Die Suche brachte mich noch nicht weiter.
...die Liste der "Vergehen" ist ja auch lang und vielschichtig.
Chronologie siehe Anhang. Auf diese wurde bis dato nie reagiert, weder mit Widersprüchen, Klagen ect.!
Die Chronologie ist gut und verständlich aufgeschlüsselt...
...gut, dass dies alles nur "fiktiv" ist
1) Wie sollte Person A in diesem Beispiel einer Vollstreckung jetzt handeln - vor allem bezüglich der Fristsetzung von 7 Tagen?
...endlich mal
*rotieren*?!? 2) Sollte diese schnellstmöglich die Befreiung auf RF Beiträge vom Jobcenter einreichen (Beitragsservice oder LRA?), wenn die Person A dazu seit Mitte 2015 befähigt ist und ein solches Schreiben vorliegt? Jedoch gilt dieses Schreiben ab dem 1.7.15 für 6 Monate.
Person A sollte noch mal in sich gehen. Möglicherweise hatte sie den
Befreiungsantrag dazumal doch abgesendet - mglw. nicht "nachweislich"/ nicht "nachweisbar"?
Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen
) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen".
...da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144...also fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die "Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!
ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...Zudem müsste Person A prüfen, ob sie bei den gelisteten
"FestsetzungsBESCHEIDen" nicht mglw. einem Missverständnis unterliegt und ihr diese
mglw. doch nicht tatsächlich zugestellt wurden.
Wären sie nämlich (im Zweifel
nachweislich) zugestellt, jedoch nicht widersprochen worden, so wären sie rechtskräftig und prinzipiell vollstreckbar. Weitere Infos siehe unten.
Noch mal zur Erinnerung:
Auch im Falle der Erfüllung von Befreiungstatbeständen oder gar einer beantragten Befreiung müssten gegen evtl. (im Zweifel
nachweislich) zugestellte FestsetzungsBESCHEIDe entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden - ansonsten werden diese Bescheide rechtskräftig/ vollstreckbar und sind dann nur noch mit äußerster Mühe abzubügeln/ "rückabzuwickeln".
3) Was kann Person A für den zurückliegenden Zeitraum tun?
Auch für Zeiträume, in denen weder Befreiungsvoraussetzungen noch anderweitige "mildernde Umstände" herrschten, müsste Person A prüfen, ob ihr die Bescheide überhaupt tatsächlich zugestellt wurden. Leider ist ein
Bestreiten des Zugangs der "FestsetzungsBESCHEIDe" kein einfaches Unterfangen - je später, umso schwieriger.
Person A hätte besser schon bei der/ den Mahnung/en reagiert und evtl. fehlende Bescheide reklamiert.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Dort finden sich dann auch
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte...
Falls einem vermeintlichen
Bescheid nicht widersprochen wurde, hätten faktisch
einzig die fehlende Zustellung/ Bekanntgabe der/ des vollstreckungsgegenständlichen Bescheide/s eine vage Aussicht auf vorübergehende Abwehr/ Aussetzung der Vollziehung.
Siehe hierzu bitte einige Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - dort dann
"A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID""Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg748384) Wie sieht es mit Zeiträumen aus, in denen Person a ihre Selbstständigkeit beendet hatte, in keinem anderen Beschäftigungsverhältnis stand, und keinerlei Leistungen bezogen hatte wie ALG I oder II?
Das dürfte wohl auch von eventuellen "Vermögenswerten" der Person A abhängen.
Prinzipiell gibt es zwar eine "Härtefallregelung". Diese wird jedoch derzeit noch äußerst restriktiv angewendet und bedingt ebenfalls die Beantragung von Leistungen (und damit den bekannten entwürdigenden Ämter-Spießrutenlauf), um dann nachzuweisen, dass man gerade mal 17,50€ über dem Satz liegt - oder so ähnlich.
Hierzu bitte mal die
Suchfunktion des Forums nach Begriffen/ Kombinationen wie
"Härtefall", "Härtefallantrag" etc. befragen.
Weitere Infos u.a. unter
Antrag auf Befreiung wg. Härtefall abgelehnthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg91073.html#msg91073Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034Person A sollte sich unter all diesen Umständen, aufgrund der kurzen Fristen und der unsicheren Entwicklung ggf. auch mal mit dem Thema "Pfändungsschutzkonto" befassen sowie auch mit möglichen Konsequenzen eines Eintrags ins Schuldnerverzeichnis. Manche Mitmenschen können damit ganz gut leben - andere wiederum nicht...
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlAlle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.