1) Es gibt Landesmedienanstalten die nicht die vollen 100% "der ihr zustehenden Anteile" aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen erhalten.
Anscheinend können die damit aber trotzdem gut arbeiten/wirtschaften!?
2) Da z. Zt. nicht alle Landesmedienanstalten "die ihr zustehenden Anteile" aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen erhalten - was passiert mit dem restlichen Geld!?
Erhalt "Überschuss"
80,00 % <> 20,00 % Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
79,90 % <> 20,10 % Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
66,00 % <> 34,00 % Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
65,00 % <> 35,00 % Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
62,50 % <> 37,50 % Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)
57,00 % <> 43,00 % Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
55,00 % <> 45,00 % Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
23,00 % <> 67,00 % Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
3) 6 Landesmedienanstalten erhalten die vollen 100% - was passiert mit dem Geld welches sie NICHT (auf-)brauchen!?
Details und Analyse/Aufarbeitung in den jeweiligen threads von 1 - 14
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."