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Autor Thema: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht  (Gelesen 18485 mal)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#30: 01. Juni 2018, 12:20
Das LG Tübingen hat er richtig erkannt: alle bisherigen VG-Instanzen haben die EU-Rechtswidrigkeit ignoriert und deswegen hat das LG Tübingen das dem EuGH vorgelegt: Damit ist klar bewiesen, dass der Rundfunkstaatsvertrag gar nicht EU-Rechtskonform sein kann und auf das Urteil des EuGH freue ich mich ganz besonders Weil dann nämlich bisherige Urteile der Verwaltungsgerichtsinstanzen aufzuheben sind, die sich mit der Fragestellung der EU-Rechtskonformität befasst haben oder in ihrer Urteilsbegründung die absurde Meinung vertreten haben, dass wäre ja alles EU-Rechtskonform.  :laugh:
Hervorhebung durch user @marga

Eine fiktive Person ist der Meinung, dass dies nicht der Fall sein wird (rote Hervorhebung im Zitat).
Die  Deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit wird vom BVerfG nach Meinung der fiktiven Person nicht angegriffen werden.

Weiterlesen auch hier:

Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle « am: 19. Mai 2018, 12:32 »

Zitat
Die Obliegenheit, entsprechende Leistungen zu beantragen, verstößt zudem weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG).
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg172863.html#msg172863

und hier:

Widerspruchs-/Klagebegründungen / Re: Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde? « am: 17. März 2018, 21:14 »
Im Urteil 6 K 2061/15 VG des Saarlandes, im Namen des Volkes, Urteil, vom 16.01.2017,
wird die Begründung für eine Behördentätigkeit der LRA tituliert.
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg168474.html#msg168474

Zitat
Die Regelung des § 2 Abs. 1 RBStV steht indes mit dem Grundgesetz in Einklang. Wie die Kammer bereits in ihren grundlegenden Urteilen vom 27.11.2014, 6 K 2134/13, und vom 27.10.2016, 6 K 104/15, entschieden hat, bestehen an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 2 Abs. 1 RBStV keine durchgreifenden Bedenken.
Hervorhebungen durch user @marga
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg168490.html#msg168490
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2018, 22:35 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

D
  • Beiträge: 244
Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#31: 01. Juni 2018, 18:37
Das ist kompliziert, weil ja normalerweise die Reihenfolge umgedreht ist:
Eine EU-Richtlinie wird erlassen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Richtlinien in nationales Recht umzuwandeln oder bestehende Rechtsvorschriften anzupassen. So sind die nationalen Gesetze auch EU-rechtskonform.

Deutschland hat den Staatsvertrag als Gesetz verankert. Statt aber das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und dafür zu sorgen, dass das Gesetz auf seine Umsetzbarkeit im Rahmen der Mitgliedstaaten geprüft werden kann, wurde darauf verzichtet.

Die Folgen? Schwer zu sagen.


Edit "Bürger":
Thread muss wegen erheblicher Abschweifung vom eigentlichen Kern-Thema (im Einstiegsartikel verlinkter Artikel und dort thematisiertes konkretes Verfahren) umfangreich moderiert werden.

Bitte @alle:
Nicht auf vom eigentlichen Kern-Thema abschweifende Nebenbemerkungen lostexten, sich gar von Nebenbemerkung zu Nebenbemerkung hinreißen lassen und damit vollends vom Kern-Thema und in alle möglichen Richtungen (hier insbes. EU-Vorabentscheidungsersuchen, etc.) abdriften, sondern bitte der Ordnung sowie zielgerichteten, portionierten und damit auch auffindbaren Diskussion halber die Diskussion immer am Kern-Thema halten.

Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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