Quelle: Norbert Häring 29.06.2018
Am Mittwoch 18 Juli um 10 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof das Urteil über den Rundfunkbeitrag sprechen, den sein älterer Bruder Paul als Ex-Verfassungsrichter im Auftrag der Rundfunkanstalten verfassungsgerichtsfest machen sollte. Ich bin gespannt, ob der Beitragsservice es schafft, den Richtern und den Medien rechtzeitig per Jahresbericht die neuesten Zahlen zu den 2017 eingeleiteten Zwangsvollstreckungen zu liefern. Konnte der Rekord von knapp 1,5 Millionen aus dem Vorjahr übertroffen werden?
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Die Frage, wer schneller sei, ist eher falsch gestellt, denn man muss leider feststellen, dass das Problem der Zwangsvollstreckungen bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes überhaupt nicht erwähnt wurde - mit keiner Silbe! Diese staatliche Gewalt zur Durchsetzung einer rechtswidrigen Zwangsfinanzierung scheint den Richtern des BVerfG eher am Allerwertesten vorbeizugehen ...
Schließlich liegen die enormen Zahlen an Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schon längst vor - sowohl durch vorherige "Geschäftsberichte" des berüchtigten "Service" wie auch durch diverse Anfrage in Parlamenten. Der Jahresbericht 2017 vermag da kaum wesentlich Neues zu bringen. Insofern bleibt nur die Verwunderung, dass die millionenfachen Zwangsvollstreckungen als ein politisch brisantes Thema bisher noch gar nicht die entsprechende Wirkung entfaltet hat.