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Wie ist das beim Rundfunk zu verstehen?
Hier gibt es die ominösen Festsetzungsbescheide in denen
- Zeitraum und Beitrag festgesetzt werden
- Es aber kein Leistungsgebot für den festgesetzten Beitrag gibt.
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Eine Zwangsvollstreckung ist demnach nicht rechtmäßig!
Zu beachten ist, dass Bescheide vor ca. 2014/9 noch als "Gebühren-/Beitragsbescheid" betitelt waren und einen Satz mit einer Bitte enthielten "Bitte zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag." -->
Das könnte als Leistungsgebotes angesehen werden. Dann folgte der Satz "Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen." -> Wobei jetzt klar ist, dass genau das nicht der Fall sein würde, wenn z.B. einem ersten Bescheid mit Antrag auf Aussetzung widersprochen wurde oder der erste Bescheid nicht bekannt gegeben wurde und ein zweiter dann bezahlt worden wäre. So wäre unter Umständen trotzdem eine Vollstreckung für den zweiten Bescheid zu erwarten gewesen weil die Zahlung auf den ersten Bescheid verrechnet wurden wäre. Dieser Punkt sollte hier nicht weiter Thema sein.
Bei den Festsetzungsbescheiden wurde dann erst dieser Satz geändert in einen Aussagesatz mit vorgeschobener Bedingung. "Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von xxx.xx EUR umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind." (Satz aus 09/2014) --> Das mit einer Zahlung Vollstreckungsmaßnahmen vermieden würden ist entfallen, bei neueren ist das vielleicht anders.
Es gilt jedoch, der Gesamtbetrag kann vom festgesetzten Betrag abweichen. Durch die Kontoführung wird es aber nur möglich Mahnmaßnahmen zu vermeiden, wenn alles bezahlt würde also auch unbekannte Bescheide oder auch strittige. Aber auch das sollte hier nicht weiter Thema sein.
Der Aussagesatz mit vorgeschobener Bedingung ist kein
Leistungsgebot oder ein
Heranziehungsbefehl.Ob die ältere Bitte bis 2014/9 als
Leistungsgebot verstanden werden sollte, ist aber ebenso fraglich, denn es fehlt die Angabe des "wo" zu bezahlen ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/LeistungsgebotDas Leistungsgebot muss Angaben darüber enthalten, wann,
wo und wie die Leistung zu bewirken ist.