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Autor Thema: PAV Card GmbH/ P. Albrechts Verlag > Auftragsdatenverarbeitung? Datenschutz?  (Gelesen 7643 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Auch wenn es länger her ist, eine kurze Bemerkung zu Vermutung von querkopf, dass über die Datenleitung zum Druckdienstleister Druckdaten gehen: Das halte ich für unwahrscheinlich. Auch wenn heute höherer Bandbreiten als früher üblich sind, so wird man damit sparsam umgehen und die Schreiben sicher nicht als Druckdaten senden. Einerseits bläht das den Datenstrom unnötig auf, zum anderen würde das letztlich bedeuten, dass einem Wechsel der Drucksysteme beim Dienstleister Grenzen gesetzt sind. Es dürfte daher wohl so sein, dass die Schreiben als Rohdaten mit einem Header oder einer zugehörigen XML-Datei gesendet werden, wobei in Header/XML festgelegt wird, welches Formular für den Brief verwendet wird bzw. wie dieser strukturiert ist. Der weitaus größte Teil der Sendungen dürfte ja auf Formbriefe entfallen. Anfragen, Erinnerungen, Zwangsanmeldungen und Mahnschreiben sind ganz sicher Formbriefe. Ein individuelles Schreiben genügt durchaus auch einer Form, hat aber ggf. mehr Seiten als die vorgenannten. Oft verzichten Firmen allerdings darauf, individuelle Schreiben über externe Dienstleister zu versenden.

M. E. ist nicht auszuschließen, das der Druckdienstleister technisch gesehen in den Besitz der Daten mindestens der Bürger gerät, an die Schreiben mit seiner Hilfe versendet werden. Es mag sein, dass er diese Daten nicht dauerhaft speichert, aber er könnte es. Insofern wäre er zu einer Auskunft nach Datenschutzgesetz vermutlich verpflichtet.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2017, 15:50 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Die PAV Unternehmensgruppe hatte mir 2015 trotz mehreren Aufforderungen nicht mitgeteilt, ob sie personenbezogene Daten über mich gespeichert haben. Sie haben sich gewunden und verbogen.

Auf meinen letzten Brief haben sie dann geschrieben, dass ausserhalb von Druckdienstleistungen keine Daten über mich gespeichert wurden.

- nicht ohne mir bei weiterem Insistieren meinerseits mit Kostenforderungen zu drohen! (siehe Anhänge), begründet mit dem Begriff "unzulässige Rechtsausübung" -  wenn man nur anfragt, ob ein Unternehmen Daten über einen speichert?? Was ist das für ein Rechtsverständnis??
siehe dazu auch
Kleine Recherche zum Paul Albrechts Verlag / PAV Card
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18749.msg122261.html#msg122261


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2017, 15:50 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 811
Tja, bei so einer scharfen Drohung bzw. Unterstellung einer unzulässigen Rechtsausübung (was soll das sein) kann man/frau wohl von einem Bingostich ins Wespennest ausgehen. Die Herrschaften haben aufgrund ihrer sauberen Vergangenheit ja reichlich Erfahrungen mit unbequemen Menschen sammeln können  und sich dabei eine goldene Nase verdient. Scheinbar passiert genau das jetzt wieder! Nur eine Meinung...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 17:54 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

 
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