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Autor Thema: Österreich: ORF - Öffentlich-Rechtliche unter Druck  (Gelesen 2049 mal)

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ORF, 11.05.2018

Öffentlich-Rechtliche unter Druck


Zitat
Die No-Billag-Initiative in der Schweiz, die Abschaffung der Rundfunkgebühren in Dänemark und Spardruck bei der BBC - öffentlich-rechtliche Sendeanstalten stehen in vielen Ländern Europas derzeit unter Druck.

Die Debatte um die Rundfunkgebühren sei die größte Chance gewesen, die die SRG, die Schweizer öffentlich-rechtliche Anstalt je hatte, meint Ladina Heimgartner, stellvertretende SRG-Generaldirektorin im Interview mit matrix, mit dem Nachsatz: "Das kann man natürlich jetzt nach der Abstimmung so locker sagen, nachdem sich die Schweizerinnen und Schweizer klar zum Öffentlich-Rechtlichen bekannt haben."
[…]

"Wir öffentlich-rechtliche Sender müssen dort sein, wo die Menschen sind. Und die sind auch im Internet.“
[…]
"Öffentlich-Rechtliche könnten Eigenproduktionen für die Wikipedia bereitstellen.“
[…]
"Man wird immer wieder Schnittstellen brauchen, die zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und der Zivilgesellschaft vermitteln.“
[…]


Weiterlesen auf:
https://oe1.orf.at/artikel/645401


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Zitat
"Wir öffentlich-rechtliche Sender müssen dort sein, wo die Menschen sind. Und die sind auch im Internet.“
Die gleiche Mär, die auch ARD-ZDF-GEZ versuchen, zu verbreiten... ::)

Rundfunk-Sender haben im Abruf- und Kommunikations-Netzwerk Internet nichts verloren - jedenfalls gibt es keine verfassungsrechtliche Legitimation für deren dortige zwangsfinanzierte* Ausbreitung - siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html

Zitat
"Öffentlich-Rechtliche könnten Eigenproduktionen für die Wikipedia bereitstellen.“
Versuche des Selbsterhalts/ der Besitzstandswahrung und -ausweitung um jeden Preis.
Auch hier: Keine verfassungsrechtliche Legitimation oder Anspruch auf derlei Selbsterhaltungs- und Wichtigtuer-Privilegien.

*Edit "Bürger": Nachträgliche Ergänzung zur Präzisierung.


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Rundfunk-Sender haben im Abruf- und Kommunikations-Netzwerk Internet nichts verloren - [...]
Europa sieht auch das leicht differenziert; da wartet wohl noch eine Menge Arbeit?

Für Europa ist ein Marktteilnehmer ein Unternehmen, dessen europaweite Marktteilnahme zu Marktkonditionen nicht behindert werden darf.

Natürlich ist auch für Europa Internet kein Rundfunk, weil es sich bei Internet um eine ganz andere Übertragungstechnik handelt.

Es ist mit Europa aber nicht vereinbar, dem Rundfunk zu verbieten, ein marktkonformes Nichtrundfunkangebot für das Internet zu basteln und dort zur Verfügung zu stellen; -> weil dieses die anderen Rundfunkunternehmen auch dürfen.

Die Nichtdiskriminierung gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen, die als Marktteilnehmer auftreten;

-> für alle Marktteilnehmer einer Branche müssen die gleichen Konditionen gelten.

Es hat auch keine rechtlich saubere Konstruktion, die europäische Ebene außer Acht zu lassen, selbst wenn man die Bestimungen der Europäischen Union mal beiseite schiebt, bleiben jene europäischen Vertragswerke wie die EMRK bestehen, die von 47 europäischen Staaten begründet worden sind, incl. Deutschland.

Und auch in diesen europäischen Basisvertragswerken sind die Punkte Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Marktteilnehmer und Marktnutzer fixiert.

Deutschland ist also nicht nur via EU gebunden, sondern auch über die europäischen Vertragswerke, die nichts mit der EU zu tun haben; beide Bestimmungen sind nahezu gleichlautend.


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...dann könnte/ müsste aber wohl auch die rhetorische Gegenthese aufgestellt werden:
Zitat
"Wir Presse- und Telemedienanbieter müssen dort sein, wo die Menschen sind. Und die sind auch im Rundfunk.“
;)

Wie ich oben ergänzte, soll meine Aussage nicht dahingehend verstanden werden, dass dem Rundfunk das Internet als Selbstdarstellungsplattform verboten werden solle, sondern dass die privilegierte Zwangsfinanzierung für deren dortige Inhalte-Verbreitung ihrer "Rundfunk-Angebote" keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung hat, da im Internt schlicht völlig andere technische und mediale Rahmenbedingungen herrschen als bei Rundfunk (Stichwort Frequenzknappheit, Einstiegsschwelle, Vielfalt, etc.).

Dies gilt es m.E. hervorzuheben bei den regelmäßig wiederkehrenden Rechtfertigungsversuchen der ö.r. Rundfunk-Sender bzgl. deren Aktivitäten im Internet.

Aber all dies müsste/sollte bitte besser in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff vertieft werden. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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