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Autor Thema: Diskriminierungsverbot : Gefahr für die Vielfalt und Qualität der Suche  (Gelesen 1660 mal)

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medienpolitik.net      22.08.2018

Diskriminierungsverbot:
Gefahr für die Vielfalt und Qualität der Suche

Von Dr. Arnd Haller, Legal Director DACH, Nordics, BeNeLux und EU-Politik bei Google
Zitat
Die Beratungen der Länder zur Reform des Rundfunkstaatsvertrags laufen auf Hochtouren. Mitte Juli hat Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission eine Konsultation gestartet, die auch eine Regulierung von Intermediären zur Diskussion stellt. Der Vorschlag umfasst Transparenzvorgaben für sogenannte Medienintermediäre, die ihre zentralen Kriterien für den Zugang eines Inhalts und für die Aggregation, Selektion und Präsentation offenlegen sollen, sowie eine Vorschrift zur Diskriminierungsfreiheit. Letztere soll für Intermediäre gelten, die eine potentiell besonders große Bedeutung für die Wahrnehmung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten haben. Diesen Intermediären soll jede unterschiedliche Behandlung von Medieninhalten ohne sachlich gerechtfertigten Grund untersagt werden.
Zitat
Auf den ersten Blick wirken die Überlegungen des Konsultationsentwurfes plausibel: Wer sollte Einwände gegen ein Transparenzgebot oder die Einführung einer generellen Diskriminierungsklausel für Intermediäre haben, wenn es um die Sicherung der Medienvielfalt und der freien Meinungsbildung geht? Bei näherem Hinsehen erweist sich diese Einschätzung allerdings als trügerisch, da vor allem mit der angedachten Diskriminierungsklausel erhebliche Risiken verbunden sind, die den individuellen und öffentlichen Meinungsbildungsprozess im Ergebnis sogar beeinträchtigen können. Ein nüchterner Blick ist notwendig, um unerwünschte Folgen von Regulierung zu vermeiden. Der Teufel steckt dabei ausnahmsweise nicht im Detail; es geht um Grundsätzliches.
Zitat
Monopolkommission rät von medienrechtlicher Regulierung der Intermediäre ab
Die Monopolkommission hat in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2018“ verschiedene digitale Märkte intensiv analysiert und dabei auch die Rolle von Intermediären untersucht. Ein über das Kartellrecht hinausgehendes sektorspezifisches Diskriminierungsverbot für Intermediäre im Medienrecht begegnet gravierenden Bedenken der Monopolkommission. Aus Sicht der Kommission gibt es schon keinen Nachweis darüber, dass es zu einer medienrechtlich relevanten Ungleichbehandlung durch Intermediäre kommt. Zudem sei das Beeinflussungspotential von einzelnen Intermediären ohnehin begrenzt, weil es viele verschiedene Wege gibt, zu Angeboten von Inhalteanbietern zu gelangen. Außerdem wäre, wenn die Nutzer einer Verzerrung der Suchergebnisse auf die Spur kämen, der Reputationsverlust des Intermediärs erheblich. Schließlich bezweifelt auch die Kommission, ob die Einhaltung eines solchen Diskriminierungsverbots überhaupt überprüfbar wäre. Auch den weitreichenden Transparenzvorgaben zur Veröffentlichung der Kriterien für Suchalgorithmen erteilt die Kommission eine klare Absage, da sie lediglich Unternehmen zur Verbesserung ihrer Suchmaschinenoptimierung dienen und im Ergebnis zu einer Verengung des Kommunikationsprozesses führen dürfte. So kommt die Monopolkommission denn auch zu ihrer klaren Empfehlung, dass eine medienrechtliche Regulierung von Intermediären zur Sicherung der Meinungsvielfalt nicht erforderlich ist.
Zitat
Europa
Der Vollständigkeit halber ein Blick nach Brüssel: Es wäre vernünftig, zunächst den Ausgang des von der EU-Kommission betriebenen Rechtsetzungsprozesses zur Förderung von Fairness und Transparenz für Geschäftskunden von Online-Vermittlungsdiensten (sog. P2B Verordnung) abzuwarten. Der vorgelegte Verordnungsentwurf enthält unter anderem Transparenzvorschriften für Intermediäre und wäre in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Außerdem unterscheidet der Verordnungsentwurf zwischen Online-Vermittlungsdiensten und Suchmaschinen. Ursprünglich wollten auch die Bundesländer in Deutschland Transparenzvorgaben für Intermediäre europäisch ausgestaltet wissen, so ist es im Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz nachzulesen. Jetzt laufen sie Gefahr, am europäischen Recht vorbei zu regulieren oder sich dazu in Widerspruch zu begeben. Die Konsequenz wäre unnötige Doppelregulierung in Deutschland und die Schaffung rechtlicher Unklarheit für alle Beteiligten.
Zitat
Fazit
Die vorgeschlagenen Transparenzvorgaben sind zur Sicherung der Meinungsfreiheit nicht notwendig, ein medienrechtliches Diskriminierungsverbot ist sogar gefährlich: Das Ziel einer freien Meinungsbildung wird durch externe Einflussnahmen auf die Suche nicht unterstützt, sondern behindert. Unklar ist zudem, wie solche Regelungen überhaupt einer Überprüfung zugänglich gemacht werden könnten, da es an operationalisierbaren Maßstäben fehlt. Nicht erkennbar ist, wie solche Maßstäbe vernünftiger Weise entwickelt werden könnten. Es steht vielmehr zu befürchten, dass ein funktionierendes System, das eine nie dagewesene Vielfalt von Medieninhalten vermittelt und auffindbar macht, zu Lasten des Nutzers geschwächt wird, indem sich Aufsicht, Medienanbieter und Intermediäre in der Bestimmung von sinnvollen Kriterien über sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung verlieren. Am Ende hätten die Nutzer den Schaden, da sie im Zweifelsfall nicht mehr die Ergebnisse bekommen, die ihrer Suche am besten entsprechen. Auch die Inhalteanbieter brauchen eine solche Regelung nicht: Für ihren Schutz gibt es schon heute das Recht des unlauteren Wettbewerbs sowie das Kartellrecht, national wie europäisch.
Weiterlesen auf :
http://www.medienpolitik.net/2018/08/medienpolitik-mehr-schaden-als-nutzen/



Siehe auch :
Berlin will den Programmauftrag stärker justieren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28365.0

Hamburg legt Entwurf für die Regulierung von Intermediären vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28317.0

Hamburg will Rundfunkstaatsvertrag zu einem Medienstaatsvertrag entwickeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27549.0

Chef der Staatskanzlei NRW : „ Wir wollen nicht ‚totregulieren‘ “
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28271.0

Mediatheken : Erste Einigung zwischen Produzenten & ARD
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28269.0

Intendanten passen vorauseilend ARD-Online-Angebote zukünftigem Staatsvertrag an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27988.0

Verfahren zu Rundfunkstaatsverträgen bedarf einer dringenden Reform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28359.0


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Zum Thema der Diskriminierung fällt mir fast nur noch das ein:   
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg179505.html#msg179505


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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