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Autor Thema: Widerspruch > Eingangsbestätigung > Festsetzungsbescheid?!  (Gelesen 2639 mal)

T
  • Beiträge: 2
Hallo,

angenommen jemand,
hat sich entschlossen bis zur Klage mitzugehen aber eine Frage: Nachdem jemand Widerspruch eingelegt hat käme eine Eingangsbestätigung (Viel bla bla) und dann anstatt eines Widerspruchbescheides ein erneuter Festsetzungsbescheid.

Wie solle man dies deuten und was solle man tuen wenn man ohne Klage Sand ins Getriebe streuen will?
Laut Schnelleinstieg/Ablauf sollte nach der Eingangsbestätigung der Widerspruchsbescheid kommen, den jemand dann bezahlen wollte.



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  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die freundliche Eingangsbestätigung nach einem Widerspruch kommt wohl selten vor, aber es gibt sie.
Allerdings vergeht einige Zeit, bis der Widerspruchsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung) eintrifft.
Dazwischen können weitere Festsetzungsbescheide eintreffen.
Auch auf einen zweiten Festsetzungsbescheid ist normalerweise mit einem Widerspruch an die Rundfunkanstalt zu reagieren.
Es kommt vor, dass zwei oder mehr Widersprüche in einem Widerspruchsbescheid zusammengefasst werden.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 403
[...]
Wie solle man dies deuten und was solle man tuen wenn man ohne Klage Sand ins Getriebe streuen will?
Laut Schnelleinstieg/Ablauf sollte nach der Eingangsbestätigung der Widerspruchsbescheid kommen, den jemand dann bezahlen wollte.

Da gibt es nichts zu deuten. Grundsätzlich ist gegen jeden Festsetzungsbescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen.

Das weitere Festsetzungsbescheide trotz Widerspruchs erlassen werden ist nichts Neues siehe:

Weiterer Festsetzungsbescheid trotz Widerspruchs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18442.msg120696.html#msg120696

Eine mögliche Reaktion darauf dann hier:

Weiterer Festsetzungsbescheid trotz Widerspruchs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18442.msg122558.html#msg122558

Danach folgte in dem genannten fiktiven Fall kein weiterer Festsetzungsbescheid mehr. In dem genannten fiktiven Fall könnte in einem ca. 16 Monate später per förmlicher Zustellung zugestelleten Widerspruchsbescheids, sämtliche Widersprüche (im fiktivenFall zwei) zusammen gefasst beschieden worden sein.

Somit müsste dann in einem solchen fiktiven Fall nur eine Anfechtungsklage gegen sämtliche Festsetzungsbescheide, denen widersprochen wurde und mit dem Widerspruchsbescheid beschieden wurden, eingelegt werden. In einem solchen fiktiven Fall sind die Kosten für eine Anfechtungsklage in der Regel geringer als die unrechtmäßigen Forderungen des angeblichen Gläubigers.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2017, 21:27 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

n
  • Beiträge: 1.456
Ein neuer Festsetzungsbescheid? Das ist eine Gelegenheit zur Verfassungsbeschwerde:

Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, Zwangsvollstreckung) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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