@pinguin: Danke; soweit habe ich nicht gelesen, weil das Gericht mit RN 11 für mich das Problem, nämlich ob die ARD Partei sein zu könne, erledigt hatte.
Die Aussage bezieht sich auf den Beklagten Nr. 2, also die ARD. Damit hat der Kläger seinerzeit einen Fehler gemacht. Das wirkte sich aber letztlich nicht aus, weil jede ÖR-Rundfunkanstalt zusätzlich als Beklagter aufgeführt wurde. Wäre das nicht der Fall gewesen, so wäre der Kläger wohl aus formalen Gründen gescheitert (Fehler des Anwalts?). Insofern kann man nur dazu raten, a) nicht die ARD verklagen zu wollen sondern dann alle ÖR-Rundfunkanstalten, und b) bei entsprechenden Verträgen und Vereinbarungen immer darauf zu bestehen, dass alle ÖR-Rundfunkanstalten den Vertrag im eigenen Namen unterzeichnen. Zeichnet z. B. der derzeitige Intendant des BR nicht als solcher sondern als Vorsitzender der ARD, so sollte man diese Unterschrift als nicht gegeben und wertlos ansehen.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.