Initiales Erstellen eines Vollstreckungsersuchen stelle ich mir so vor:
entweder drückt jemand beim BS in Köln auf ein Knöpfchen und stößt damit ein Vollstreckungsersuchen an oder dies geschieht (Prof. Diabolo) vollautomatisch durch "eine elektronische Datenverarbeitungsanlage".
Der Druckauftrag wird zum Druckdienstleister PAV Card GmbH (PAV Card GmbH und Paul Albrechts Verlag GmbH, Hamburger Str. 6, 22952 Lütjensee) übertragen.
Dort wird gedruckt, kuvertiert und versendet.
Briefumschlag - aus Lütjensee veschickt - trägt als Absender Beitragsservice, Köln.
Das innenliegende Schreiben/Papier enthält oben links den Namen der ersuchenden LRA, Anstalt des öffentlichen Rechts (ohne Postadresse) rechts oben befindet sich als Postanschrift:LRA, c/o BS Köln
"Unterschrieben" ist das Ersuchen mit: LRA, der Intendant
*****
Also alles korrekt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."