Das ist kompliziert, weil ja normalerweise die Reihenfolge umgedreht ist:
Eine EU-Richtlinie wird erlassen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Richtlinien in nationales Recht umzuwandeln oder bestehende Rechtsvorschriften anzupassen. So sind die nationalen Gesetze auch EU-rechtskonform.
Deutschland hat den Staatsvertrag als Gesetz verankert. Statt aber das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und dafür zu sorgen, dass das Gesetz auf seine Umsetzbarkeit im Rahmen der Mitgliedstaaten geprüft werden kann, wurde darauf verzichtet.
Die Folgen? Schwer zu sagen.
Edit "Bürger":
Thread muss wegen erheblicher Abschweifung vom eigentlichen Kern-Thema (im Einstiegsartikel verlinkter Artikel und dort thematisiertes konkretes Verfahren) umfangreich moderiert werden.
Bitte @alle:
Nicht auf vom eigentlichen Kern-Thema abschweifende Nebenbemerkungen lostexten, sich gar von Nebenbemerkung zu Nebenbemerkung hinreißen lassen und damit vollends vom Kern-Thema und in alle möglichen Richtungen (hier insbes. EU-Vorabentscheidungsersuchen, etc.) abdriften, sondern bitte der Ordnung sowie zielgerichteten, portionierten und damit auch auffindbaren Diskussion halber die Diskussion immer am Kern-Thema halten.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.