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Autor Thema: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?  (Gelesen 68267 mal)

  • Beiträge: 7.386
@Bürger
Damit wird auch wieder europäisches Recht berührt, sind Sepa, Iban und Co. doch eu-weit gültig. Daß es nunmehr zwingend eines Kundenauftrages bedarf mit Unterschrift vom Kunden, ist EU-Recht.
Die wenigsten wissen aber, daß auch Überweisungen national innerhalb 1 Bankarbeitstages ausgeführt sein müssen, nur international sind dafür noch 3 Tage Zeit; im nationalen Recht ist das auch umgesetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2016, 23:43 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 890
u.a. auch aus Anlass
Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.0.html
und für diejenigen, die noch etwas Taschengeld gebrauchen können:

Ein Schreiben in dieser oder ähnlicher Form aufsetzen...
Zitat
(An die Bank)

Betreff: Bank-Konto Nr. ...

bezugnehmend auf [..., Telefonat/ Schreiben vom ...] teile ich Ihnen mit, dass ich der GEZ niemals ein Sepa-Mandat zur Abbuchung von Zwangssteuern erteilt habe.

[...] Unter Hörfunkteilnehmer wurde dann ein Betrag von [...€] bis zum 01.01.2013 abgebucht.

Für die Abbuchung ab 01.01.2013 von [...€] wurde nie ein Sepa-Mandat erteilt.

Darum bitte ich um Rückbuchung der gezahlten Beträge für die letzten 13 Monate.

Mit freundlichen Grüßen
...zum Bankinstitut bringen, oder senden - und Zahlungen zurückholen.
(siehe auch Anhang)

War in diesem Fall nach 8 Tagen auf dem Konto.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Oktober 2017, 16:14 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Auch hier noch mal aus aktuellem und immer wiederkehrenden Anlass eine "Reaktivierung" der "Rückhol-Aktion" - mit ein paar Ausführungen der

FAZ, 17.12.2016
Rückgabe von Lastschriften
Wie hole ich mein Geld zurück?
Sind Abbuchungen vom Konto fehlerhaft oder sogar das Werk von Betrügern, kann sich der Kunde wehren. Doch was muss er dafür konkret tun?
von Kerstin Papon

Zitat
[...] Liegt dagegen keine gültige Einzugsermächtigung vor, ist die Lastschrift also nicht vom Kunden autorisiert, dann bleiben ihm sogar 13 Monate, um ihr zu widersprechen. [...]

[...] Wenn die Abbuchung jedoch schon mehr als acht Wochen zurückliegt, kann der Kunde die Rückgabe nur mit der Begründung verlangen, es habe keine Einzugsermächtigung vorgelegen. Eine Sprecherin des privaten Bankenverbandes rät, den Widerruf in jedem Fall schriftlich festzuhalten und auf den Rat des Kreditinstituts zu hören, ob gegebenenfalls zudem die Polizei einzuschalten sei.

[...]

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/moeglichkeiten-zur-rueckholung-von-lastschriften-14571356.html


Gibt es aktuelle Erkenntnisse/ Erfahrungswerte bzgl. der zu GEZ-Zeiten eingeräumten, spätestens seit 01.01.2013 jedoch durch den namentlich nicht öffentlich bekanntgegebenen sog. "Beitragsservice" durchgeführten Lastschrift-Abbuchungen und deren Rückbuchung durch Betroffene?


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Nur mal so nebenbei angemerkt.
Obskuren Vereinen wie der ExGEZ/dem Beitragsserfize sollte man eh niemals eine Einzugsermächtigung erteilen, ein SEPA-Lastschriftmandat zukommen lassen oder dergleichen wahnwitzige Aktionen starten.
Wie man seine "Bringschuld" begleicht, beruht immer noch auf Basis von Freiwilligkeit und eigenem Ermessen.
Die Deppen sollen gefälligst froh sein, wenn überhaupt noch Kohle fließt.
Zu viele erliegen leider immer noch der so gern vom Beitragsserfize beigefügten Aufforderung/dem Angebot zur Erteilung der Einzugsermächtigung/Sepa-Lastschriftmandat.
Klar, tolles Angebot, super bequem, die Geier machen das schon gern für dich....
Ja genau, die machen dann auch mal was sie wollen damit und du rennst den Affen hinterher.
Also, wer eh am Zaudern ist, sollte umgehend diesen Freibrief für dem Mafia-Verein rückgängig machen !
Ein wenig Mehraufwand sollte dieser ganze Murks einem schon wert sein, wenn man schon zahlt...
Mann kann die Kacke auch selbst in die Hand nehmen und selbst per Auftrag überweisen lassen.
Das geht bei vielen Banken sogar im wöchentlichen Modus und ohne Mehrkosten.




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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 3.238
Der Lastschrifteinzug ist dazu da, damit man es nicht vergisst. Also Lastschrifteinzug löschen und vergessen. Was danach passiert, sind keine Geheimnisse mehr: der Beitragsservice meldet sich und erinnert an die Zahlung. Wer also keinen Ärger will, lässt es alle drei Monate auf die kostenlose Mahnung ankommen und zahlt dann etwas von der geforderten Summe. Wer es auf die Spitze treiben will, darf laut Gesetz 6 Monate lang die Zahlung einstellen, ohne dass irgendetwas gegen ihn unternommen werden kann.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht die Erteilung, Nicht-Erteilung oder Kündigung von Lastschrifteinzugsermächtigungen diskutieren, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
und die Rückbuchung von ggf. vor Ewigkeiten erteilten Lastschrifteinzugesermächtigungen ohne SEPA-Mandat zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 7.386
In Punkto Lastschriften hat es eu-seitig

VERORDNUNG (EU) Nr. 260/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. März 2012

zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1507177926869&uri=CELEX:32012R0260

Hinsichtlich der 13 Monate:

Zitat
Artikel 58

Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge

Der Zahlungsdienstnutzer kann nur dann eine Korrektur durch den Zahlungsdienstleister erwirken, wenn er unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, der zur Entstehung eines Anspruchs — einschließlich eines solchen nach Artikel 75 — geführt hat, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung seinen Zahlungsdienstleister hiervon unterrichtet, es sei denn, der Zahlungsdienstleister hat, soweit anwendbar, die Angaben nach Maßgabe des Titels III zu dem betreffenden Zahlungsvorgang nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht.
Im Regelfall hat ein Nutzer hier also bis maximal 13 Monate Zeit, eine nicht von ihm authorisierte Lastschrift rückbuchen zu lassen; die Frist ist aber gen unendlich, wenn

Verändertes Zitat:
Zitat
der Zahlungsdienstleister [...] die Angaben nach Maßgabe des Titels III zu dem betreffenden Zahlungsvorgang nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht hat.

Verschwindet also einfach Geld vom Konto, ohne daß es vom Kontoinhaber verfügt worden wäre, und die Bank schweigt darüber, ist die Bank in zeitlich unendlich langer Haftung.

wie auch:

RICHTLINIE 2007/64/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 13. November 2007

über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1507179114021&uri=CELEX:32007L0064

Es ist übrigens Aufgabe der Bank des Empfängers, sicherzustellen, daß alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind.

Zitat
Artikel 5

Anforderungen an Überweisungen und Lastschriften
[...]
a)
Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers muss sicherstellen, dass:
[...]
ii)
der Zahler sowohl dem Zahlungsempfänger als auch dem Zahlungsdienstleister des Zahlers (direkt oder indirekt über den Zahlungsempfänger) seine Zustimmung erteilt, die Mandate zusammen mit nachfolgenden Änderungen oder Löschungen vom Zahlungsempfänger oder von einem Dritten im Auftrag des Zahlungsempfängers aufbewahrt werden, und der Zahlungsempfänger von dem Zahlungsdienstleister gemäß Artikel 41 und 42 der Richtlinie 2007/64/EG von dieser Anforderung in Kenntnis gesetzt wird.


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