Auf diesem [Anm.: "Festsetzungsbescheid"] ist die Widerspruchsstelle vermerkt, die so als zuständige Landesrundfunkanstalt geoutet wird.
Das könnte man so sehen, aber es gilt nicht, das so zu
sehen, sondern es gilt diesen Sachverhalt zu
prüfen.
Person A muss sich dazu vorstellen, dass sie "Post" bekommt, sagen wir der Einfachheit wegen.
Die Post kommt vermeintlich von einer Behörde "Böse", denn die Optik des Schreibens gibt das als Erkennungsmerkmal eindeutig her, denn da steht ganz unten "Mit freundlichen Grüßen Böse". Mit dem ganzen Rest kann eine Person A ja nichts anfangen. Kontaktdaten, Postanschrift, Rechtsform? Bereits am Namen "Böse" wird sofort deutlich, ah das könnte eine Behörde sein. Viele denken bei "Böse" jedoch an ein Unternehmen und prüfen gar nicht erst, ob eine Behörde mit gleichem Namen vorhanden ist.
Wie prüft nun eine Person A, ob es diese Behörde "Böse" überhaupt gibt?
Der erste Weg würde wohl sein, die zuständige Behörde zu suchen, welche
über der vermeintlichen Behörde "Böse" angesiedelt sein sollte. Falls diese nicht gefunden wird, müsste ein Blick in irgendein Gesetz zum Verwaltungsaufbau fallen, um die entsprechenden Behörden zu finden. Damit wird es nun möglich, alle untergeordneten Behörden zu finden, somit auch irgendwann die gesuchte Behörde "Böse". Unter Umständen müssten dabei jedoch viele Behörden geprüft werden. Deshalb könnte es einfacher sein, sich alles, was von einer vermeintlichen Behörde kommt, entsprechend beglaubigen zu lassen
Schließlich sollten Behörden doch Dienstsiegel haben, um damit eine Beglaubigung amtlich zu bewerkstelligen. Die Optik des Siegels könnte ein weiterer Hinweis sein, wo zu suchen ist.
Möglich wäre wohl auch, die Hilfe anderer bereits bekannter und geprüfter Behörden in Anspruch zu nehmen, um diese Behörde "Böse" zu identifizieren. Sprich, es muss wohl möglich sein, die tatsächliche Kette herzustellen bis zu einer Stelle der bezeichneten Behörden im Gesetz zum Verwaltungsaufbau.
Erst wenn das Erfolg hat, kann auch die tatsächliche Zuständigkeit dieser Behörde "Böse" geprüft werden.Was würde passieren, wenn "Böse" keine Behörde ist und nur so tut als ob?
Es könnte also sein, dass juristische Personen vortäuschen etwas zu sein, was sie nicht sind. Um das auszuschließen braucht es eine Möglichkeit, die Eigenschaft und auch die Zuständigkeit ohne die Mithilfe der vermeintlichen Behörde "Böse" in Anspruch zu nehmen.
Die Angabe einer Widerspruchstelle auf so einem Bescheid ist vorerst nur eine Behauptung.
Ein Nachweis für die tatsächliche Zuständigkeit fehlt jedoch.-> Bereits hier kann es hilfreich sein, formal Widerspruch einzulegen, um keine rechtlichen Nachteil zu haben.
Person A stelle sich vor, sie bekommt Post von "Böser Helfer" es steht irgendwas von "Böse" nach "mit freundlichen Grüßen" und dass Widerspruch bei "Böse" erhoben werden könne.
Würde A einfach Geld überweisen, nur weil ein Schreiben einen Überweisungsschein enthält?
Würde A irgendwelche Sätze, welche für sie unter Umständen bedrohlich klingen, von Handlungen oder Unterlassungen abhalten?
Herzlichen Glückwunsch, falls A bereits Geld angewiesen haben sollte und sich erst danach eine eindeutig identifizierbare Behörde mit einer Forderung meldet, welche A bereits an "Böse" erledigt hat, ohne das überhaupt genauer zu prüfen.
Edit "Bürger":
Zu "Behörde" siehe und diskutiere bitte unter
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.0.html
Bitte hier nicht ins Nebenthema "Behörde" abgleiten, sondern bitte eng am Thema der Regelung/ Nachprüfbarkeit der "zuständigen Landesrundfunkanstalt" bleiben.
Zum diesbeüglichen Frage-Antwort-Spiel mit einer gewissen Staatskanzlei siehe bitte unter
Anfrage: WER ist denn "die zuständige Landesrundfunkanstalt" nach dem RBStV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17710.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.