Jedes Bundesland hat andere Verwaltungsvollstreckungsgesetze, in einigen Bundesländern wird nicht jede Kröte geschluckt, die die örR den Verwaltungsgerichten vorsetzen. Es ist wichtig, welches Bundesland sich gegen den örR stellt.
Bei mir war es so, dass die erste Klage vor dem VG bis zum Bundesverfassungsgericht ging, ohne dass der WDR Vollstreckungsmaßnahmen durchführen durfte. Der WDR hätte die Summe hinterlegen müssen. Da weiterhin Festseztungsbescheide eintrafen, gegen die ich Widerspruch einlegte, folgte nun der zweite Widerspruchsbescheid, gegen den ich Klage vor dem VG einlegen musste. Binnen wenigen Tagen wurde alles auf den Einzelrichter übertragen, der Aussetzung der Vollziehung wurde nicht stattgegeben und ein Ruhen des Verfahrens wurde auch abgelehnt. Dass es dabei um die gleiche Forderung geht, die beim Bundesverfassungsgericht angefochten wird, interessiert das Gericht nicht, die wollen noch jeden Cent aus den Bürgern pressen, bevor das Bundesverfassungsgericht den Geldhahn zudreht. Also, pech gehabt, zu früh gefreut.