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Autor Thema: nie reagiert, tlw. Befreiungsanspruch, tlw. ohne Leistungsbezug > Vollstreckung  (Gelesen 5563 mal)

N
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Hallo liebes Forum!

Die Suche brachte mich noch nicht weiter.
Deshalb hier mal ein fiktives Scenario, welches einer kurzfristigen Entscheidung bedarf.

Chronologie siehe Anhang. Auf diese wurde bis dato nie reagiert, weder mit Widersprüchen, Klagen ect.!

1) Wie sollte Person A in diesem Beispiel einer Vollstreckung jetzt handeln - vor allem bezüglich der Fristsetzung von 7 Tagen?

2) Sollte diese schnellstmöglich die Befreiung auf RF Beiträge vom Jobcenter einreichen (Beitragsservice oder LRA?), wenn die Person A dazu seit Mitte 2015 befähigt ist und ein solches Schreiben vorliegt? Jedoch gilt dieses Schreiben ab dem 1.7.15 für 6 Monate.

3) Was kann Person a für den zurückliegenden Zeitraum tun?

4) Wie sieht es mit Zeiträumen aus, in denen Person a ihre Selbstständigkeit beendet hatte, in keinem anderen Beschäftigungsverhältnis stand, und keinerlei Leistungen bezogen hatte wie ALG I oder II?

Vorab vielen Dank und lieben Gruß in die Runde!

NG


Edit "Bürger":
Den ursprünglich nichtssagenden Betreff "Fiktives Scenario mit kurzfristiger Entscheidungsfindung" geändert in einen Betreff, der die Kernproblematik kurz zusammenfasst. Dies dient der Übersicht sowie der schnelleren und zielgerichteteren Diskussion.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.



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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Suche brachte mich noch nicht weiter.
...die Liste der "Vergehen" ist ja auch lang und vielschichtig.

Chronologie siehe Anhang. Auf diese wurde bis dato nie reagiert, weder mit Widersprüchen, Klagen ect.!
Die Chronologie ist gut und verständlich aufgeschlüsselt...
...gut, dass dies alles nur "fiktiv" ist ::) ;)

1) Wie sollte Person A in diesem Beispiel einer Vollstreckung jetzt handeln - vor allem bezüglich der Fristsetzung von 7 Tagen?
...endlich mal *rotieren*?!? ;)

2) Sollte diese schnellstmöglich die Befreiung auf RF Beiträge vom Jobcenter einreichen (Beitragsservice oder LRA?), wenn die Person A dazu seit Mitte 2015 befähigt ist und ein solches Schreiben vorliegt? Jedoch gilt dieses Schreiben ab dem 1.7.15 für 6 Monate.
Person A sollte noch mal in sich gehen. Möglicherweise hatte sie den Befreiungsantrag dazumal doch abgesendet - mglw. nicht "nachweislich"/ nicht "nachweisbar"? ;)
Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen".

...da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144

...also fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die "Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!

ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...


Zudem müsste Person A prüfen, ob sie bei den gelisteten "FestsetzungsBESCHEIDen" nicht mglw. einem Missverständnis unterliegt und ihr diese mglw. doch nicht tatsächlich zugestellt wurden.
Wären sie nämlich (im Zweifel nachweislich) zugestellt, jedoch nicht widersprochen worden, so wären sie rechtskräftig und prinzipiell vollstreckbar. Weitere Infos siehe unten.

Noch mal zur Erinnerung:
Auch im Falle der Erfüllung von Befreiungstatbeständen oder gar einer beantragten Befreiung müssten gegen evtl. (im Zweifel nachweislich) zugestellte FestsetzungsBESCHEIDe entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden - ansonsten werden diese Bescheide rechtskräftig/ vollstreckbar und sind dann nur noch mit äußerster Mühe abzubügeln/ "rückabzuwickeln".

3) Was kann Person A für den zurückliegenden Zeitraum tun?
Auch für Zeiträume, in denen weder Befreiungsvoraussetzungen noch anderweitige "mildernde Umstände" herrschten, müsste Person A prüfen, ob ihr die Bescheide überhaupt tatsächlich zugestellt wurden. Leider ist ein Bestreiten des Zugangs der "FestsetzungsBESCHEIDe" kein einfaches Unterfangen - je später, umso schwieriger.
Person A hätte besser schon bei der/ den Mahnung/en reagiert und evtl. fehlende Bescheide reklamiert.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte...

Falls einem vermeintlichen Bescheid nicht widersprochen wurde, hätten faktisch einzig die fehlende Zustellung/ Bekanntgabe der/ des vollstreckungsgegenständlichen Bescheide/s eine vage Aussicht auf vorübergehende Abwehr/ Aussetzung der Vollziehung.
Siehe hierzu bitte einige Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - dort dann

"A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID""


Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


4) Wie sieht es mit Zeiträumen aus, in denen Person a ihre Selbstständigkeit beendet hatte, in keinem anderen Beschäftigungsverhältnis stand, und keinerlei Leistungen bezogen hatte wie ALG I oder II?
Das dürfte wohl auch von eventuellen "Vermögenswerten" der Person A abhängen.
Prinzipiell gibt es zwar eine "Härtefallregelung". Diese wird jedoch derzeit noch äußerst restriktiv angewendet und bedingt ebenfalls die Beantragung von Leistungen (und damit den bekannten entwürdigenden Ämter-Spießrutenlauf), um dann nachzuweisen, dass man gerade mal 17,50€ über dem Satz liegt - oder so ähnlich.

Hierzu bitte mal die Suchfunktion des Forums nach Begriffen/ Kombinationen wie "Härtefall", "Härtefallantrag" etc. befragen.

Weitere Infos u.a. unter

Antrag auf Befreiung wg. Härtefall abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg91073.html#msg91073

Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034

Person A sollte sich unter all diesen Umständen, aufgrund der kurzen Fristen und der unsicheren Entwicklung ggf. auch mal mit dem Thema "Pfändungsschutzkonto" befassen sowie auch mit möglichen Konsequenzen eines Eintrags ins Schuldnerverzeichnis. Manche Mitmenschen können damit ganz gut leben - andere wiederum nicht...


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2016, 04:21 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
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N
  • Beiträge: 18
Hallo Bürger und vielen Dank für Deine Antwort.

Chronologie siehe Anhang. Auf diese wurde bis dato nie reagiert, weder mit Widersprüchen, Klagen ect.!
Die Chronologie ist gut und verständlich aufgeschlüsselt...
...gut, dass dies alles nur "fiktiv" ist ::) ;)
Merci, habe dies nur so aufgegriffen da es hier wohl so gehandhabt wird. So ganz verstehen tu ich es nicht ;)


Zitat
...da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144
Ist er dies?
Es handelt sich ja erst um eine Zahlungserinnerung.


Zitat
Person A hätte besser schon bei der/ den Mahnung/en reagiert und evtl. fehlende Bescheide reklamiert.
Die Person ist durch alte Infos immer davon ausgegangen, am besten gar nicht auf die Schreiben zu reagieren und hätte es wohl auch weiterhin getan, wäre nicht das Schreiben der Stadtkasse eingetrudelt.


Zitat
4) Wie sieht es mit Zeiträumen aus, in denen Person a ihre Selbstständigkeit beendet hatte, in keinem anderen Beschäftigungsverhältnis stand, und keinerlei Leistungen bezogen hatte wie ALG I oder II?
Das dürfte wohl auch von eventuellen "Vermögenswerten" der Person A abhängen.
Prinzipiell gibt es zwar eine "Härtefallregelung". Diese wird jedoch derzeit noch äußerst restriktiv angewendet und bedingt ebenfalls die Beantragung von Leistungen (und damit den bekannten entwürdigenden Ämter-Spießrutenlauf), um dann nachzuweisen, dass man gerade mal 17,50€ über dem Satz liegt - oder so ähnlich.

Damit scheint die Sache hinfällig, da ja nichts beantragt wurde.
Ich nehme an rückwirkend Leistungen zu beatragen wird nicht klappen oder?
Da müsste dann wider die Notwendigkeit dargelegt werden, nur wie? Alte Kontoauszüge?


Zitat
Person A sollte sich unter all diesen Umständen, aufgrund der kurzen Fristen und der unsicheren Entwicklung ggf. auch mal mit dem Thema "Pfändungsschutzkonto" befassen sowie auch mit möglichen Konsequenzen eines Eintrags ins Schuldnerverzeichnis. Manche Mitmenschen können damit ganz gut leben - andere wiederum nicht...

Die Person hatte sich mal mit einem Pfändungskonto befasst, liegt aber auch zurück. Soweit die Erinnerungen es hergeben war dies auch nicht die ideale Lösung und mit anderen Einschränkungen behaftet.

Person a ist gerade ziemlich genervt und hat nur noch Kopfweh und stellt sich nach all der Recherche die letzten Tage die Frage, ob es überhaupt Sinn macht sämtliche Prozeduren durch zu spielen, zumal Sie von dem ganzen Bürokraten- und Paragraphenjungel nicht sonderlich viel versteht.
Es wurden einige Youtubevideos*** geschaut oder Blogs*** und div. Seiten*** quer gelesen. Vieles liest sich sehr gut und schlüssig und die Personen wussten wohl gut bescheid über dem was sie da taten.*** Ein paar Punkte wie:
- wir sind kein Staat--->Rundfunkstaatsvertrag***
- Verfassungswidrig
- keinen Vertrag mit dem tollen Verein abgeschlossen---> wieso dann zahlen?***
- keine Hoheitsrechte, handelt als Firma HGB***
da wurde bestimmt noch einiges vergessen.

Und dennoch kann ich nirgends von zugesprochenem Recht lesen, stattdessen werden Autos gepfändet die einen viel höheren Betrag des angeblichen Schuldnerbetrages haben!

Ein Anruf bei der Stadtkasse ergab auf Nachfrage, ob Sie denn nicht die Rechtslage des Gläubigers prüfen müssten, dass die Hinweise der Schriftstücke dies nicht erfordern(genauer Wortlaut ist mir entfallen) mit denen die GEZ ihnen kommt. Die hätten so ihre Gültigkeit!

Es ist echt verzwickt und schäbig, dass man sich überhaupt hier etliche Stunden an den PC setzen muß um sich mal ein Bild zu verschaffen >:(

Person a würde auf jeden Fall nun den Antrag auf Befreiung einreichen.
Dazu gefragt:

- lieber über das Onlineformular (hier brauchte bis zum letzten Punkt vor dem versandt kein Bescheinigung oder der Gleichen beigefügt werden) oder
einem welches in Papierform vom Bürgerbüro (hier soll ein Nachweis beglaubigt oder im original beigefügt werden) vorliegt?

Die Infos von heute ergaben, wenn gezahlt wird, dies unter Vorbehalt der Rechtslage zu tun, da wohl einige Klagen laufen und deren Ausgang ungewiss ist. So könne man im positiven Ergebnis seine Gelder zurück einfordern.

Betrübte Grüße


***Edit "Bürger":
Man kann nur WARNEN vor gem Großteil der "Videos", die da so im Netz ihre zum Großteil irrigen und irreleitenden Thesen verbreiten!!!
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Danke für die Berücksichtigung.


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e
  • Beiträge: 811
Person A gibt dazu den Rat, lieber nicht damit zu rechnen, einmal gezahltes Geld zurückzubekommen.
Das hält Person A für sehr rosa eingefärbt ;)

Sollte Person x der Stress zu groß sein, würde schlimmstenfalls Person A Zahlen.
Natürlich ist trotzdem der fette Vermerk unter Vorbehaltniederzuschreiben.


Anschließend kann das Spiel von vorne, nämlich mit dem nächsten Festsetzungsbescheid, begonnen werden. Diesmal mit aktuellen Erkenntnissen. Außerdem läuft die Zeit, irgendwann bekommen wir unser Recht, daran glaube ich weiterhin. >:D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

N
  • Beiträge: 18
Hallo Kämpfer,

"leider" ist Person A kurz nach Beginn hier ganz plötzlich in einen Job gelandet, und hat somit gleich den Faden hier verloren  :o

Nur kurz ein aktueller Status, evt. kann ich ja noch was unternehmen:

- die Standartbriefe trudelten weiter ins Haus
- damalige Vollstreckungsandrohungen blieben aus

jetzt allerdings kam die Stadtkasse erneut mit einem Schreiben daher. Kurz darauf bekam Person A einen Anruf, dass eine Lohn-/Gehaltspfändung vorliegt und die Firma die Summe begleichen muss!  >:(

Gibt's noch Hoffnung oder wurde der "Kampf" verloren?

Viele Grüße
N-G


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  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Leider lässt sich nicht erkennen mit welchen Verwaltungsgesetzen man hier zu tun hat. Man könnte aber ggf. noch versuchen einen Widerspruch an die Stadtkasse zu schicken, mit entsprechenden Hinweisen und gesetzlichen Begründungen (laut §§ Landes-Verwaltungsgesetz und §§ Gesetz usw).

Die wichtigsten Gesetzestexte sind auch im Forum zu finden. Notfalls aber das Bundesland preisgeben, dann könnte womöglich die Stadtkasse dazu bewegt werden, von einer Pfändung abzusehen, wenn klar wird, dass die dazu gar nicht berechtigt ist (weil z.B. nur Steuern so eingetrieben werden dürfen, die Stadtkasse selbst nicht als Gläubiger auftreten darf usw).


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

N
  • Beiträge: 18
Person A kommt aus NRW!

Von Ihrem Arbeitgeber wurde leider der Betrag schon beglichen. >:D
Falls man die Stadtkasse dennoch ärgern kann, ist die Betroffene natürlich Dankbar für die passenden Infos ;)


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Person A kommt aus NRW!
Von Ihrem Arbeitgeber wurde leider der Betrag schon beglichen. >:D

Nun müssen Sie Ihre Lohnabrechnung gründlich kontrollieren, ob Ihr Arbeitgeber den RF-Beitrag vom Brutto- oder Nettolohn abgerechnet hat?

In diesem Prinzip der GV holt für den BS den RF-Beitrag direkt beim Arbeitgeber sind Sie jetzt ein Leibeigener des Rundfunks geworden. Ihr Chef hat sie zum arbeiten mit einem vereinbarten Lohn eingestellt. Doch bevor sie entlohnt werden wird Ihre Arbeit für den staatlichen Rundfunk schon abgerechnet. Ja gut bisschen was zum knappern und für horente Miete wird sicher übrig bleiben.


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Person A aus NRW wäre bereits zwangsvollstreckt - da könnte normalerweise die ZPO angewandt werden, das AG wäre zuständig. Person A sollte zügig einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Nach VwVG (Vollstreckung) NRW §1 (2) könnte der WDR von eigenen Vollstreckungsersuchen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung (RBStV §10 Abs 6) ausgeschlossen sein für "im Wettbewerb erbrachte Leistungen".

Dazu könnte Person A auch noch argumentieren -- da die Stadt schon tätig geworden ist -- daß es zur Amtshilfe nachVwVfG (Verw.-Verfahren) NRW nicht nur eine ersuchte Behörde gibt, sondern auch die ersuchende Behörde (VwVfG NRW §5 Abs 1), und der WDR ist vom VwVfG explizit ausgenommen (VwVfG NRW §2 Abs 1) -> die Stadt hätte gar keine Amtshilfe  für explizit ausgenommene "Behörden" leisten dürfen.

Unter Umständen könnte dazu die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" nötig sein, um an das VG zu kommen, ein Rechtsanwalt sollte hier helfen können.

Ebenso, da es sich bereits um Zwangsmaßnahmen nach ZPO handelt, könnte vor dem zuständigen AG mit den Argumentationen des LG Tübingen gearbeitet werden.

Die Pfändung von Einkommen wird oft auch in Register eingetragen, was lange nachhängt -- auch aus dem Grund sollte Person A sich schnell wehren.

PS:
Mir drängt sich mittlerweile zunehmend der Verdacht auf, daß es sich die Vollstrecker sehr leicht machen wollen und zunehmend Schritte überspringen (zB Zwangsmaßnahmen ohne Verwaltungsvollstreckung). Sollte Person A von solchen "Abkürzungen" betroffen sein, bitte mit Anwalt Näheres herausfinden und hier kundtun. Sollte gegen den gesetzlichen Ablauf (VwGO, ZPO) verstoßen worden sein, könnten sich daraus Schadensersatzansprüche gegen die Ausführenden bzw deren Aufsichtsorgane ergeben.

MfG
Michael


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- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

N
  • Beiträge: 18
Hallo und vielen Dank für die Antworten,

welcher Fachbereich des Anwaltes wäre denn gut?
Leider sind ja hier auch schnell Kosten erreicht bzw. bekommt man von der Rechtsschutz eine Kündigung wegen Einnahmen-/Kostenverhältniss :(

Ich füge mal den Schriftverkehr hinzu.


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Hallo!

Person X sollte bei der Auswahl eines Rechtsanwalts vielleicht Priorität auf "Vollstreckungs"-Erfahrung legen. Platz 1 ZPO, Platz 2 VwGO.  Denn mit den Zwangsmaßnahmen ist man eigentlich schon im ZPO- / AG-Bereich.

MfG
Michael


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