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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: linkER am 29. Juni 2018, 16:22

Titel: Rundfunkbeitrag: Wer ist schneller, Verfassungsgericht oder Beitragsservice?
Beitrag von: linkER am 29. Juni 2018, 16:22
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Norbert Häring
Rundfunkbeitrag: Wer ist schneller, Verfassungsgericht oder Beitragsservice?

Quelle: Norbert Häring 29.06.2018


Zitat
Am Mittwoch 18 Juli um 10 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof das Urteil über den Rundfunkbeitrag sprechen, den sein älterer Bruder Paul als Ex-Verfassungsrichter im Auftrag der Rundfunkanstalten verfassungsgerichtsfest machen sollte. Ich bin gespannt, ob der Beitragsservice es schafft, den Richtern und den Medien rechtzeitig per Jahresbericht die neuesten Zahlen zu den 2017 eingeleiteten Zwangsvollstreckungen zu liefern. Konnte der Rekord von knapp 1,5 Millionen aus dem Vorjahr übertroffen werden?

[...]

Näheres zum Vollstreckungsrekord 2016 und den Kosten findet sich hier:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/881-vollstreckungsrekord-gez (http://norberthaering.de/de/27-german/news/881-vollstreckungsrekord-gez)

Weiterlesen auf :
http://norberthaering.de/de/27-german/news/991-bverfg-zu-rundfunkbeitrag (http://norberthaering.de/de/27-german/news/991-bverfg-zu-rundfunkbeitrag)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Wer ist schneller, Verfassungsgericht oder Beitragsservice?
Beitrag von: linkER am 06. Juli 2018, 16:47
Norbert Häring      05.07.2018

Neues vom Vollstreckungsmonster GEZ
Der Beitragsservice, der als GEZ-Nachfolger den weithin verhassten Rundfunkbeitrag eintreibt, hat in seinem Jahresbericht 2017 „gute“ Nachrichten zu verkünden.
Zitat
So hat man „nur“ 1,32 Millionen Zwangsvollstreckungen eingeleitet, nach 1,46 Millionen 2016. In drei Jahren hat der Beitragsservice damit „nur“ 4,2 Millionen Zwangsvollstreckungen eingeleitet.
Weiterlesen auf :
http://norberthaering.de/de/27-german/news/992-neues-vom-vollstreckungsmonster-gez (http://norberthaering.de/de/27-german/news/992-neues-vom-vollstreckungsmonster-gez)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Wer ist schneller, Verfassungsgericht oder Beitragsservice?
Beitrag von: MMichael am 12. Juli 2018, 13:47
... und, wenn nächste Woche das Urteil verkündet wird, darf nicht vergessen werden, die Aufhebung der rechtswidrigen Bescheide zu beantragen!

Zitat
Die Richter erklärten zwar, dass das Heranziehen des Klägers zur Zahlung eines Beitrags für seinen alten Kanalanschluss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig war. Doch der Kläger sei gegen den Bescheid nicht vorgegangen, so dass dieser bestandskräftig wurde.
Quelle: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1093793.kein-anspruch-auf-aufhebung-rechtswidriger-bescheide.html

... übrigens haben die Bundesverwaltungsrichter wieder diesen elenden Beitragswahnsinn (für Vorteilserfindung) vorangetrieben...
Zitat
Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich deshalb angewöhnt, diesen Vorteil einfach zu unterstellen.
[...] So tut es auch das Bundesverwaltungsgericht, wenn es behauptet: ´Dieser Vorteil besteht in der Gewährung und Erhaltung der Möglichkeit, vom Grundstück aus auf eine - weiterhin funktionstüchtige - öffentliche Verkehrsanlage gehen oder fahren zu können.´ Ja geht’s noch?
Quelle: https://www.vdgn.de/news-single/article/bundesverwaltungsgericht-haelt-an-alten-zoepfen-fest/ (Hervorhebung nicht im Orginal - Az: BverwG 9 C 2.17)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Wer ist schneller, Verfassungsgericht oder Beitragsservice?
Beitrag von: LECTOR am 13. Juli 2018, 22:31
Zitat
Quelle: Norbert Häring 29.06.2018

Am Mittwoch 18 Juli um 10 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof das Urteil über den Rundfunkbeitrag sprechen, den sein älterer Bruder Paul als Ex-Verfassungsrichter im Auftrag der Rundfunkanstalten verfassungsgerichtsfest machen sollte. Ich bin gespannt, ob der Beitragsservice es schafft, den Richtern und den Medien rechtzeitig per Jahresbericht die neuesten Zahlen zu den 2017 eingeleiteten Zwangsvollstreckungen zu liefern. Konnte der Rekord von knapp 1,5 Millionen aus dem Vorjahr übertroffen werden?
[...]

Die Frage, wer schneller sei, ist eher falsch gestellt, denn man muss leider feststellen, dass das Problem der Zwangsvollstreckungen bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes überhaupt nicht erwähnt wurde - mit keiner Silbe! Diese staatliche Gewalt zur Durchsetzung einer rechtswidrigen Zwangsfinanzierung scheint den Richtern des BVerfG eher am Allerwertesten vorbeizugehen ...

Schließlich liegen die enormen Zahlen an Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schon längst vor - sowohl durch vorherige "Geschäftsberichte" des berüchtigten "Service" wie auch durch diverse Anfrage in Parlamenten.  Der Jahresbericht 2017 vermag da kaum wesentlich Neues zu bringen. Insofern bleibt nur die Verwunderung, dass die millionenfachen Zwangsvollstreckungen als ein politisch brisantes Thema bisher noch gar nicht die entsprechende Wirkung entfaltet hat.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Wer ist schneller, Verfassungsgericht oder Beitragsservice?
Beitrag von: Bürger am 13. Juli 2018, 22:40
Querverweis aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung des Jahresberichts 2018 des "Beitragsservice" (05.07.2018)
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2017 vor – Meldedatenabgleich 2018 ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28009.0.html

Hier jedoch bitte nicht vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.