Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht.
Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht !
Viel klüger ist, nicht das EU-Gericht anzurufen, sondern EU-Kommission anzuschreiben.
Und dazu braucht man keinen Anwalt.
Stimmt
Die EU-Kommission ist zuständig, wenn nationales Recht den Wettbewerb behindert.
Das wurde von der Rechtsvertretung im Fall "Sixt" gar nicht erkannt.
Europäische Wettbewerber von "Sixt" sind nämlich im Wettbewerbsvorteil, weil die anders kalkulieren können. Als Selbständiger werde ich auch durch den Rundfunkstaatsvertrag in meiner Niederlassungsfreiheit behindert, weil ein Standort in DE automatisch eine Beitragspflicht enthält, die ein Standort in anderen EU-Land nicht enthält. Da wurde auch von @koblenzer richtig erkannt: Deutschland wäre verpflichtet gewesen, den Staatsvertrag durch die EU-Kommission prüfen zu lassen und hat das unterlassen. Deswegen könnte es auch noch zusätzlichen Ärger geben.
@dr boe
Wer sind für dich denn
"alle Verfahrensbeteiligte", die du bei meinem eingestellten Link hartnäckig ignorierst?
Und wie sieht es mit dem BVerfG aus? Kann / muss es den Fall dem EuGH vorlegen, z. B. wenn es EU-Recht tangiert sieht? Muss man die Ochsentour bis zum BVerwG gehen und dabei durchgehend Verletzung von EU-Recht behaupten?
Das hat das BverfG gar nicht zu beurteilen, sondern das BVerfG hat nur die Verfassungskonformität zu prüfen. Das BVerfG läuft sonst Gefahr, dass der EuGH ein Urteil des BVerfG gleich kassiert und im Prinzip ist das bei den VG schon passiert:
Die VGe haben nämlich in der Fragestellung der EU-Konformität behauptet, der Rundfunkstaatsvertrag wäre EU-rechtskonform und entsprechende Verfahren haben die Kläger verloren. Wäre der Staatsvertrag, auf dem die Beitragsbescheide fußen, EU-rechtskonform, hätte der EuGH das Verfahren nach Tübingen zurückverwiesen, mit dem Hinweis, dass erst der nationale Rechtsweg ausgeschöpft sein muss, bevor der EuGH das zu prüfen hat.
Das LG Tübingen hat es richtig erkannt: Alle bisherigen VG-Instanzen haben die EU-Rechtswidrigkeit ignoriert und deswegen hat das LG Tübingen das dem EuGH vorgelegt: Damit ist klar bewiesen, dass der Rundfunkstaatsvertrag gar nicht EU-rechtskonform sein kann und auf das Urteil des EuGH freue ich mich ganz besonders, weil dann nämlich bisherige Urteile der Verwaltungsgerichtsinstanzen aufzuheben sind, die sich mit der Fragestellung der EU-Rechtskonformität befasst haben oder in ihrer Urteilsbegründung die absurde Meinung vertreten haben, dass wäre ja alles EU-rechtskonform.