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Autor Thema: Medienanstalt Berlin-Brandenburg verschwendet Geld (Rechnungshof Ber., 2015)  (Gelesen 3318 mal)

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In Entsprechung zu
Sächsische Landesmedienanstalt verschwendet Geld (Sächs. Rechnungshof, 2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23291.0.html

hier die Schlussfolgerung vom Berliner Rechnungshof zur
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) im
"Bericht zur Finanzausstattung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg"

Zitat
Der Rechnungshof von Berlin hat den Senat im Rahmen eines Berichtes nach § 88 Abs. 2 LHO auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen in Bezug auf die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) beraten. Dabei ist er zu folgenden Feststellungen und Empfehlungen gelangt:
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ist seit Jahren erheblich überfinanziert. Dies beruht darauf, dass sich die Höhe der ihr zugewiesenen Mittel nicht nach einem aus der Aufgabenstellung abgeleiteten Bedarf bemisst, sondern allein von der Höhe des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und des sich daraus ergebenden Aufkommens aus dem Rundfunkbeitrag abhängig ist. Eine solche, nicht am Bedarf orientierte Finanzierung einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht vereinbar.
Der von den Ländern Berlin und Brandenburg in § 15 a Medienstaatsvertrag geregelte Vorwegabzug von derzeit 27,5 Prozent des der MABB grundsätzlich zustehenden Rundfunkbeitragsanteils ist nicht geeignet, eine am konkreten Bedarf orientierte Finanzierung zu ersetzen.
Der Rechnungshof hat dem Senat empfohlen, die Finanzierung der MABB von dem festgestellten Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abzukoppeln und den der MABB zuzuweisenden Anteil an dem künftigen Rundfunkbeitragsaufkommen bedarfsgerecht zu ermitteln. Da die Einführung eines am konkreten Bedarf der MABB und der anderen Landesmedienanstalten orientierten Finanzierungsverfahrens in der Regel umfangreiche Abstimmungen der Länder über die dazu notwendigen staatsvertraglichen Regelungen erfordert, hat der Rechnungshof dem Senat mit Blick auf die damit verbundenen Zeitabläufe empfohlen, in einem ersten Schritt darauf hinzuwirken, die automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten an den Erhöhungen des Rundfunkbeitrags zu beenden.

https://www.berlin.de/suche/index.php?site=full&q=MABB

https://www.berlin.de/suche/index.php?q=rechnungshof+MABB&hq=

Dort dann auch der
Jahresbericht Rechnungshof 2015 (PDF, 208 Seiten)
https://www.berlin.de/rechnungshof/_assets/jahresbericht_2015.pdf
dort Dokument-Seite 191-196 mit Fazit
Zitat
22.8 Zusammenfassung und Erwartung
Der Rechnungshof beanstandet zusammenfassend die Fehler und Mängel der
MABB bei der Anwendung des Tarifrechts sowie die Gewährung außertariflicher
Leistungen
an die Beschäftigten. Insgesamt ergibt sich ein jährliches Einsparpotenzial
von etwa 70 000 €.
Der Rechnungshof erwartet insbesondere, dass die MABB künftig
- vollständige und sachgerechte Bewertungsunterlagen erstellt,
- den TV-L in der für die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin geltenden Fassung uneingeschränkt und fehlerfrei anwendet,
- keine außertariflichen Leistungen gewährt und
- die Kindergeldbearbeitung einer Berliner Landesfamilienkasse überträgt.

Meine Schlussfolgerung:
Sie tun das, was sie tun, wider besseres Wissen in vollem Bewusstsein und fahren die Karre früher oder später zu Bruch  >:D



Hinweis:
Zu Sachsen siehe bitte u.a. unter
Sächsische Landesmedienanstalt verschwendet Geld (Sächs. Rechnungshof, 2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23291.0.html
Weitere Infos/ Landesmedienanstalten siehe bitte u.a. unter
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2017, 19:37 von Bürger«

 
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