Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Heike Raab > Rundfunklizenz für Youtuber? Wir brauchen ein neues Medienrecht  (Gelesen 4743 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
FAZ, 24.08.2017
Rundfunklizenz für Youtuber?
Wir brauchen ein neues Medienrecht
Die Medienaufsicht hat für Aufsehen gesorgt, weil sie Streaming im Netz wie Rundfunk behandelt. Das ist nicht zeitgemäß. Plattformen und kreative Amateure sind nicht gleich zu betrachten.
Ein Gastbeitrag.
von Heike Raab

Zitat
[...]
Diese Bandbreite gibt es im  Fernsehen nicht

Die medienpolitischen Ziele im Internet sind dieselben wie im „klassischen“ Rundfunk, trotzdem unterscheiden sich Online und Offline in mehreren zentralen Punkten. Hieraus müssen wir bei der Medienregulierung Konsequenzen ziehen: Das Internet zeichnet sich gegenüber anderen Übertragungswegen durch eine nie dagewesene technische Freiheit aus. Das Netz kennt keine Frequenzknappheit. Ohne Übertragungskapazitäten beantragen zu müssen, ist der Start eines Online-Angebots wie Streaming ohne großen Aufwand und mit nur wenigen Klicks möglich. So kann fast jeder online „Fernsehen“ betreiben und aktiv am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen. Anders ist das im „klassischen“ Fernsehen: Da sind enorme finanzielle und technische Fähigkeiten notwendig, um einen dauerhaften Sendebetrieb zu gewährleisten. [...]

Jeder kann sofort loslegen, ohne Verwaltungsverfahren

Bereits die Quantität der Angebote führt dazu, dass die technische Reichweite im Netz fast nichts mehr darüber aussagt, wie bedeutsam ein einzelnes Angebot wirklich ist. [...] Eines der bisherigen Zulassungskriterien, die technische Erreichbarkeit von 500 Zuschauern, wird somit obsolet. [...] Im Internet braucht es daher eine Mediengesetzgebung, die große, dominante Anbieter und Medienunternehmen angemessen in den Blick nimmt, die gleichzeitig aber keine unnötigen Hürden für die vielen kleinen Kreativen aufstellt, denn deren Ideenreichtum schafft eben Vielfalt im Netz: Abgestufte Anzeigepflichten statt Zulassungspflicht („Lizenz“) stellt eine passgenaue Lösung dar.

[...]

Ein praktikables und rechtssicheres Kriterium

Im Grundsatz stellt jedes neue Angebot einen Vielfaltsgewinn dar. Andererseits kann von besonders dominanten Anbietern auch eine Gefahr für die Meinungsvielfalt ausgehen. [...]

Mediengesetzgebung ist kein Selbstzweck

Die kreative Energie der Netzgemeinde schafft Vielfalt. Wir müssen daher über Veränderungen und Vereinfachungen der geltenden Rechtslage nachdenken. Klar ist aber auch: Inhaltliche Standards (Werbung, Jugendschutz) müssen auch künftig für alle gelten, egal ob Klein oder Groß. [...]

Mediengesetzgebung ist kein Selbstzweck. Wir müssen nicht alle Regeln über Bord werfen, nur weil wir uns im Internet bewegen. Ebenso wenig dürfen wir aber die Augen vor stattfindenden Veränderungen verschließen.

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/rundfunklizenz-fuer-youtuber-kreative-amateure-muessen-frei-bleiben-15164842.html


Siehe auch tangierender Artikel unter
Der Fall "PietSmiet" auf dem Gamescom Congress Das Gesetz, der Spiel­ver­derber
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24170.msg153432.html#msg153432



FAZ zu "Heike Raab"
Zitat
Heike Raab (SPD) ist Staatssekretärin für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Sie koordiniert die Medienpolitik und leitet neben Fritz Jaeckel (CDU), Staatskanzleichef in Dresden, die Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2017, 20:22 von DumbTV«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Anders ist das im „klassischen“ Fernsehen: Da sind enorme finanzielle und technische Fähigkeiten notwendig, um einen dauerhaften Sendebetrieb zu gewährleisten."
Man sieht wohl die Felle davonschwimmen, bei enormen 22 TV- und 67 Radiosender sind natürlich enorme finanzielle und technische Mittel notwendig.

Netflix Chef Reed Hastings, gemäß Handelsblatt 16.09.2014:
Zitat
„Klassisches lineares TV sei wohl der größte Konkurrent für Netflix, räumte auch Hastings ein. Er glaubt aber auch, dass lineares Fernsehen einen schleichenden Tod stirbt und in 20 Jahren vom Markt verschwunden sein werde.“


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Netflix Chef Reed Hastings, gemäß Handelsblatt 16.09.2014:

„Klassisches lineares TV sei wohl der größte Konkurrent für Netflix, räumte auch Hastings ein.
Er glaubt aber auch, dass lineares Fernsehen einen schleichenden Tod stirbt und in 20 Jahren vom Markt verschwunden sein werde.“

Der angestellte Rechtsberater des Südwestrundfunks hatte schon am 27.11.2014 in seinem Vortrag und der anschließenden Diskussion folgendes ausgesprochen:

Zitat
„Das „Bereithalten von linearen Fernsehkanälen wird sterben“.

Siehe auch:
IDW:
"SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg80896.html#msg80896

und hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg81726.html#msg81726 +++ ::)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.386
Dieses neue Medienrecht wird ja vom EU-Recht schon tendenziell vorgegeben; man braucht sich dafür nur mal eingehend in die noch bestehende Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste einlesen und auch die Erwägungsgründe gebührend berücksichtigen.

Bei den Printmedien besteht dieser Änderungsdruck nicht, denn diese müssen sich ja heute schon am Markt durchsetzen und dürfen, bspw. Verbraucher nicht einfach belästigen.

Alle Verbraucher sind gleich zu behandeln;
der Verbraucher ist frei in seiner Entscheidung;

alle Unternehmen sind gleich zu behandeln;
jedes Unternehmen darf einen staatlichen Auftrag erfüllen;
staatliche Mittel dürfen nur zur Erfüllung dieses Auftrages eingesetzt werden;

Den einzigen Schutz, den Medienunternehmen quasi gegenüber anderen Unternehmen haben, ist der mehr oder weniger EU-weite grundrechtliche Schutz von Presse und Rundfunk, der sich auch auf alle unmittelbaren Nebentätigkeiten bezieht, die den ganzen Weg eines Presseerzeugnises ab Werdung/Entstehung bis hin zum Empfang durch den Kunden abdeckt.

Würde man das Internet jetzt als Pressemedium betrachten wollen, wäre auch dieses grundrechtlich besonders geschützt; jedwede staatlichen Eingriffe wären ab dann verboten, weil gemäß EMRK Art 10 und Charta Art. 11 im ganzen Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit behördliche Einwirkung auf Personen untersagt ist.

Im EU-Recht ist das Internet ein freies Netz und weder ein Presse- noch ein Rundfunkmedium, es ist aber auch heute schon ein Übertragungsweg für Erzeugnisse der audio-visuellen und gedruckten Presse und damit bereits grundrechtlich geschützt.

Verfassungs- bzw- grundrechtlich könnte das noch interessant werden.

Es bringt zudem absolut nichts, etwas Neues auf die Beine zu stellen, wenn die Bestimmungen des gemeinsamen europäischen Rahmens mißachtet werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben