Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien hat z.B. vor Kurzem DE-Bild-Geschäftsmarke
"WERBeasy"eingetragen. Interessant sind Klassen, wo die Marke eingetragen wurde.
Klasse(n) Nizza 35:
Werbung; Marketing; Verkaufsförderung; Datenbankverwaltung; vorstehende Dienstleistung jeweils durch: Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte; Auskünfte in Bezug auf Werbung; Beratung in Bezug auf Werbung; Beratungs- und Assistenzdienste im Bereich Werbung; Clipproduktion zum Zwecke der Werbung; Marketing für Waren und Dienstleistungen von Dritten; Online-Werbung für Waren und Dienstleistungen von Dritten; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen von Dritten
Klasse(n) Nizza 36:
Bearbeitung von Zahlungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen über ein elektronisches Kommunikationsnetz
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation; vorstehende Dienstleistung durch Bereitstellung des Zugriffs auf Inhalte, Webseiten und Internetportale; elektronische Übermittlung von Daten; Datenübertragung
Klasse(n) Nizza 42:
wissenschaftliche, technologische Dienstleistung, Forschungsarbeiten; vorstehende Dienstleistung jeweils durch Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Computersoftware; Webseitengestaltung; Zurverfügungstellen von elektronischem Speicherplatz im Internet zwecks Werbung für Waren und Dienstleistungen
Schöne Behörde, die unter der Marke "WERBeasy"
für Dritte folgende Dienstleistungen anbietet: Beschaffungsdienstleistungen, Marketing für Waren und Dienstleistungen, Online-Werbung für Waren und Dienstleistungen, Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen.
Findet jemand überhaupt die Gesetzes-Ermächtigung, die der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien Dienstleistungen für Dritte erlaubt?
Ist so üblich, dass Behörden durch Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen von Dritten das nötige Kleingeld erwirtschaften? Außerdem reichen wahrscheinlich die Rundfunkbeiträge gar nicht aus, dass man gezwungen wurde, am freien Markt seine Dienste anzubieten.
Falls jemand mit dem Absatz der eigenen Produkte Schwierigkeiten hat, hat jetzt die Möglichkeit, Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zu beauftragen.