Person A zum wohl letzten Mal.
Leider müssen wir annehmen, dass Person A den Termin beim GV wahrgenommen hat. Eigentlich war es ein konstruktiver Termin, jedoch lies sich der GV nicht auf eine Ratenzahlung ein. Der GV könnte erklärt haben das er das nicht Beurteilen kann und Person A erklärt haben, dass solch ein Eintrag schlimme folgen haben kann. Ebenso könnte der GV seinen Unmut über das Vorgehen des ÖR erzählt haben und einen Fall aus seiner Familie erzählt haben. Die Angst vor einem Schuldeneintrag führte Person A am Ende dazu, das geforderte Geld mit dem Zusatz "ohne Anerkennung der Rechtsgrundlage" dem GV zu übergeben.
Des weiteren müssen wir davon ausgehen, dass das Schreiben beim Gericht nicht rechtzeitig angekommen ist. Der Antrag wird fallen gelassen, da die geforderte Zahlung vorgenommen wurde. Die ursprüngliche Klage bleibt hiervon unberührt und wird auch nicht, wie in erster Vermutung, in eine Feststellungsklage umgewandelt. Wir können davon ausgehen, dass Person A am Status: "ruheliegend" dieser Klage bis auf weiteres nichts ändern wird.
Zudem können wir davon ausgehen das Person A hier nicht mehr weiter kommt und in seiner aktuellen Lebensphase derzeit nicht viel Energie in das Thema einbringen kann. Person A wird sich zurückziehen. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass Person B, welche ein sehr ähnliches Erlebnis mit dem ÖR gehabt hat, übernehmen wird.
Man könnte auch davon ausgehen, dass Person A auf seinen neuen aktuellen Bescheid Klage erheben wird. Auch wenn Person A dies auch nur aus Überzeugung ohne Mehrwert tun könnte. Person A versteht denn Sinn und das Konstrukt dahinter wohl auch nicht komplett. Dieses System scheint einzig darauf ausgelegt zu sein, den mündigen Bürger nur mit einem längeren Hebel für dumm verkaufen zu können.
Person A könnte sich auch fragen wer ähnliches erlebt hat und ebenfalls eine zweite Klage gestartet hat?!
Person B wird sich ebenfalls auf die Suche nach aktuellen Klagebegründungen machen.