70 % Überhöhung, also einzustufen als Straftat des "Wuchers"?
Danke für den Hinweis - wird nun schriftsätzlich verwendet werden im Sinn von nötiger Analyse, ob Straftat des "Wuchers".
Überhöhung von 70 % ... Mal richtig rechnen... 10 000 beim RBB, 4000 mehr, also Staatsdienst-Maximum nur 6000. 4000 € mehr als 6000, das macht rund 70 %.
Wucher / StGB: als 30 % Überhöhung, auf jeden Fall ab 70 %,
Da Zwangsabgabe, wird "Zwangslage" der Zahlungspflicht "ausgenutzt". Alle nachzulesen im StGB über Wucher, Google hilft beim Finden.
Ähnliche Zahlenwerte: Brandenburg.
Wucher-Rechtsfolgen: Absenkungsrecht auf den "angemessenen" Betrag.
Danke sehr, liebes Bundesverfassungsgericht, Entscheid 18. Juli 2018:
Rundfunkabgabe ist "Gegenleistung" und nicht "Steuer", unterliegt also dem Austauschprinzip und damit dem Wucherrecht, darf ja wohl irrtumsfrei geschlossen werden.
Also können alle in Berlin und Brandenburg ab sofort beantragen?
Vorab-Absenkung der Forderung - auch, falls noch unbezahlt und im Verfahren genannt - auf 60 %, also ~10,50 Euro monatlich?
Jemand, der es tun dürfte - wird es beispielsweise etwa wie folgt tun:
"Nach meiner laienhaften Rechtsmeinung, die ich verfahrensbedingt hier verfahrensintern zu formulieren habe, aber im Fall des Gegenbeweises selbstverständlich berichtigen würde: Man höre immer die Gegenseite."
Wer es im Gerichtsverfahren tun wird, sollte wissen, dass Richter beim Entscheid hierüber in der Zwickmühle sind:
- Muss der Richter dies der Staatsanwaltschaft vorlegen und das Rundfunkabgabe-Verfahren aussetzen im Abwarten auf eine "vorgreifliche Entscheidung" der hierzu "Zuständigkeits-Kompetenten"?
Genau das wird jemand beim Berliner Verwaltungsgericht als Antrag vortragen.
Diese Beispieltexte waren keine Empfehlung, es ebenfalls so zu machen. Keine Empfehlungen (und erst recht keine Rechtsberatung) hier im Forum. Wer es macht, macht es in Eigenverantwortung.
Auch die paar RBB-Mitarbeiter für Beitragssachen - sitzen in Berlin - , werden vor Freude in die Luft springen, wenn analoge Mitteilungen ihnen mit Antrag auf Absenkung zugehen.
Denn die müssen darauf ja etwas schreiben? Aber wer macht das im Team und wann?
Naja, die sind ausgesprochene Liebesbriefe einiger bestimmter Bürger ja gewohnt, man verkehrt untereinander schon mal mit schwarzem Humor.
Zumal das immer gleich auch an das persönliche Büro der Intendantin geht mit der Bitte um rechtslage-durchsetzendes Eingreifen.
Nochmals, Beispiele, nicht Empfehlungen. Wer das tut, riskiert obendrein Liebesentzug, nämlich, dass seine Liebesbriefe lange Zeit ohne Antwort bleiben. Wie schmerzlich!
Regelkonform zahlt der Deutschland-Funk.
Also nicht 70 % überhöht. Deshalb ist die Leistung dort auch deutlich besser in Einklang mit Bildungsauftrag usw. - man fühlt sich verantwortlich nicht nur für Quoten.
Soweit hier wohl irgendwo archiviert, wurde Druck auf den Deutschlandfunk ausgeübt, ebenfalls mehr zu zahlen wie die anderen Sender, um diese nicht bloßzustellen. In Erinnerung ist die Antwort seitens des Intendanten: Wir haben öffentlichen Auftrag, wir bleiben bei Bezahlung nach Regeln des öffentlichen Dienstes.
Veruntreuung?
Andererseits hat das nette Bundesverfassungsgericht mit Entscheid 18. Juli 2018 uns den Beweis geliefert, dass die Rundfunkabgabe gleichwohl "öffentlich-rechtlich" ist - und dass die Senderanstalten "öffentlich-rechtlich" sind.
Danke sehr, Bundesverfassungsgericht!
Also unterliegen die ARD-Anstalten dem Veruntreuungsverbot des öffentlichen Dienstes. Noch ein Thema zum Verwenden im vorstehenden Sinn?
Diese Gesichtspunkte sind teilweise auch bereits Teil von schon eingetüteten Schriftsätzen, die morgen an die Senatskanzlei Berlin und an den EuGH abgehen.
Es wird leider nur selten praktiziert, in Schriftsätzen Tiefschläge in die Unterleibsregion der Gegner zu integrieren. Das ist ja auch schwer, siehe Beispiele oben, und kann "nicht empfohlen und nicht beraten werden".
Man erwarte nicht, dass irgendein Rechtsanwalt derartiges je in den Schriftsatz aufnehmen würde - denn der Rechtsanwalt ist laut Gesetz " Organ der Rechtspflege", also mittelbar des Staates, will heißen, darf nicht den Staat so richtig hart angreifen, wenn ihm seine Anwaltslizenz lieb ist.
Klartext: "Derartiges muss, wer es macht, selber verantworten."