Es gelte:
Person A ist selbstverständlich umgemeldet auf seinen aktuellen Wohnsitz.
Es gelte Person A ist nicht an Adresse Elternhaus gemeldet und auch nicht dort wohnhaft.
Dann trifft aus Sicht PersonX folgendes zu.
Nicht Person A muss den zurück schicken. Sondern eine beliebige Person U kann den zurück schicken.
Es gilt:
https://www.lecturio.de/magazin/bekanntgabe-verwaltungsakt/"Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird."
--> Wenn eine Bekanntgabe an der Adresse, welche auf einen Brief gedruckt ist nicht erfolgen kann, weil dort kein Adressat wohnt gibt es dort keine Bekanntgabe gegenüber dem Adressaten.
Eine Bekanntgabe erfolgte vielleicht, wenn der Brief im Elterhaus geöffnet wurde durch Personen, welche dort leben Ihnen gegenüber, jedoch sind Sie nicht die Adressaten.
Sind die Personen nicht adressiert hat die Bekanntgabe Ihnen gegenüber was?
"Rechtsfolgen einer fehlerhaften Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Bei Nichtvorliegen der Bekanntgabe ist der Verwaltungsakt automatisch unwirksam. Fraglich ist allerdings, wie es sich verhält,
wenn zwar eine Bekanntgabe erfolgt ist, dies jedoch unter einem Verstoß zwingender Vorschriften. [Detterbeck, § 10 Rn. 556]
Die Mindermeinung vertritt die Auffassung, dass der Verwaltungsakt nichtig sein soll. Die h. M. und Rspr. allerdings sehen den Verwaltungsakt nur unter den Voraussetzungen des § 44 VwVfG als nichtig an. [Schmidt, 10. Kapitel, Rn. 483]
Daher sind nach dieser Auffassung
solche Verwaltungsakte zwar gültig, setzen aber keine Fristen in Gang. Die Nichtigkeit ergibt sich nur aus §§ 43, Abs. 3, 44 VwVfG. [Detterbeck, § 10 Rn. 557]
Problematischer gestaltet sich die Situation bei Verwaltungsakten mit einer Doppelwirkung i. S. v. einer Drittwirkung. [Schmidt, 10. Kapitel, Rn. 485 ff.]"
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https://www.assessorkurs-hemmer.de/pdf/sachverhaltpdf/schleswig/AssUebersichtBekanntgabe_und_Zustellung.pdf2. Sonstige Fehler
"Fehlerhafte Adressierung, aus der heraus nicht ersichtlich ist, an wen sich der VA richtet."
--> bedeutet, wenn Personen der Adresse Elternhaus nicht adressiert sind. Weitere Personen müssen Sie dort nicht kennen.
-> Die Personen der Adresse Elternhaus könnten den Bescheid zurück senden mit dem Hinweis falsch adressiert.
Was passieren könnte, wenn Person A erklärt, dass Ihr etwas bekannt ist:
"III. Rechtsfolge des Bekanntgabefehlers
[...]
Bei Bekanntgabe durch Zustellung ist § 9 VwZG zu beachten:
ein Zustellungsfehler kann durch tatsächliche Kenntniserlangung vom Inhalt des Bescheides geheilt werden. Dies führt zum einen zur Bekanntgabe, der VA wird dadurch wirksam. [...]"
Doch wie sollte sich jetzt A am günstigsten verhalten?
1. Zurückschicken mit unbekannt Verzogen?
2. Widersprechen?
3. Nichts unternehmen?
Wenn gegenüber einer PersonX keine Bekanntgabe erfolgte würde PersonX sehr wahrscheinlich 3. machen und nichts unternehmen, aber PersonX würde dann auch nichts von irgendeinem Bescheid wissen oder dazu Fragen stellen.
PersonX könnte nichts machen, weil Sie nicht wüsste dass es einen Bescheid gibt.
PersonX wüsste nicht einmal, dass es eine Person U wie Unbekannt gibt, welche irgendeinen Bescheid bekommen hat, welcher zwar einen Nachnamen wie Unbekannt trägt und die Adresse von Unbekannt hat, aber nicht zum Vornamen von Unbekannt passt. PersonX wüsste nichts davon, dass Person Unbekannt einen Brief geöffnet hat, welcher nicht für Person Unbekannt war. Es ist nicht PersonXs Problem was Person Unbekannt mit einem Brief macht, welcher nicht 100% an Person Unbekannt adressiert war.
Eine Person Unbekannt kann mit dem Brief machen was Sie für richtig hält.
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PersonX kann später immer erklären, falls behauptet würde, dass Ihr ein Bescheid bekanntgegeben wurde an der Adresse Elternhaus, dass der Verwaltungsakt nicht PersonX bekanntgegeben wurde, weil PersonX nicht wohnhaft an der Adresse Elternhaus und auch nicht dort gemeldet ist.
Eine Frist beginnt erst mit Bekanntgabe.
Bei Formfehlern in der Bekanntgabe gibt es nicht immer Heilungsmöglichkeiten.
Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern eine Darstellung wie sich eine PersonX fiktiv verhalten würde.