wenn diese die Verhandlung möglichst genau mitprotokollieren würden. Ich gehe nämlich davon aus, daß das Gerichtsprotokoll Lücken aufweisen könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2019, 10:02 von DumbTV«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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Die Terminvorschau des VG Düsseldorf weist für den 2. Juli noch die folgenden weiteren Verhandlungen der 27. Kammer im Saal 235 aus:

09:30 Uhr: 27 K 8051/17
10:30 Uhr: 27 K 4460/17
13:00 Uhr: 27 K 11683/17
14:00 Uhr: 27 K 7905/17

Es ist nicht erkennbar, ob es sich auch bei diesen Verfahren um solchen handelt, die den Rundfunkbeitrag zum Gegenstand haben, da im Sitzungskalender als Verfahrensart für alle Verfahren (auch die des Eingangsbeitrags) nur "Verwaltungsrechtsstreit" angegeben wird. Dies ist aber sehr wahrscheinlich.


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googler

Ist dafür immer der gleiche Richter angesetzt?


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Ist dafür immer der gleiche Richter angesetzt?
Ist dafür immer die gleiche Richterin angesetzt?

Dann passt die Frage :-)


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Ist dafür immer der gleiche Richter angesetzt?
Ist dafür immer die gleiche Richterin angesetzt?

Ich hatte in dem Beitrag mit den weiteren Verhandlungen im Saal 235 auf die Sitzungsvorschau des VG verlinkt. Wer in der Lage ist, diesem Link zu folgen, wird unschwer feststellen können, daß das Gericht dort nicht angibt, welcher Richter / welche Richterin diese Verhandlungen führt. Und mehr als über die Verfahren, in die ich persönlich involviert bin, weiß ich auch nicht.

Die im Eingangsbeitrag genannten beiden Verhandlungen dürften aber einiges Spannungspotential innehaben. Der Kläger des 1. und die Klägerin der 4 weiteren Verfahren haben nämlich unter Verweis auf den Vorlagebeschluß des VG Wiesbaden und die Rechtssache C-272/19 beim EuGH die Aufhebung des Termins und die Aussetzung bis zu einer Entscheidung des EuGH beantragt.

Heute kam dann die Mitteilung, daß der Termin nicht aufgehoben wird und daß sämtliche aufgeworfenen Fragen in der mündlichen Verhandlung erörtert werden können.... Na dann bin ich mal gespannt. Da plant offenbar eine Richterin der untersten Instanz eigenmächtig über EU-Recht entscheiden oder besser: sich über dieses hinwegsetzen zu wollen. Wenn das mal gutgeht..... Schließlich wären dann ja auch noch die stringenten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Weg zu räumen und die Landesverfassung außer Kraft zu setzen.

Sollte also hier der für dieses Gericht örtlich und sachlich zuständige Staatsanwalt mitlesen, so ist er herzlich eingeladen, als Zuschauer an der Verhandlung teilzunehmen. Es besteht nämlich die nicht ganz auszuschließende Möglichkeit, daß die (natürlich vollkommen unbeabsichtigte) Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen des § 339 StGB möglicherweise zu beobachten sein könnte....


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googler

Ist dafür immer die gleiche Richterin angesetzt?

Schade, ich konnte der Verhandlung leider nicht beiwohnen. Muss arbeiten.
Es wäre aber nett, wenn hier der Ausgang des bzw. der Verfahren hinterlegt wird. Vielleicht kann ja auch jemand mitteilen, ob es "die gleiche Richterin" bei allen Terminen war.
Danke.


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Es würde mich auch interessieren, wie die Verhandlung ausgegangen ist.


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"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

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  • Beiträge: 402
Ich werde noch darüber berichten, im Augenblick fehlt mir aber die Zeit dazu. Es gibt andere Dinge im realen Leben, die wichtiger sind und keinen Aufschub dulden. Ich werde voraussichtlich frühestens Ende der kommenden Woche Gelegenheit haben, einen Bericht zu erstellen. Möglicherweise ist ja bis dahin auch schon das Verhandlungsprotokoll da.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2019, 14:55 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Genau darauf...

...
Sollte also hier der für dieses Gericht örtlich und sachlich zuständige Staatsanwalt mitlesen, so ist er herzlich eingeladen, als Zuschauer an der Verhandlung teilzunehmen. Es besteht nämlich die nicht ganz auszuschließende Möglichkeit, daß die (natürlich vollkommen unbeabsichtigte) Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen...zu beobachten sein könnte....

...würde es i. F. d. F. hinauslaufen - Deutsche Richter tun schlicht so etwas nicht, Punkt. Die "übersehen" oder "verkennen" Dinge und Zusammenhänge, schlimmstenfalls "irren" sie.

Das gilt natürlich auch & gerade für den Fallzusammenhang mit dem "Rundfunkbeitrag" - vgl. dazu das Vorwort der Streitschrift gegen den "Rundfunkbeitrag" von Dr. Frank Hennecke. Diesem zufolge bewegt sich die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit in dem Zusammenhang sinngem. permanent auf der Grenze zur Rechtsbeugung (wobei zu berücksichtigen sein könnte, dass sich ein "Organ der Rechtspflege" - zu denen man als eingetragener Rechtsanwalt gehört - sich besonderer Zurückhaltung der Sprache zu befleißigen hat).

Abgesehen davon wird der zuständige Staatsanwalt leider zu dem Termin garantiert etwas anderes zu tun haben. Spätestens nach Deinem Beitrag dürften die zuständigen Stellen gewarnt sein :->>.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Da die Einordnung der Rechtsbeugung als Verbrechenstatbestand die Schwere des Unwerturteils indiziert und eine Verurteilung kraft Gesetzes (§ 24 Abs. 1 DRiG) zur Beendigung des Richterverhältnisses führt, ist es mit dieser gesetzlichen Zweckbestimmung nicht zu vereinbaren, jede unrichtige Rechtsanwendung und jeden Ermessensfehler in den Schutzbereich dieser Norm einzubeziehen. Der Tatbestand der Rechtsbeugung bedarf deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit einer Einschränkung, als eine "Beugung des Rechts" nicht schon durch jede (bedingt) vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 – 5 StR 713/94; Urteil vom 4. September 2001 – 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 4 StR 97/09 ; NStZ-RR 2010, 310)

Quelle: https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsbeugung-durch-richter/

Zitat
Die Richter des LG Kassel waren überzeugt davon, dass der Proberichter durch sein Verhalten ein Geständnis erzwingen wollte. Dies ist ein elementarer Verfahrensverstoß. Denn § 136a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) verbietet es, die Aussage eines Angeklagten zu erzwingen. Ein bewusster Gesetzesverstoß genügt aber nicht für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung. Vielmehr muss der Richter den Angeklagten bewusst unrechtmäßig bevorzugen oder benachteiligen. Dies verneinte das LG Kassel.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hebt-freispruch-auf-proberichter-wird-rechtsbeugung-vorgeworfen/

Der Straftatbestand "Rechtsbeugung durch das Gericht" dürfte wohl Exotenstatus genießen. Entsprechend selten ist die Verurteilung eines Richters. Einmal ist es ziemlich schwer einem Richter eine vorsätzliche Rechtsbeugung nachzuweisen, wenn selbst ein bewusster Gesetzesverstoß nicht zur Verurteilung führt. Welcher Dieb wünschte sich nicht, dass man bei seinen Gesetzesverstößen ebenso großzügig wäre? Und kommt es doch einmal zur Verurteilung, so hebt nicht selten die nächste Instanz bzw. der BGH das Urteil wieder auf.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine weitere Vertiefung des allgemeinen und eigenständigen Themas "Rechtsbeugung", sondern bitte hier ausschließlich und konkret zum Kern-Thema dieses Threads, d.h. zu
VERHANDLUNGEN VG Düsseldorf, Di. 02.07.2019, ab 11:30 Uhr
Dafür bitte erst noch den angekündigten Bericht abwarten, denn für Spekulationen bestehen im Forum ebenfalls keine Kapazitäten.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2019, 17:36 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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