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Autor Thema: 9) Landesmedienanstalt: Nordrhein-Westfalen (LfM)  (Gelesen 1965 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
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0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.0.html


Landesmedienanstalt: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
http://www.lfm-nrw.de/

Hier soll eine Übersicht entstehen:

Aufbau, Gremien (Mitglieder), Sitzungen, Vergütungen, Prüfberichte der Rechnungshöfe usw.
Querverbindungen/Verflechtungen sollen offengelegt/aufgedeckt/analysiert werden.

Bitte nur Beiträge schreiben die dem Thema zuträglich sind.
Bitte keine Meinungsbekundungen, Binsenweisheiten oder Stammtischparolen ;-)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 04:18 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.385
Nun, dann passt doch die Entscheidung des EuGH hier hinein, wonach diese Medienanstalt eine Behörde ist;
Link zum bereits bestehenden Thema:

Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.15.html

bzw. direkt zur Entscheidung
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften;
Rechtssache T-2/08
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=rundfunkgeb%25C3%25BChr&docid=73469&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1071005#ctx1

Rz. 38
Zitat
Somit ist die Klägerin als Behörde zu betrachten, die im Sinne von Art. 87 EG in die Verwaltungsorganisation des Landes Nordrhein-Westfalen und somit des Staates eingegliedert ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 04:22 von Bürger«
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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