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Autor Thema: Beitragsservice sucht Volljuristen für die Widerspruchsstelle (04/2018)  (Gelesen 9097 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ironie:
Zitat
Sie können es gar nicht erwarten inhaltslose Widerspruchsbescheide am Fließband zu erstellen?
Dann senden Sie uns bitte Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Gehaltswunsch und Angabe des nächstmöglichen Eintrittstermins sowie Ihrer Kündigungsfrist unter Angabe der Ziffer O-8-15  vorzugsweise an:

oder


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 213
Wie skrupellos und enthirnt muss derjenige sein, der sich darauf bewirbt?

Ich weiß nur das zu früheren GEZ-Zeiten der "Schnüfflerjob" gar nicht mal sooo unbeliebt war, brachte er doch relativ gutes Geld.
Und beim Geld gibt es nun mal keine Skrupel ... es wird sich sicher ein Anwalt/ Volljurist dafür hergeben.


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K
  • Beiträge: 2.246
Zitat
Ihr Profil:
Abgeschlossenes Hoch-/Fachhochschulstudium der Fach­rich­tung Recht oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung
Sie verfügen über folgende Kenntnisse:
[..]
sehr gute Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere des Verwaltungsverfahrensrechts
erste Erfahrungen in der Bearbeitung von Verwal­tungsvorgängen
[..]

was einmal mehr die Frage aufwirft dass doch die LRA'n in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder ausgenommen sind!?


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 66
Darf der Beitragsservice tatsächlich Verwaltungsakte wie Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide erlassen?


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K
  • Beiträge: 2.246
abwarten. Und DAS einen der dann neueingestellten, frischen, unverbrauchten "Volljuristen" fragen  8)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

o
  • Beiträge: 1.575
Naja, zehn Volljuristen und dann aber nur für zwei Jahre ist schon bissl poplig für ein rechtsgefestigtes und krisen-/kriegssicheres Erfolgsunternehmen.

Welche deutsche Firma ist denn noch robuster als der deutsche öffentliche Rundfunk? Eher geht S**m*ns unter als der deutsche öffentliche Rundfunk einschließlich den Schergenservices. Die Politiker würden sogar den Reichstag verkaufen, nur damit der öR bestehen kann.

Von daher könnte man den zehn Volljuristen doch schon jetzt unbefristete Anstellung und üppige Zusatzrenten gönnen.

Aber wohl doch nicht? Wieso? Vielleicht, weil doch evtl. ... ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2018, 22:18 von Bürger«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

In der letzten Zeit (ca 6 Monate) wurden sehr viele Vollstreckungen angeleiert, möglichst als Zwangsvollstreckung/Verwaltungszwangsmaßnahmen. Fakten, Fakten, Fakten schaffen, und immer an die Einnahmen denken...

Da liegt die Vermutung nahe, daß hinter den Kulissen der örR schon von dem Termin der Verhandlung vor dem BVerfG erfahren hat.

Nun werden weitere Juristen gesucht (teuer!), mit zwei Jahre Befristung.

Nächste Vermutung: der örR rechnet mit (oder hat vorab erfahren von) dem Urteil "verfassungswidrig mit Übergangsfrist", und bereitet sich auf das daraus resultierende Klageaufkommen während der Übergangsfrist vor.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

H
  • Beiträge: 582
Zitat
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen.

Bei einer Behörde heißt es doch:
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Nur mal so in den Raum gedacht....

Grüße
Adonis


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  • IP logged

d
  • Beiträge: 138
Um nicht ein erneutes Thema zu eröffnen...hier ein Update für Juni...klingt sehr interessant...worauf man sich beim Beitragsservice wohl vorbereitet....

Wir suchen bis zu zehn Volljurist(en)/innen in der Widerspruchsstelle

Zitat
Ihre Aufgaben:
Sie bearbeiten im Schwerpunkt Widersprüche auf Beitrags-, Freistellungs- und Befreiungsbescheide ab­schließend und vollständig
Sie bearbeiten sonstige schwierige Geschäftsvorfälle zum Rundfunkbeitragsrecht
Sie analysieren und bearbeiten die komplexen Verwal­tungsvorgänge überwiegend im EDV-Fachprogramm und anhand elektronischer Akten

Zitat
Sie verfügen über folgende Kenntnisse:
sicherer Umgang mit den üblichen EDV-Programmen und die Bereitschaft zur schnellen und gründlichen Einar­beitung in die EDV-Fachverfahren
sehr gute Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere des Verwaltungsverfahrensrechts
erste Erfahrungen in der Bearbeitung von Verwal­tungsvorgängen
Sicherheit beim Erstellen von rechtlich einwandfreien Widerspruchsbescheiden


Quelle: https://www.stepstone.de/stellenangebote--Volljuristen-innen-in-der-Widerspruchsstelle-Koeln-ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice--4953587-inline.html?suid=fa3acb2b-7acc-4ae5-a7c4-e9f5e6947916&rltr=1_1_25_mb_m_0_0



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  • Beiträge: 7.391
Zitat
Sie verfügen über folgende Kenntnisse:
[....]
sehr gute Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, insbesondere des Verwaltungsverfahrensrechts
erste Erfahrungen in der Bearbeitung von Verwal­tungsvorgängen
[...]

Ist das nicht putzig?

Wo doch alle LRA das jeweilige Verwaltungsverfahrensrecht "ihres" Landes gar nicht anwenden dürfen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2018, 00:42 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Ist das nicht putzig?
Wo doch alle LRA das jeweilige Verwaltungsverfahrensrecht "ihres" Landes gar nicht anwenden dürfen?
Ja gewiss  werter user @pinguin, das ist sehr putzig!

Hier ein Zitat  aus dem Urteil AZ: 6 K 2061/15 der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes, die sich einen feuchten Kehricht daran stört, dass  die LRA Saarländischer Rundfunk vom Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetz ausgenommen ist.
Quelle: https://www.sadaba.de/GSLT_SVwVfG_01_08.html

Siehe u.a. unter
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg168474.html#msg168474
Zitat
Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig, jedoch unbegründet.
Die Klage ist als Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO statthaft, da es sich bei den angegriffenen Bescheiden um Verwaltungsakte im Sinne des § 35 Satz 1 SVwVfG handelt. Insbesondere ist der Beklagte eine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 SVwVfG. Bei dem Beklagten handelt es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die durch ihre Organe handelt und aufgrund der ihr durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. das hierzu ergangene Zustimmungsgesetz des Saarländischen Gesetzgebers zugewiesenen Kompetenzen befugt ist, rückständige Rundfunkbeiträge festzusetzen
(vgl. § 10 Abs. 5 RBStV).
Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 01.12.2016 - 6 K 92/16 -; OVG des Saarlandes, Be-schluss vom 21.11.2016 - 1 D 291/16 -; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.11.2016 - 5 S 548/16 -, Rn. 22 ff., zitiert nach juris; a.A. LG Tübingen, Beschluss vom 16.9.2016 - 5 T 232/16 -, Rn. 26 ff., zitiert nach juris

Und weiter …
Zitat
Da der Beklagte bei dem Erlass der Festsetzungsbescheide, wie bereits ausgeführt, öffentlich-rechtlich gehandelt und sich hierbei der Handlungsform des Verwaltungsakts bedient hat, ist auch eine „Verwaltungstätigkeit einer Behörde“ im Sinne des § 1 Abs. 1 SVwVfG anzunehmen. Nach §1 Abs. 2 SVwVfG ist „Behörde“ jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dabei legt das Saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz keinen organisations-rechtlichen, auf die Bezeichnung der handelnden Stelle abstellenden Behördenbegriff zugrunde, sondern versteht den Behördenbegriff funktionell in dem Sinne, dass „Behörde“ alle mit hinreichender organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten Einrichtungen sind, denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und entsprechende Zuständigkeiten zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung nach außen übertragen sind.

Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 01.12.2016, a.a.O.; zur entsprechenden Vorschrift des Landes Baden-Wü?ttembergs VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.11.2016, a.a.O., Rn. 25, zitiert nach juris; für die bundesrechtliche Vorschrift des § 1 Abs. 4 VwVfG Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Au?. 2016, § 1 Rn. 51 m.w.N.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Au?. 2014, § 1 Rn. 230

Soweit für den Begriff der funktionellen Behörde eine gewisse organisatorische Selbständigkeit der handelnden Stelle verlangt wird, liegt diese beim Beklagten ersichtlich vor.
Vgl. VG des Saarlandes, U?teil vom 01.12.2016, a.a.O.; zur entsprechenden Vorschrift des Landes Baden-Württembergs VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.11.2016, a.a.O., Rn. 25


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Edit "Bürger":
Zitat ausgewiesen/ Link zu Quelle ergänzt. Bitte zukünftig berücksichtigen und auf Mehrfachzitierungen verzichten - insbesondere auch, wenn nicht eng und zielgerichtet zum Kern-Thema, welches hier lautet
Beitragsservice sucht Volljuristen für die Widerspruchsstelle (April 2018)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2018, 02:35 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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