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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Kurt am 27. Juni 2017, 17:12

Titel: 9) Landesmedienanstalt: Nordrhein-Westfalen (LfM)
Beitrag von: Kurt am 27. Juni 2017, 17:12
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0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.0.html


Landesmedienanstalt: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
http://www.lfm-nrw.de/

Hier soll eine Übersicht entstehen:

Aufbau, Gremien (Mitglieder), Sitzungen, Vergütungen, Prüfberichte der Rechnungshöfe usw.
Querverbindungen/Verflechtungen sollen offengelegt/aufgedeckt/analysiert werden.

Bitte nur Beiträge schreiben die dem Thema zuträglich sind.
Bitte keine Meinungsbekundungen, Binsenweisheiten oder Stammtischparolen ;-)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Gruß
Kurt
Titel: Re: 9) Landesmedienanstalt: Nordrhein-Westfalen (LfM)
Beitrag von: pinguin am 27. Juni 2017, 17:58
Nun, dann passt doch die Entscheidung des EuGH hier hinein, wonach diese Medienanstalt eine Behörde ist;
Link zum bereits bestehenden Thema:

Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.15.html

bzw. direkt zur Entscheidung
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften;
Rechtssache T-2/08
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=rundfunkgeb%25C3%25BChr&docid=73469&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1071005#ctx1

Rz. 38
Zitat
Somit ist die Klägerin als Behörde zu betrachten, die im Sinne von Art. 87 EG in die Verwaltungsorganisation des Landes Nordrhein-Westfalen und somit des Staates eingegliedert ist.