Es ist ein Urteil "im Namen des Volkes" zu oben genannter Verhandlung ergangen. Zugestellt am 28.02.2018
....Sehr niederschmetternd! Eher "im Namen des SWR"! Es wird immer klarer in was für einer abgedrehten Welt wir leben!
Der Kläger hat nicht das Gefühl, dass in irgend einer Weise auf seine Argumente eingegangen wurde.
Auch die Hoffnung, dass der gestellte Beweisantrag "Mobile Nutzung" sich positiv auswirken könnte wurde zerschlagen.
Hierauf erfolgte diese Begründung:
"Der in der mündlichen Verhandlung vom 06.02.2018 bedingt gestellte Beweisantrag ist bereits unzulässig. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist kein geeigneter Beweisgegenstand. Im Übrigen knüpft die Rundfunkbeitragspflicht nach §2Abs. 1RBStV an das Innehaben einer Wohnung an und nicht an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes an, sodass es auf die Frage nicht ankommt."
Was für Formulierungen???
Den Antrag auf Zulassung der Berufung, beim VG Karlsruhe werde ich nicht weiter verfolgen. Das gleiche Gericht entscheidet über die Zulassung. So ein Kasperletheater!
Hab auch das Geld nicht für einen Anwalt und mir ist die Zeit dafür echt zu schade.
In diesem Urteil geht es ja um den Zeitraum Januar 2013 bis Juni 2015 für die Rundfunk-Zwangs-beiträge in Höhe von 537,96€
Für den nachfolgenden Zeitraum kann man das Procedere 08/15 ja wiederholen? Immer wieder Sand ins Getriebe geben.
Außerdem habe ich parallel als Gewerbetreibender einen Widerspruch beim SWR eingelegt.
Mal schauen wann der Gerichtsvollzieher geschickt wird. Freiwillig zahle ich nicht!
Es ist schon ziemlich frustrierend!
Hut ab vor allen Mitstreitern.
Wen es interessiert kann ich die 20 Seiten "Unrechts"- Urteil zukommen lassen oder wenn Bedarf besteht auch hier einstellen.
Ob so ein Urteil überhaupt rechtskräftig ist ohne die Unterschriften der Richter? - Ach so, dieser Ausdruck wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Danke an alle Unterstützer!
Damit wir eine bessere Welt unseren Kindern hinterlassen!
Edit "Markus KA":
Weitere Hinweise zum Beweisantrag:
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg169093.html#msg169093