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Autor Thema: Waldhoff > Selbsttitulierg. u. öff.-rechtl. Vollstr. privatrechtl. Forderungen  (Gelesen 3937 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aufsatz in der
NordÖR 6/2013, 16. Jahrgang, Seiten 229-276
Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland

Selbsttitulierung und öffentlich-rechtliche Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen

Zum Ende von Vollstreckungsprivilegien in der Grenzzone zwischen zivilprozessualer Zwangsvollstreckung und Verwaltungsvollstreckung
(BVerfG v. 18.12.2012 – 1 BvL 8/11 und 22/11)


von Prof. Dr. Christian Waldhoff***, Berlin

http://www.nordoer.nomos.de/fileadmin/nordoer/doc/Aufsatz_NordOER_13_06.pdf



Das Gutachten wurde im Forum bereits erwähnt u.a. unter

Selbsttitulierungsrecht / Justizgewährungsanspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11769.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11769.msg79632.html#msg79632

LG Rottweil Beschluß vom 27.2.2017, 1 T 9/17
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22375.msg144116.html#msg144116

Bürgermeister von Berlin: „rbb ist keine Behörde“
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22603.msg144581.html#msg144581

Stadt Köln weist Einwendung gegen Vollstreckungsankündigung zurück! Was nun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17780.msg144711.html#msg144711

und bezieht sich - wie aus dem Titel ersichtlich - auf die BVerfG-Entscheidungen
BVerfG v. 18.12.2012 – 1 BvL 8/11 und 22/11

Volltext der Entscheidung unter
Beschluss des Ersten Senats vom 18. Dezember 2012
- 1 BvL 8/11 -
- 1 BvL 22/11 -

zur Verfassungswidrigkeit von Selbsttitulierungsrechten öffentlichrechtlicher Kreditinstitute im niedersächsischen Landesrecht.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20121218_1bvl000811.html




***Der Verfasser ist Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Er ist zudem Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Finanzen
Übersicht über die Mitglieder des Beirats
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/verzeichnis-der-mitglieder-des-wissenschaftlichen-beirats.html
Aktion: Gutachten des Bundesfinanzministeriums anfordern auf dem Postwege
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12835.0.html
Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“, Dez. 2014
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
und hatte für das Land Thüringen ein "Gegentutachten" zum Kirchhof-Gutachten erstellt
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
Weitere Infos siehe u.a. unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Waldhoff




Edit "Bürger" @alle:
Einige der zwischenzeitlichen Beiträge waren allgemeine Bekundungen ohne direkten sachlichen Bezug zum eigentlichen Kern-Thema und mussten daher der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen moderiert/ entfernt werden.

Bitte alle hier wie überall im Forum nicht an irgendwelchen Einzelaspekten aufhängen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches hier lautet
Waldhoff > Selbsttitulierg. u. öff.-rechtl. Vollstr. privatrechtl. Forderungen
und den verlinkten Aufsatz von Waldhoff zur Grundlage hat.

Alle Diskussionen bitte allenfalls nur mit ganz konkretem Sachbezug zum oben verlinkten Artikel von Waldhoff diskutieren. Dabei Aussagen aus dem Artikel zitieren und hier dann konkret daran argumentieren. (Nur) Dafür ist dieser Thread hier vorgesehen.

Danke für das Verständnis und nunmehr konsequente Berücksichtigung.


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b
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Der Rundfunkbeitrag wurde laut RBStV als Abgabe eingeführt. In der Theorie.

Durchführung in der Praxis: die Rundfunkunternehmen haben für den Zweck des Rundfunkbeitrags eigene EU-Marken "Beitragsservice" und "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" angemeldet. Alle Tätigkeiten rund um Rundfunkbeitrag werden privatrechtlich unter diesen Marken durchgeführt. Von Zwangsanmeldung bis Erstellung des Festsetzungsbescheids. 

Und so antwortet Unternehmen "Beitragsservice", dass es nicht für die Verwaltung der Wohnungen und Beitragsschuldner zuständig ist, sondern allein verantwortlich für das Geldsammeln. Man soll sich an zuständige LRA wenden. Die LRA antwortet, dass sie die Antwort zu Festsetzungsbescheid verweigert, da sie im Festsetzungsbescheid EU-Marken angebracht hat und der gesamte Dokument somit unter Geschäftsgeheimnis steht. Die Städte blicken gar nicht durch und pfänden fröhlich los.

Selbsttitulierung. Darf Titel unter Geschäftsgeheimnis gestellt werden, indem man auf diesem eigene geschützte Marken platziert?
Man soll bedenken, dass sobald ein Dokument unter Geschäftsgeheimnis gestellt wird, kann man jede Anfrage zu diesem Dokument (auch zu Teilen des Dokuments) ganz legal abwimmeln.


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K
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@boykott2015: in fast jedem Beitrag benennst Du "Marken".
Was soll dies bringen bzw. was ist Dein Ziel?

Hast Du diesbezüglich geklagt oder Erfahrungen gemacht?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 776
@Kurt

Person P hat mit diesem Argument bis jetzt alle Vollstreckungsversuche abgewehrt. Ohne Klagen.
Person P meint, dass das Argument "Geschäftsgeheimnis" bis jetzt gar nicht in Klagen ankommt. Alle reden nur vom RBStV, niemand sieht den Festsetzungsbescheid genau an. Geschäftsgeheimnisse in Form von Marken sind nicht nur irgendwelche, es sind EU-Geschäftsgeheimnisse (in Form der EU-Marken). Diese Tatsache katapultiert alle Festsetzungsbescheide automatisch ins EU-Recht.

Auf Nachfrage beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wurde bestätigt: alle Unternehmen haben gleiche Rechte bei EU-Marken. Person P folgt daraus: LRAs haben kein Recht, ihre Marken bei Selbsttitulierungsrechten zu nutzen. Da LRAs schwören, dass alles im gesetzlichen Rahmen abläuft, folgt daraus, dass sie ihre Marken genau wie andere Unternehmen nutzen.

Folge: Erstellung der Festsetzungsbescheide ist kein Selbsttitulierungsrecht.


Edit "Bürger" @alle:
Einige der vorangegangenen Beiträge waren allgemeine Bekundungen ohne direkten sachlichen Bezug zum eigentlichen Kern-Thema und mussten daher der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen moderiert/ entfernt werden.

Bitte alle hier wie überall im Forum nicht an irgendwelchen Einzelaspekten aufhängen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches hier lautet
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Das Thema "Marken" und "Verwaltungsakte" wird im Forum bereits eigenständig diskutiert unter
Auswirkungen einer "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten"?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19825.0.html
Auch dies hier bitte allenfalls nur mit ganz konkretem Sachbezug zum oben verlinkten Artikel von Waldhoff diskutieren. Dabei Aussagen aus dem Artikel zitieren und hier dann konkret daran argumentieren. (Nur) Dafür ist dieser Thread hier vorgesehen.

Danke für das Verständnis und nunmehr konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2022, 14:16 von Bürger«

 
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