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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Mai 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 30. Mai 2018, 16:31

Titel: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: ChrisLPZ am 30. Mai 2018, 16:31
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Mittelbayerische, 30.05.2018


GEZ-Gegner scheitert vor Gericht

Regensburger Anti-GEZ-Gruppe kämpft gegen „Zwangsbeiträge“ für den Rundfunk. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab.

Von Marion von Boeselager

Zitat
Regensburg. Gegen den seiner Ansicht nach „verfassungswidrigen Zwangsbeitrag“ für den öffentlich rechtlichen Rundfunk zog am Mittwoch einer der Sprecher der Regensburger Anti-GEZ-Gruppe, Matthias Pfender aus dem Landkreis Regensburg, vor das Regenburger Verwaltungsgericht. Der nunmehr dritte Prozess der Gruppe gewann vor dem in den nächsten Wochen zu erwartenden Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Problematik zusätzlich an Aktualität.  […]

Richter Christgau ließ dem Kläger viel Raum, seine kritische Sicht der Stellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darzulegen […]

Dem Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage, mit Hinweis auf die bisherige Rechtssprechung und den „Beschleunigungsgrundsatz“ der Gerichte.

Weiterlesen auf:
https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/gez-gegner-scheitert-vor-gericht-21179-art1653762.html (https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/gez-gegner-scheitert-vor-gericht-21179-art1653762.html)
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Tereza am 30. Mai 2018, 17:10
Merke 1: Egal wie schlüssig die Argumente des Klägers sind, sie interessieren den Richter nicht, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht.
Merke 2: Die Rundfunkanstalten bzw. deren Rechtsvertreter sparen sich inzwischen schon, zur Verhandlung zu erscheinen, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht.
Zitat
Vom Bayerischen Rundfunk war zu dem Verfahren kein Vertreter erschienen.
Und wieder das "Argument" von
Zitat
einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung
Zu guter Letzt:
Zitat
Dem Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage, mit Hinweis auf die bisherige Rechtssprechung und den „Beschleunigungsgrundsatz“ der Gerichte.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Peli am 30. Mai 2018, 17:27
Typisch für das "Rundfunkfreundeamigoland" Bayern und seiner Gerichtsbarkeit. Da es jetzt beim Bundesverfassungsgericht schon deutlich weniger leicht geht, wie beim Bundesverwaltungsgericht und dem absolut rundfunkparteiischen Bayerischen Verfassungsgerichtshof, steckt man für seine Freunde beim ÖRR und gegen den Bürger jetzt noch den "Beschleunigungsgrundsatz" mit in die Ablehnung hinein. Der Wirkung der Hauptklatsche Bundesverwaltungsgerichts traut man jetzt doch nicht mehr so ganz, also eben noch mal schnell das Vefahren zu Gunsten des Rundfunks beschleunigen 

Mit Recht hat dies nichts mehr zu tun. Das ist freundschaftliche Rundfunkwillkür gegen die Beitragszahler. Aber genau dies kennen wir ja schon von den Verwaltungsgerichten. Und speziell in Bayern hat das noch größere Ausmaße, als anderswo.

LG Peli
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 30. Mai 2018, 18:38
Merke 1: Egal wie schlüssig die Argumente des Klägers sind, sie interessieren den Richter nicht, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Gesetz. Das Verwaltungsgericht prüft doch nur den Bescheid, die Argumente des Klägers sind unsinnig !

Merke 2: Die Rundfunkanstalten bzw. deren Rechtsvertreter sparen sich inzwischen schon, zur Verhandlung zu erscheinen, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht. Vom Bayerischen Rundfunk war zu dem Verfahren kein Vertreter erschienen.

klar, der Rundfunkstaatsvertrag ist nicht angreifbar über die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Kläger verschwenden Geld und Zeit, statt gleich vor dem EuGH zu klagen, weil Ihnen der Rechtsweg nicht offensteht, den Staatsvertrag in Frage zu stellen

Und wieder das "Argument" von einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung

Das Verwaltungsgericht stellt eben lapidar fest: Der Beitragsbescheid ist korrekt, egal was der Schuldner von "verfassungsmäßig" auch plappert. Ein vernünftiger RA nimmt so eine sinnfreie Klage erst gar nicht an !

Zu guter Letzt: Dem Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage, mit Hinweis auf die bisherige Rechtssprechung und den „Beschleunigungsgrundsatz“ der Gerichte.

Da ist der Kläger wieder doof gewesen:

1.)es ist abzusehen, dass das BverfG den BS nicht abschaffen wird und damit bleibt die Rechtsgrundlage für den Bescheid bestehen.
2.)Ich würde mit dem LG Tübingen argumentieren und dessen Vorlage beim EuGH. Damit wäre es eng geworden mit der genannten Begründung.

alle Verfahren, mit allen möglichen Begründungen, sind bundesweit gescheitert. Die Leute sind der Politik voll auf den Leim gegangen und haben damit Milliarden€ verloren, die sie niemals zurückbekommen werden !
 8)

Der größte Witz: die Betrüger(Schäuble und consorten)werden immer wieder gewählt !!

Bei der Landtagswahl in Bayern eben mal kein SPDCSUGRÜNEFDPLINKE wählen  ;)
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Peli am 30. Mai 2018, 18:55
@ Dauercamper

gute Argumente, aber sie stimmen nicht alle in der Gänze.

Die Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten hat den Weg zum Bundesverfassungsgericht geebnet. Sie hat ferner über die Vorlage des Landgerichtes Tübingen in einem sehr gut formulierten Schriftsatz den Weg zum EUGH gefunden UND für jede Menge Sand im Getriebe des Beitragsservice und der Landesrundfunkanstalten gesorgt. Abschließend haben die Prozesse sowie die wirklich billige Begründung des Bundesverwaltungsgerichts den beteiligten Bürgern auch einen Eindruck vermittelt, wie weit der ÖRR und die Verwaltungsgerichtsbarkeit schon miteinander verbandelt sind/im Bette liegen.

Dass man weder CDU/CSU, FDP, Linke oder Gründe wählen darf, wenn man diesen 8 Milliarden Euro jährlich Mist loswerden will, da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Mein Reden seit 2013.

LG Peli
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Spark am 30. Mai 2018, 19:08
Zitat
alle Verfahren, mit allen möglichen Begründungen, sind bundesweit gescheitert
Also... mir ist ein Verfahren bekannt, bei dem seit November 2014 absolute Funkstille herrscht, und zwar die Klage von Bernd Höcker.
Eine Zeit lang dachte ich, die Sache wäre schon längst gelaufen, da es keine neueren Informationen gab. Aber das Verfahren ist immer noch offen.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Nichtgucker am 30. Mai 2018, 19:28
In Hamburg sind auch noch etliche Verfahren offen, weil das Hamburgisches Oberverwaltungsgericht  abwartet, bis das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Eine weise Entscheidung. Beim Verwaltungsgericht Hamburg gibt es dagegen solche und solche Richter. Ich bin bei einem gelandet der auch weise war und das Verfahren vernünftigerweise ausgesetzt hat.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 30. Mai 2018, 19:43
@4

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt nicht mit der Politik im Bett oder ist wohlwollend ggü. dem BS

Die hat gar keine andere Aufgabe, als Bescheide auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen, wenn der Bürger Widerspruch/Klage einreicht. Die Klage richten sich doch gar nicht gegen die Bescheide, sondern gegen den Staatsvertrag. Den Staatsvertrag, haben die Politiker "eingetütet", die dafür jahrelang wiedergewählt worden sind.

Den meisten Bürgern geht doch der Rundfunkstaatsvertrag am Kofferraum vorbei.  (#)

@Nichtgucker
@Spark

dann dürften die Betroffenen zZ auch keine Beiträge entrichten.

Ich habe dem BS klar gemacht, dass ich direkt beim EuGH klage, sofern ich weiter verpflichtet wäre, Beiträge in mehreren EU-Ländern zu entrichten. In meinem Fall wäre die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit gar nicht zuständig gewesen.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Shuzi am 30. Mai 2018, 19:50
[...]
Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Gesetz. Das Verwaltungsgericht prüft doch nur den Bescheid, die Argumente des Klägers sind unsinnig !
[...]

Das kann man durchaus so sehen. Das der Kläger die Qualität der Angebote als Argument in einer Klage vor einem VG vorbringt zeugt zwar nicht gerade von besonderer Kompetenz, aber ohne die komplette Klageschrift zu kennen, die Argumente des Klägers pauschal als unsinnig zu beurteilen führt dann evtl. doch etwas zu weit.

Eine fiktive Person S könnte bei einer fiktiven Klageerhebung (noch ohne Begründung) neben den Anträgen einem fiktiven VG bereits eine kleine Einleitung, bzgl. dem was da noch folgen könnte, mitgegeben haben. Einleitend in dieser Einleitung könnte etwas ähnliches ausgeführt worden sein wie ...

Zitat
[...]
VG neigen dazu, in erster Linie die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten in Form von Bescheiden zu prüfen. Daher möchte ich bereits einleitend an das Gericht appellieren insbesondere die dem angegriffenen Verwaltungsakt zu Grunde liegende Rechtsgrundlage einer Prüfung auf Recht-und Verfassungsmäßigkeit zu unterziehen, denn wenn die Rechtsgrundlage schon nicht rechtmäßig ist, dann können es daraus hervorgehende Bescheide auch nicht sein und wären in der Folge nichtig.
[...]
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 30. Mai 2018, 20:37
Das LG Tübingen hat das BVerfG - von vornherein - als inkompetent eingeschätzt und es übergangen. Das ist schon mehr als eine Ohrfeige. Wer soll eigentlich die "Qualität" beurteilen ?

@Koblenzer hat die "Qualität" mit im Schriftsatz. Nur gehe ich davon aus, dass das Karlsruhe ignorieren wird. Sonst hätte nämlich darüber ein Gutachten erstellt werden müssen.  :police:
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Winkelmann am 30. Mai 2018, 20:56
Zitat
Argumente des Klägers sind unsinnig

Sind sie nicht, das Problem ist vielmehr, dass das Programm aufgrund der Rundfunkfreiheit nicht justiziabel ist. Es gibt aber einen Angriffspunkt, und das ist das Gewissen. Olaf Kretschmann geht diesen Weg, und es passiert ... nichts.
http://rundfunkbeitrag.blogspot.com
Vielleicht will man kein Urteil, das dem Rundfunk bescheinigt, so unmöglich zu sein, dass jemand einen Gewissenskonflikt hat.
Ich persönlich vermute, die große Reform liegt längst in der Schublade, die Reform, die Rundfunk und ausgewählte Printmedien endlich unabhängig vom Pöbel macht.

Auch in Sachen Bargeld passiert ... nichts. So die Klage von Norbert Häring.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 30. Mai 2018, 21:14
Was mich wundert: Wie es Richter moralisch zustande bringen, Nichtzahler ins Gefängnis zu stecken. Da würde ich mich als als Erfüllungsgehilfe weigern, so etwas auszuführen !

Dass der ÖRR so etwas zulässt, widerspricht dem Anspruch "die vierte Gewalt" zu sein.
Jeder Depp ist heute ein Journalist
 8)
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Winkelmann am 30. Mai 2018, 22:20
Zitat
Nichtzahler ins Gefängnis zu stecken
Trollen Sie hier?
Das ist ganz normales Vollstreckungsrecht. Bei Nichtzahlung von Handwerkerrechnungen oder sonst was ist selbiges möglich.
Richter haben damit wenig zu tun, vielmehr die Rundfunkanstalten, die ihre Ansprüche durchsetzen, und damit buchstäblich politische Gefangene machen. Die DDR lässt grüßen.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 30. Mai 2018, 22:26
nee, nee

Das haben Richter zu verantworten, weil die das zu entscheiden haben  :police:

Das LG Tübingen hat sich geweigert, eine Vollstreckungssache auszuführen!
Da hat ein Richter ein moralisches Problem gehabt.  :laugh:
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: drboe am 30. Mai 2018, 22:42
Die Kläger verschwenden Geld und Zeit, statt gleich vor dem EuGH zu klagen, weil Ihnen der Rechtsweg nicht offensteht, den Staatsvertrag in Frage zu stellen

Uih! Ein ganz harter Kämpfer! Wie klagt man denn vor dem EuGH? Und vor allem: wie macht man das, wenn man kein einziges Verfahren im eigenen Staat geführt hat? Hohle Phrasen oder echtes Konzept? Ich bin so was von gespannt auf die Lösung.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 30. Mai 2018, 23:00
Zum Grundsatz - siehe u.a. unter
EuGH - Präsentation - Zuständigkeiten
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7024/de/
Zitat
Die einzelnen Verfahrensarten
Vorabentscheidungsersuchen
Das Vorabentscheidungsersuchen bietet ferner jedem Unionsbürger die Möglichkeit, den genauen Inhalt der ihn betreffenden Normen des Gemeinschaftsrechts feststellen zu lassen.
Zwar können nur nationale Gerichte den Gerichtshof mit einem solchen Ersuchen befassen, da es ihnen allein zukommt, seine Zweckdienlichkeit zu beurteilen, doch können im Verfahren vor dem Gerichtshof alle Beteiligten, d. h. die Mitgliedstaaten, die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem nationalen Gericht und vor allem die Kommission, Erklärungen abgeben.
Verschiedene tragende Grundsätze des Gemeinschaftsrechts sind auf diese Weise aufgrund von Vorabentscheidungsersuchen – zum Teil erstinstanzlicher Gerichte – vom Gerichtshof festgestellt worden.

Beispiele von Einzelklägern:
Zitat
So hat ein EuGH-Urteil Studenten aus der Europäischen Union das Studium im EU-Ausland erheblich erleichtert. Früher kam es immer wieder vor, dass Universitäten von Studenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten besondere Studien- oder Einschreibegebühren verlangten, die die Bürger des eigenen Landes nicht zahlen mussten. Seit 1985 ist es damit vorbei: Eine französische Studentin hatte vor einem belgischen Gericht geklagt, weil die belgische Universität, an der sie eingeschrieben war, von ihr höhere Studiengebühren verlangte als von ihren belgischen Kommilitonen. Das belgische Gericht ließ den Fall vom EuGH klären. Dieser entschied: Zusätzliche Studiengebühren für Studenten aus anderen EU-Staaten verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages. Von Bürgern aus anderen EU-Staaten dürfen nur die Gebühren und Abgaben verlangt werden, die Studenten aus dem jeweiligen Land auch zahlen müssen.

Mit dem Urteil wurde EU-weit der Grundsatz festgeschrieben, nach dem Studenten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union studieren wollen, aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit beim Zugang zur Hochschule gegenüber den Studenten aus diesem Land nicht benachteiligt werden dürfen.
Quelle:
http://www.eu-info.de/europa/europaische-institutionen/Europaeischer-Gerichtshof/

Hervorhebung von mir:
Bei Diskriminierung gibt es keine nationale Zuständigkeit und hat es auch nie gegeben!
Und genau darauf fußt auch die Vorlage des LG Tübingen!


Edit "Bürger":
Zitate/ Quellen-Infos/ Links ergänzt.
Bitte alle Zitate mit Quellen-Infos/ Links versehen gem. Forum-Regeln (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html).
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Nichtgucker am 30. Mai 2018, 23:11
@ Dauercamper

Zitat
... dann dürften die Betroffenen zZ auch keine Beiträge entrichten

Das ist korrekt. Wir zahlen keine Rundfunkbeiträge, sind vor Gericht gezogen und die Verfahren wurden ausgesetzt. Sofern man bei der richtigen Kammer landete, geschah das schon beim Verwaltungsgericht. Andere mussten bis vor das Hamburgische Oberverwaltungsgericht gehen.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: beat am 31. Mai 2018, 03:32
Zitat
Dem Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage, mit Hinweis auf ... den „Beschleunigungsgrundsatz“ der Gerichte.

Dieser Verwaltungsrichter erinnert mich an den Chirurgen, der das infizierte Bein absägt, statt ein umfassendes Débridement des Unterschenkelgeschwürs vorzunehmen und ein Antibiotikum zu verordnen, weil das Amputieren schneller ist. 

Schön wäre, wenn sich das Bundesverfassungsgericht diesen "Beschleunigungsgrundsatz" des Verwaltungsrichters aus Regensburg jetzt auch mal zu Herzen nähme.

Aber ich fürchte, an Verwaltungsgerichten wird gemäss "Regensburger Beschleunigungsgrundsatz" noch viel Wasser den Bach runterfliessen, während das Verfassungsgericht sich der Inquisitionsmaxime hingibt und um die Urteilsfindung genüsslich und protrahiert kreisst.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: drboe am 31. Mai 2018, 08:55
@Dauercamper: Das war wohl nichts!

Aus Zitat #1:
Zitat
Zwar können nur nationale Gerichte den Gerichtshof mit einem solchen Ersuchen befassen, da es ihnen allein zukommt, seine Zweckdienlichkeit zu beurteilen, doch können im Verfahren vor dem Gerichtshof alle Beteiligten, d. h. die Mitgliedstaaten, die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem nationalen Gericht und vor allem die Kommission, Erklärungen abgeben.

Aus Zitat #2:
Zitat
Eine französische Studentin hatte vor einem belgischen Gericht geklagt, weil die belgische Universität, an der sie eingeschrieben war, von ihr höhere Studiengebühren verlangte als von ihren belgischen Kommilitonen. Das belgische Gericht ließ den Fall vom EuGH klären.

Das bedeutet, dass deine Zitate eher belegen, dass man vor dem EuGH als Bürger nicht klagen kann, schon gar nicht, wenn man es vor einem Gericht eines EU-Landes gar nicht erst versucht hat.

Zur Erinnerung, du schriebst:
Die Kläger verschwenden Geld und Zeit, statt gleich vor dem EuGH zu klagen, weil Ihnen der Rechtsweg nicht offensteht den Staatsvertrag in Frage zu stellen.

Also: nicht klagen, dein "Vorschlag", ist definitiv nicht zielführend. Klagen hilft auch nicht so ohne Weiteres, das angerufene Gericht muss nämlich mitspielen. Tun die deutschen Verwaltungsgerichte allerdings nicht. Kurz: deine Kritik ist fehl am Platze, dein "Vorschlag" so nicht umsetzbar. Zurück auf den Campingplatz und noch einmal über die Frage nachdenken, ob und wenn ja wie man vor dem EuGH klagen kann. Bis zur Lösung dieses Problems müssen Gegner der als "Rundfunkbeitrag" bezeichneten Wohnungssteuer wohl weiter klagen und darauf hoffen, dass die Antworten auf die  Fragen von Dr. Sprißler an den EuGH die deutschen Gerichte, Landtage, Landesregierungen und ÖR-Anstalten aufmischen.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 31. Mai 2018, 18:24
@mboettcher

Warum lässt du das Vorabentscheidungsersuchen unter den Tisch fallen und reißt die Zitate aus dem Zusammenhang? Der EuGH prüft nämlich, ob die Fragestellung überhaupt den EuGH betrifft, ob der nationale Rechtsweg offensteht etc.
Du bist auch deshalb widerlegt, weil das LG Tübingen gar nicht gezwungen war, so zu handeln.

Deine Behauptung, man müsse den nationalen Gerichtsweg beschreiten, kannst Du auch nicht belegen, oder? Du solltest dich darüber freuen, dass das Verfahren vom EuGH angenommen wurde, auf dem verkürzten Weg, statt den Besserwisser raushängen zu lassen.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: drboe am 31. Mai 2018, 20:37
Warum lässt du das Vorabentscheidungsersuchen unter den Tisch fallen und reißt die Zitate aus dem Zusammenhang? Der Euch prüft nämlich, ob die Fragestellung überhaupt den EuGH betrifft, ob der nationale Rechtsweg offensteht etc.
Du bist auch deshalb widerlegt, weil das LG Tübingen gar nicht gezwungen war, so zu handeln.

1. Ich habe kein Zitat "aus dem Zusammenhang" gerissen, sondern lediglich festgestellt, dass in deinen gegebenen Beispielen die Gerichte tätig wurden, vor denen jemand geklagt hat. Dass damit also dein Vorschlag direkt zum EuGH zu gehen, nicht gestützt wird. Man kann eben nicht unter Umgehung eines Gerichts in einem EU-Mitgliedslandes direkt zum EuGH. Und es bedarf offenbar der Unterstützung eines solchen Gerichts, um dann Statements vor dem EuGH abgeben zu dürfen.

2. Zum Vorabersuchen: Nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage oder Anrufung des Gerichtes eines Mitgliedstaates im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie über die Gültigkeit und die Auslegung der Rechtsakte der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union (Sekundärrecht). Die Entscheidungen sind für die Gerichte der Mitgliedstaaten bindend. Das Vorabentscheidungsverfahren soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Gerichte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das EU-Recht gewährleisten. Rund die Hälfte aller beim EuGH anhängigen Verfahren sind Vorabentscheidungsverfahren.

Es braucht also das Gericht eines Mitgliedsstaates. D. h. aber auch, man muss vor einem solchen klagen, was du ja ablehnst. Das ist auch keine Besserwisserei, zu der ich eher deine schon zitierte Kritik an der Klage vor einem VG zähle, sondern lässt sich mit geringem Aufwand recherchieren. Es steht also weiterhin die Frage im Raum, wie du darauf kommst, man könne so mir nichts, dir nichts unter Umgehung eines ordentlichen Gerichts zum EuGH. Und daneben, weil das nämlich faktisch ausgeschlossen ist, wie man sein Recht bei EuGH erlangen kann, wenn kein nationales Gericht die Notwendigkeit sieht, den EuGH einzuschalten.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 31. Mai 2018, 21:35
Nö, vor einem nationalen Gericht brauche ich keine Kniefall zu machen, wenn nationale Gesetzgebung gegen das EU-Recht verstösst und mich diskriminiert.

Warum haben denn die VG in DE den EuGH nicht angerufen, sondern das LG die Vollstreckung verweigert?

Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht. Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht!

Die nationale Gerichte haben eben gerade NICHT das Recht den Gang vor den EuGH zu verhindern. Auch wenn du das - in deiner Weisheit - denen zusprichst!

Gegen den Rundfunkstaatsvertrag, der ein Gesetz ist, habe ich in DE gar keine Rechtsmittel!
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Kurt am 31. Mai 2018, 22:17
Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht. Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht !

Bitte Quellangabe zu dieser Aussage. Danke.

Gruß
Kurt

PS: Spitzen wie "in deiner Weisheit" etc. darf man in einer sachlichen Diskussion gerne weglassen  8)
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: boykott2015 am 31. Mai 2018, 23:04
Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht. Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht !

Viel klüger ist, nicht das EU-Gericht anzurufen, sondern die EU-Kommission anzuschreiben.
Und dazu braucht man keinen Anwalt.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: drboe am 31. Mai 2018, 23:33
Soweit ich es verstanden habe muss der Kläger vor einem Gericht zunächst die Verletzung von EU-Recht feststellen bzw. rügen. Nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeit der EU ist das wie folgt geregelt:

Zitat
Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung
 
a) über die Auslegung der Verträge,
b) über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union,
 
Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.
 
Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.
 
Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren, das eine inhaftierte Person betrifft, bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, so entscheidet der Gerichtshof innerhalb kürzester Zeit.

Soweit ich es gelesen habe, bleiben außerordentliche Rechtsbehelfe außer Betracht, also das BVerfG. Das würde entsprechend oben bedeuten, dass dann, wenn in einem Verfahren zum sogn. Rundfunkbeitrag der Kläger eine Verletzung von EU-Recht rügt, das BVerwG als das höchste Gericht im ordentlichen Gerichtszug, an sich den EuGH hätte anrufen müssen, wenn, ja wenn EU-Recht schon als verletzt bezeichnet wurde. Die Frage ist dann womöglich, was man tun kann, wenn sich das BVerwG der Pflicht zur Anrufung des EuGH verweigert. Kann man das ausschließen oder kann das Gericht mauern? Es ist ja vermutlich unwahrscheinlich, dass niemand, der sich bis zum BVerwG vorgekämpft hat, EU-Recht als verletzt ansieht. Und wie sieht es mit dem BVerfG aus? Kann / muss es den Fall dem EuGH vorlegen, z. B. wenn es EU-Recht tangiert sieht? Muss man die Ochsentour bis zum BVerwG gehen und dabei durchgehend Verletzung von EU-Recht behaupten?

M. Boettcher

PS: @Dauercamper: Bislang bleibst du den Beleg schuldig, dass man den EuGH überhaupt anrufen kann (direkt und ohne Gericht). Ich schließe keineswegs aus, dass das möglich ist. Aber dazu braucht es mehr als eine Behauptung. Und m. E. zeigen die Quellen eher, dass dies nicht möglich ist.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: muuhhhlli am 01. Juni 2018, 02:15
Nö, vor einem nationalen Gericht brauche ich keine Kniefall zu machen, wenn nationale Gesetzgebung gegen das EU-Recht verstösst und mich diskriminiert.
Warum haben denn die VG in DE den EuGH nicht angerufen, sondern das LG die Vollstreckung verweigert?
Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht. Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht!
Die nationale Gerichte haben eben gerade NICHT das Recht den Gang vor den EuGH zu verhindern. Auch wenn du das - in deiner Weisheit - denen zusprichst!
Gegen den Rundfunkstaatsvertrag, der ein Gesetz ist, habe ich in DE gar keine Rechtsmittel!

Die Frage wie der Weg zur EuGH oder zur Kommission ist, habe ich ja mehrmals in verschiedenen Threats unserem Forumsteilnehmer @pinguin gestellt. Vom Ihm kamen ja die Ausführungen wie der Rundfunkstaatsvertrag - RBStV. im EU-Recht zu sehen ist. Die Antwort, ob jeder kleine Bürger der EU ein Vorabentscheidungsersuchen stellen kann, bedarf sicherlich einer entsprechenden Rechtskenntnis des EU-Rechts. Bin kein Rechtsgelehrter und habe nun ein paar Quellen gefunden, die etwas beschreiben wie und wer so ein Verfahren beantragen kann, bzw. wo man was zum nachlesen finden kann.

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Jean-Monnet-Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht - Prof. Dr. iur. Matthias Pechstein
Prüfungsschema zum Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/or/europarecht/Materialien/Pruefungsschemata/Vorabentscheidungsverfahren.pdf (https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/or/europarecht/Materialien/Pruefungsschemata/Vorabentscheidungsverfahren.pdf)

Uni-Frankfurt am Main - Jura
Prof. Dr. Stefan Kadelbach Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht
Vorlesung und Übung - Einführung in das Europarecht (Inhaltsverzeichnis mit Beschreibung der Fälle - SS2017)
https://www.jura.uni-frankfurt.de/66182936/Materialien_Europarecht_SS_2017.pdf (https://www.jura.uni-frankfurt.de/66182936/Materialien_Europarecht_SS_2017.pdf)

Studentenwelt - Jurawelt / Internetseite

Ob und wie aktuell diese Beiträge / Urteilssammlungen etc. sind - fraglich (Copyright © 2000-2015 Jurawelt & authors)
Verfahren vor dem EuGH - Vertragsverletzungsverfahren / Nichtigkeitsklage / Untätigkeitsklage / Vorabentscheidungsverfahren / Amtshaftungsklage
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/eur/1823 (http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/eur/1823)

Deutsches Institut für Menschenrechte - Internetseite www.aktiv-gegen-diskriminierung.de (http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de)
Nationale Rechtsdurchsetzung > Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten > Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH
Vorabentscheidungs- bzw. Vorlageverfahren zum EuGH
https://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/nationale-rechtsdurchsetzung/rechte-und-beteiligungsmoeglichkeiten/vorabentscheidungsverfahren-zum-eugh/vorabentscheidungsverfahren-zum-eugh/ (https://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/nationale-rechtsdurchsetzung/rechte-und-beteiligungsmoeglichkeiten/vorabentscheidungsverfahren-zum-eugh/vorabentscheidungsverfahren-zum-eugh/) (1)
PDF-Datei - https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Handreichung_Durchsetzung_der_EU_Gleichbehandlungsrichtlinien_Das__Vorabentscheidungsverfahren_zum_EuGH.pdf (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Handreichung_Durchsetzung_der_EU_Gleichbehandlungsrichtlinien_Das__Vorabentscheidungsverfahren_zum_EuGH.pdf)

(1) Bitte Links unten beachten - Weiterführende Informationen:
Empfehlungen des EuGH an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen (2012/C 338/01, ABl. C 338/1) (PDF, 734 KB, nicht barrierefrei)
https://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Website_Aktiv_gegen_Diskriminierung/Empfehlungen_zum_Vorabentscheidungsverfahren_des_EuGH.pdf (https://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Website_Aktiv_gegen_Diskriminierung/Empfehlungen_zum_Vorabentscheidungsverfahren_des_EuGH.pdf)

Vielleicht sind die Informationen aus den Links hilfreich zur Klärung was bei einem Vorabentscheidungsverfahren der EU zu bachten ist.

Hinweis an die Moderatoren:
Wenn es nicht hier rein gehört, dann vielleicht neuen Thread zur Diskussion.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: mullhorst am 01. Juni 2018, 08:58
PS: @Dauercamper: Bislang bleibst du den Beleg schuldig, dass man den EuGH überhaupt anrufen kann (direkt und ohne Gericht). Ich schließe keineswegs aus, dass das möglich ist. Aber dazu braucht es mehr als eine Behauptung. Und m. E. zeigen die Quellen eher, dass dies nicht möglich ist.

Doch, es ist möglich - über einen kleinen Umweg. Beschwerde bei der EU-Kommision einlegen.
Da die Kommission nicht zum gewünschten Ergebnis gelangt bzw. nicht tätig wird, könnte die EU-Kommission wegen Untätigkeit vor den EuGH gezerrt werden.

Art. 265 AEUV unterlassene Maßnahmen

Jedenfalls müsste sich dann der EuGH mit dem Thema befassen.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 01. Juni 2018, 09:03
Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht.
Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht !
Viel klüger ist, nicht das EU-Gericht anzurufen, sondern EU-Kommission anzuschreiben.
Und dazu braucht man keinen Anwalt.
Stimmt  :)

Die EU-Kommission ist zuständig, wenn nationales Recht den Wettbewerb behindert.
Das wurde von der Rechtsvertretung im Fall "Sixt" gar nicht erkannt.
Europäische Wettbewerber von "Sixt" sind nämlich im Wettbewerbsvorteil, weil die anders kalkulieren können. Als Selbständiger werde ich auch durch den Rundfunkstaatsvertrag in meiner Niederlassungsfreiheit behindert, weil ein Standort in DE automatisch eine Beitragspflicht enthält, die ein Standort in anderen EU-Land nicht enthält. Da wurde auch von @koblenzer richtig erkannt: Deutschland wäre verpflichtet gewesen, den Staatsvertrag durch die EU-Kommission prüfen zu lassen und hat das unterlassen. Deswegen könnte es auch noch zusätzlichen Ärger geben.
 :laugh:

@dr boe
Wer sind für dich denn "alle Verfahrensbeteiligte", die du bei meinem eingestellten Link hartnäckig ignorierst?

Zitat
Und wie sieht es mit dem BVerfG aus? Kann / muss es den Fall dem EuGH vorlegen, z. B. wenn es EU-Recht tangiert sieht? Muss man die Ochsentour bis zum BVerwG gehen und dabei durchgehend Verletzung von EU-Recht behaupten?

Das hat das BverfG gar nicht zu beurteilen, sondern das BVerfG hat nur die Verfassungskonformität zu prüfen. Das BVerfG läuft sonst Gefahr, dass der EuGH ein Urteil des BVerfG gleich kassiert und im Prinzip ist das bei den VG schon passiert:

Die VGe haben nämlich in der Fragestellung der EU-Konformität behauptet, der Rundfunkstaatsvertrag wäre EU-rechtskonform und entsprechende Verfahren haben die Kläger verloren. Wäre der Staatsvertrag, auf dem die Beitragsbescheide fußen, EU-rechtskonform, hätte der EuGH das Verfahren nach Tübingen zurückverwiesen, mit dem Hinweis, dass erst der nationale Rechtsweg ausgeschöpft sein muss, bevor der EuGH das zu prüfen hat.

Das LG Tübingen hat es richtig erkannt: Alle bisherigen VG-Instanzen haben die EU-Rechtswidrigkeit ignoriert und deswegen hat das LG Tübingen das dem EuGH vorgelegt: Damit ist klar bewiesen, dass der Rundfunkstaatsvertrag gar nicht EU-rechtskonform sein kann und auf das Urteil des EuGH freue ich mich ganz besonders, weil dann nämlich bisherige Urteile der Verwaltungsgerichtsinstanzen aufzuheben sind, die sich mit der Fragestellung der EU-Rechtskonformität befasst haben oder in ihrer Urteilsbegründung die absurde Meinung vertreten haben, dass wäre ja alles EU-rechtskonform.  :laugh:
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: muuhhhlli am 01. Juni 2018, 10:50
Ergänzung zu meinen Beitrag #25 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27637.msg173838.html#msg173838 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27637.msg173838.html#msg173838)

Deutsches Institut für Menschenrechte - Internetseite www.aktiv-gegen-diskriminierung.de
in der PDF-Datei - https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Handreichung_Durchsetzung_der_EU_Gleichbehandlungsrichtlinien_Das__Vorabentscheidungsverfahren_zum_EuGH.pdf

findet sich in den Fußnoten auf Seite 4 ein Link

(2) Ausführliche Darstellung des Vorlageverfahrens siehe Bertelsmann: "Keine Angst vorm EuGH" http://www.bertelsmann-gaebert.de/downloads/keine-angst-vorm-eugh.pdf (http://www.bertelsmann-gaebert.de/downloads/keine-angst-vorm-eugh.pdf) (Stand März 2014)

In der Beschreibung von RA Bertelsmann der sich Jahrzehnten mit europäischem Arbeitsrecht befasst hat, geht es zwar um Grundrechte, Gleichbehandlung, Diskriminierung und Arbeitsrecht in der EU, aber die Beschreibung zeigt auf wie "DAS VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN NATIONALER GERICHTE UND DER EUGH" zwischen EU-Richtlinien und Umsetzung im nationalen Recht zu sehen ist. http://www.bertelsmann-gaebert.de/index.php (http://www.bertelsmann-gaebert.de/index.php)

In der RA-Kanzlei Bertelsmann-Gaebert in Hamburg ist Dr. Jürgen Kühling a.D. tätig. Ehemals war er zuletzt 12 Jahre lang Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe tätig und hat zuvor am Bundesverwaltungsgericht gearbeitet.
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: drboe am 01. Juni 2018, 12:11
Wer sind für dich denn "alle Verfahrensbeteiligte", die du beim meinen eingestellten Link hartnäckig ignorierst?

Um das abzuschließen: Du schreibst zunächst:

Die Kläger verschwenden Geld und Zeit, statt gleich vor dem EuGH zu klagen, weil Ihnen der Rechtsweg nicht offensteht, den Staatsvertrag in Frage zu stellen.

D. h. "Vergiß deutsche Gerichte und gehe gleich zum EuGH!". Zur Untermauerung dieses Vorschlags bietest du a) das Zitat eines allgemeinen Grundsatzes und b) ein Beispiel einer Einzelklägerin.

Zitat
Zwar können nur nationale Gerichte den Gerichtshof mit einem solchen Ersuchen befassen, da es ihnen allein zukommt, seine Zweckdienlichkeit zu beurteilen, doch können im Verfahren vor dem Gerichtshof alle Beteiligten, d. h. die Mitgliedstaaten, die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem nationalen Gericht und vor allem die Kommission, Erklärungen abgeben.

Zitat
Eine französische Studentin hatte vor einem belgischen Gericht geklagt, weil die belgische Universität, an der sie eingeschrieben war, von ihr höhere Studiengebühren verlangte als von ihren belgischen Kommilitonen. Das belgische Gericht ließ den Fall vom EuGH klären.

Fällt dir der Widerspruch zu deinem Rat, nämlich die VG etc. zu ignorieren und gleich zum EuGH zu gehen um nicht Geld und Zeit zu verschwenden, wirklich nicht auf? Der von dir zitierte allgemeine Grundsatz sagt, dass nur nationale Gerichte den EuGH einschalten können, indem sie dem EuGH Fragestellungen des Falles vorlegen. Der Kläger kann das gemäß des von dir zitierten Grundsatzes nicht. Im fraglichen Beispielfall hat eine Studentin vor einem Gericht eines Mitgliedslandes geklagt. Nicht sie hat dann den EuGH angerufen, sondern das belgische Gericht hat den Fall dem EuGH vorgelegt. Schon gar nicht ist sie direkt und unter Umgehung eines Gerichts in einem EU-Staat zum EuGH marschiert. Daraus ergibt sich rein logisch, dass sowohl das Zitat des allgemeinen Grundsatzes als auch dein Beispiel eben nicht belegen, dass man mit Klagen vor einem deutschen Gericht Zeit und Geld verschwendet. Und darum geht es: nämlich etwas behaupten, den Beleg dann aber auf Nachfrage schuldig bleiben.

So gesehen hat also der Kläger aus der Regensburger Anti-GEZ-Gruppe bisher keinen Fehler gemacht. Die Frage ob er weiter macht und wie, kann letztlich nur er beantworten. Wenn jemand gegen den sogn. Rundfunkbeitrag vor dem EuGH klagen kann, gut so. Im Fall, dass das jemand tut, bin ich weiterhin bereit, mich an den Kosten der sicher notwendigen anwaltlichen Vertretung zu beteiligen.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: marga am 01. Juni 2018, 12:20
Das LG Tübingen hat er richtig erkannt: alle bisherigen VG-Instanzen haben die EU-Rechtswidrigkeit ignoriert und deswegen hat das LG Tübingen das dem EuGH vorgelegt: Damit ist klar bewiesen, dass der Rundfunkstaatsvertrag gar nicht EU-Rechtskonform sein kann und auf das Urteil des EuGH freue ich mich ganz besonders Weil dann nämlich bisherige Urteile der Verwaltungsgerichtsinstanzen aufzuheben sind, die sich mit der Fragestellung der EU-Rechtskonformität befasst haben oder in ihrer Urteilsbegründung die absurde Meinung vertreten haben, dass wäre ja alles EU-Rechtskonform.  :laugh:
Hervorhebung durch user @marga

Eine fiktive Person ist der Meinung, dass dies nicht der Fall sein wird (rote Hervorhebung im Zitat).
Die  Deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit wird vom BVerfG nach Meinung der fiktiven Person nicht angegriffen werden.

Weiterlesen auch hier:

Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle « am: 19. Mai 2018, 12:32 »

Zitat
Die Obliegenheit, entsprechende Leistungen zu beantragen, verstößt zudem weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG).
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg172863.html#msg172863

und hier:

Widerspruchs-/Klagebegründungen / Re: Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde? « am: 17. März 2018, 21:14 »
Im Urteil 6 K 2061/15 VG des Saarlandes, im Namen des Volkes, Urteil, vom 16.01.2017,
wird die Begründung für eine Behördentätigkeit der LRA tituliert.
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg168474.html#msg168474

Zitat
Die Regelung des § 2 Abs. 1 RBStV steht indes mit dem Grundgesetz in Einklang. Wie die Kammer bereits in ihren grundlegenden Urteilen vom 27.11.2014, 6 K 2134/13, und vom 27.10.2016, 6 K 104/15, entschieden hat, bestehen an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 2 Abs. 1 RBStV keine durchgreifenden Bedenken.
Hervorhebungen durch user @marga
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg168490.html#msg168490
 :o
Titel: Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Beitrag von: Dauercamper am 01. Juni 2018, 18:37
Das ist kompliziert, weil ja normalerweise die Reihenfolge umgedreht ist:
Eine EU-Richtlinie wird erlassen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Richtlinien in nationales Recht umzuwandeln oder bestehende Rechtsvorschriften anzupassen. So sind die nationalen Gesetze auch EU-rechtskonform.

Deutschland hat den Staatsvertrag als Gesetz verankert. Statt aber das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und dafür zu sorgen, dass das Gesetz auf seine Umsetzbarkeit im Rahmen der Mitgliedstaaten geprüft werden kann, wurde darauf verzichtet.

Die Folgen? Schwer zu sagen.


Edit "Bürger":
Thread muss wegen erheblicher Abschweifung vom eigentlichen Kern-Thema (im Einstiegsartikel verlinkter Artikel und dort thematisiertes konkretes Verfahren) umfangreich moderiert werden.

Bitte @alle:
Nicht auf vom eigentlichen Kern-Thema abschweifende Nebenbemerkungen lostexten, sich gar von Nebenbemerkung zu Nebenbemerkung hinreißen lassen und damit vollends vom Kern-Thema und in alle möglichen Richtungen (hier insbes. EU-Vorabentscheidungsersuchen, etc.) abdriften, sondern bitte der Ordnung sowie zielgerichteten, portionierten und damit auch auffindbaren Diskussion halber die Diskussion immer am Kern-Thema halten.

Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.