Also
"Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden..."
ist schon mal ganz gut:
Widerspruch der Höhe (Geldzahlung in Frage stellen) nach und Einspruch dem Grunde (Verwaltungsakt in Frage stellen) nach.
Einsetzung in den vorigen Stand (Rechtsstatus vor der Vollstreckung herstellen)
Ruhendstellung beantragen:
Heißt "Die Akte wird nach hinten gelegt" ohne den WDR zu fragen. Bei "Aussetzung' wird der WDR zu dem Vorgang gefragt, und der sagt dann ->Nein: Ich entscheide und nicht Andere.
Sachgrund zur "Ruhendstellung/Aussetzung": Bevorstehende BVerfGE(ntscheidung) irgendwann nach dem 16/17 Mai '18.
Musterschreiben: Man schreibt nicht an den GV direkt sondern an die Vollstreckungsbehörde im Amtsgericht, die verticken die Jobs (Gerichtsvollzieherverteilerstelle).
(Nicht zu 'Schmidtchen' gehen sondern gleich zu 'Schmidt', beim GV wedelt der Schwanz mit dem Hund.)
Im übrigen gilt -wie hier schon im Forum: Das sind keine Beamte, das sind Beliehene, die arbeiten selbstverantwortlich. Und kann man die kriegen: Dann sollen die erst mal die BVerfGE abwarten.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg100114.html#msg100114Vergleichangebot, direkt an WDR, dann bleibt der GV außen vor, denn man will ja zahlen und das natürlich nur in Raten =Zeit schinden:
http://www.koa-ortenau.de/media/custom/2472_125_1.PDF?1420791312www.file-upload.net/download-10395685/GEZ-Musterschreiben-.rtf.html------------------------------
Wenn die sagen:"..aber nicht rückwirkend" dann BVerfGE Kernbrennelementesteuer BVerfGE 2 BvL 6/13 vom 13.04.'17, da ist schon was vermint:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23316.msg148800.html#msg148800https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20170413_2bvl000613.html , oder
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/04/ls20170413_2bvl000613.htmlaus Thread:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23316.msg148800.html#msg148800Rn.:162 [letzer Absatz VOR "Abweichende Meinung der Richter Huber und Müller]
"Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung kann allerdings nur Geltung beanspruchen, wenn der Gesetzgeber sich auf seine Finanz- und Haushaltsplanung verlassen durfte. Dies war (...) nicht der Fall."
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Auch mal nachhaken =Besuch bei der Vostreckungsbehörde zur Akteneinsicht:
Der Vollstreckungstitel (hier LRA, Öffis) muß eigenhändig unterschrieben sein und zwar identifikationsfähig, mit einem Dienstsiegel/Dienststempel im Original und eben NICHT als Kopie.
Ein Zwangsvollstreckunsauftrag muß von einem Richter unterschrieben sein. Das machen gerne immer die Justizangestellten -dann ist ein eine ungültige Vollstreckung akzeptiert-, aber die haben hier eben nichts zu kamellen.
e.g.:https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20931.msg134868.html#msg134868
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Paraphen" (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24727.msg170584/topicseen.html#msg170584Paraphe vs. Unterschrift
BGH, Beschluß vom 11.04.2013, VII ZB 43/12, Rn. 2
„Allenfalls könne es sich bei dem Schriftzug um eine Paraphe handeln, die keine formgültige Unterschrift darstelle.“
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4450737aa1ea588f724fa47683c7b9d6&nr=64125&pos=0&anz=1Jede Menge Urteile zu Unterschriften:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/26/bundesgerichthof-urteil-von-2013-unterschriften-unter-schriftsatze-mussen-die-namen-des-unterzeichnenden-erkennen-lassen/pgtnikon:
https://de-film.com/v-raus-aus-dem-beitragsservice-gez-ganz-easy-vqwNJET9dFs.htmlAmtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01102004_V5a13021016.htmVG Hannover · Urteil vom 29. März 2004 · Az. 6 A 844/02
openjur.de/u/316293.html
vwvfg § 37
www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.htmlBegründung für Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23296.msg148632.html#msg148632Vorschlag zur Ratenzahlung-Muster.doc
https://www.pro-schuldnerberatung.de/Musterbriefe-Formulare-Tabellenmuster (ratenzahlungs)-vergleich
http://www.meine-schulden.de/fp_files_new/ratenzahlungsvergleich.pdfWDR-related:
user querkopf:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21984.msg170583/topicseen.html#msg170583------------------------------
sic:
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!),
315 we ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 we VwGO und 37 III VwVfG (ius cogens)!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81,
32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig:
„Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden,
daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter,
die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift" nicht."
(vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 -- VII ZB 665 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 --
VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 -- III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 -- VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
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