Es reicht, dass man sie jederzeit nutzen könnte.
... erst viele Jahrzehnte nach der Einführung der Geräte-abhängigen Gebühr entdecken.
... da Besitzer von Radios nur 1/3 der monatlichen Belastung tragen mussten.
Zum ersteren:
Wird die Feuerwehr über Beiträge finanziert? Die Feuerwehr macht mir kein
Nutzungsangebot für 17,50 €, dafür aber der Staatsfunk.
Nutzen könnte, heiß eben noch lange nicht wirklich nutzen. Es entsteht kein greifbarer Nutzen.
Naja, bei Berufsgruppen
***, die ja sowas wie die Feuerwehr und Sanitäter in Einem sind, dürfte die bloße Existenz nicht reichen? Die könnte man auch jederzeit nutzen.
Ich bleibe bei meiner Version.
Ich verwehre mich gegen Geräte-abhängig. Auf die Nutzung kommt es an. Anmeldung zwecks Nutzung.
Beispiel Telefon: Ich will mit dir reden. Du wohnst 100 m von mir entfernt. Es gibt 2 Möglichkeiten, ich laufe hin oder ich telefoniere mit dir. Beim Ersteren brauche ich keinerlei Hilfsmittel.
Der Nutzen ist derselbe.
Mit dem TV ist es ähnlich.
Beispiel Fernsehgarten: Ich schaue mir das Angebot vor Ort an oder mittels eines Hilfsmittels.
Der Nutzen ist derselbe. Vor Ort ist kein Hilfsmittel erforderlich. Ich will in erster Linie etwas nutzen, mir etwas anschauen.
Der Rundfunk macht mir ein Angebot. Um das nutzen zu können, bedarf es eines geeigneten Hilfsmittels.
Ich hatte geschrieben, dass selbst das BVerfG von: die von ihr einen Nutzen haben, geschrieben hat. Auf den Nutzen kommt es an.
Eine Hörfunksendung kostet ein Minimales gegenüber einer TV-Sendung. Und da soll ein nur Hörfunk-Nutzer dasselbe bezahlen wie die, die den ganzen Tag TV gucken?
Es geht nicht um eine sachgerechte Regelung, sondern nur um die Erhöhung der Zusatzrenten.
***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.