Ein etwas merkwürdiger Bericht des Merkur.
Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.
Wieso schreibt der Merkur nicht das Datum 18.7.18 an dem das BVerfG das Urteil verkündet ?
Das ist in den kommenden Tagen, und nicht in den kommenden Monaten. Hat da eine Korrespondentin nur wieder halbherzig recherchiert ?
dass Sie Ärger mit dem Allgemeinen Beitragsservice haben
Seit wann heist es "Allgemeiner Beitragsservice"?
Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt in einer monatlichen Überweisung entrichten werde
Leider wird das Geld unter Vorbehalt eingezahlt, weg sein. Nach RA Bölck gibt es " unter Vorbehalt" im Verwaltungsrecht nicht.
Huber: Es stand folgendes darin: "Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden."
Diese Schreiben kommen in der Regel von der LRA und schon gar nicht vom "Allgemeinen Beitragsservice".
Dieses Schreiben der LRA ist nichts außergewöhnliches. Das habe ich schon zwei mal erhalten.
Redaktion: Dieser behauptet angeblich ebenfalls in einem Schreiben, dass noch Gebühren Ihrerseits ausstehen. Warum? Und wie hoch ist der Betrag?
Was ist es jetzt nun, Gebühr oder Beitrag? Sind noch Gebühren vor 2013 fällig?
Das trotz 100% Schwerbehinderung und sogar Einschränkung des Hörvermögens Beiträge abverlangt werden, habe ich am Infostand mehr als einmal gehört. Dass allerdings mit dem Eintrag RF der Beitrag verlangt wird, mit dem RF müsste er vollkommen befreit sein, zeigt, dass da bei dem guten Herrn einiges schief gelaufen ist. Auf dies hätte ihn Jasmin Pospiech wenn sie sauber recherchiert hätte, hinweisen sollen.
Frau Jasmin Pospiech kennt sich mit dem Thema Gesundheit und Steuererklärung aus, nur leider nicht mit dem Thema Rundfunkbeitrag. Das hätte so ziemlich jeder aus dem Forum hier besser ausgestaltet.
Mit diesem Beitrag des Merkur kann kein Mensch wirklich etwas anfangen.