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Autor Thema: Amtsmissbrauch seitens kommunaler Vollstreckungsorgane? Antworten einfordern!  (Gelesen 8781 mal)

K
  • Beiträge: 142
Ich habe den obigen Text übernommen und meine Anfrage noch um folgendes erweitert:
Zitat
1) Warum kommt hierbei das VwverfG zum einsatz, obwohl in diesem die Tätigkeiten des MDR explizit ausgeschlossen sind.

2) Wie begründen sie die Umgehung des § 241a BGB (unbestellte Leistung) in dem eben diese Umgehung durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen wird?

3) Wie begründen sie die Umgehung des Artikels 11 Der Charta der Menschenrechte der Europäischen Union, in dem ausdrücklich behördliche Eingriffe in Informationsbeschaffung und Erstellung untersagt werden.

4) Wie begründen sie die Ausserkraftsetzung des Art. 5 GG der Bundesrepublik Deutschland in dem dem Bürger als Grundrechtsträger zugesichert wird, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 17:02 von Bürger«

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hervorragend ...

4) Wie begründen sie die Ausserkraftsetzung des Art. 5 GG der Bundesrepublik Deutschland in dem dem Bürger als Grundrechtsträger zugesichert wird, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten?

und vielleicht noch dazu:
Zitat
... Wie ist diese Ausserkraftsetzung des  Art. 5  GG dahingehend zu rechtfertigen, dass der Grundrechtsträger einer Finanzierungspflicht des Rundfunks durch Zwangsbeitrag unterworfen wird? ...

Das GG ist für den Grundrechtsträger doch als Abwehrrecht gegenüber dem Staat errichtet worden.
+++
 8) ::)


Auch dies hervorragend herausgelesen ...
Funzt das eigentlich sauber, eine GmbH in einer ÖRR umzugestalten?
> Wäre vielleicht eines neuen Themas würdig, was wertes Forumsmitglied pinguin hier gefunden hat?
z. B. "Wie wird eine GmbH zu einer LRA?"
+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 17:05 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

N
  • Beiträge: 26
Normalerweise sollte dazu ein Umwandlungsbeschluss der Gesellschafter da sein und eine Umwandlungsbilanz erstellt worden sein. Muss aber schon eine Weile her sein, im https://www.handelsregister.de/ ist die gelöschte Saarländischer Rundfunk GmbH nicht mehr zu finden.


Edit "Bürger":
Hier wie überall im Forum bitte keine eigenständigen Nebenthemen vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema des hiesigen Threads bleiben, welches da lautet
Amtsmissbrauch seitens kommunaler Vollstreckungsorgane? Antworten einfordern!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2017, 17:04 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
Antrag nach dem LTranspG, VIG [#21123]
Datum    20. April 2017 23:39
An    Stadtverwaltung Alzey
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ltranspg-vig/

Und die erste? - allerdings die "Gretchenfrage" nicht beantwortende - Antwort:
Zitat
Von    Stadtverwaltung Alzey
Betreff    WG: Antrag nach dem LTranspG, VIG [#21123]
Datum    27. April 2017 16:03
Status    Anfrage abgeschlossen
Anhänge    
Sehr geehrt Antragsteller/in

Ihre Anfrage nach dem LTranspG zu den Amtshilfeersuchen / Rundfunkbeitrag beantworten wir wie folgt:

1. Seit dem 01.01.2013 wurden betreffend Rundfunkbeiträge 1292 Amtshilfeersuchen an uns gerichtet.

2. In 2013 wurden insgesamt 172 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
    Hiervon sind 170 abgeschlossen, 2 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.

3. In 2014 wurden insgesamt 204 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
    Hiervon sind 201 abgeschlossen, 3 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.

4. In 2015 wurden insgesamt 411 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
    Hiervon sind 383 abgeschlossen, 28 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.

5. In 2016 wurden insgesamt 384 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
    Hiervon sind 279 abgeschlossen, 105 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.

6. In 2017 wurden bis dato insgesamt 121 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
    Hiervon sind 38 abgeschlossen, 83 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.

7. Vollstreckungsmaßnahmen von Rundfunkbeiträgen werden nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz/RLP durchgeführt.


Mit freundlichen Grüßen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ltranspg-vig/

Gruß
Kurt


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  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ltranspg-vig/
Zitat
Zusammenfassung des Ergebnisses
Die offenkundig fehlende Behördeneigenschaft des Beitragsservice sowie der Rundfunkanstalt wird ignoriert und lapidar auf das LVwVG verwiesen ohne Nennung eines Paragraphen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Alzey
Zitat
Alzey ist eine verbandsfreie Stadt mit knapp 18.000 Einwohnern
Dann könnte man damit die Zahlen auf andere Städte grob hochrechnen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2017, 12:39 von DumbTV«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
7. Vollstreckungsmaßnahmen von Rundfunkbeiträgen werden nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz/RLP durchgeführt.

Können „Vollstreckungsmaßnahmen von Rundfunkbeiträgen“ nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz/RLP gemäß dem § 3 Vollstreckungsrecht LVwVG RLP, der wie folgt lautet, getreu dem Gesetzeswortlaut wohlmöglich nur gesetzeswidrig erfolgen?

(…) Das Recht, Verwaltungsakte zu vollstrecken, haben das Land, die kommunalen Gebietskörperschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, die der Aufsicht des Landes unterstehen. (…)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/77n/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGRPpP3#focuspoint

1. Die LRA unterliegt nicht der Aufsicht des Landes. Der Rundfunk ist der Aufsicht des Staates entzogen. Der Rundfunkrat ist das oberste Aufsichtsgremium der LRA und überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags.

2. Die LRA ist vom Anwendungsbereich zum Erlass eines Verwaltungsaktes ausgeschlossen  (§ 1 Abs. (2) LVwVfG Rheinl./Pfalz.

3. Gemäß § 5 Abs. (2) Vollstreckungshilfe LVwVG Rheinl./Pfalz , ist die LRA keine Vollstreckungsbehörde und kann somit auch nicht um Vollstreckungshilfe bei anderen Vollstreckungsbehörden ersuchen.
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/78m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGRPpP5#focuspoint

Meinungen? +++
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

s
  • Beiträge: 236
in Kombination mit den fehlerhaften Festsetzungsbescheiden und dem letzten Satz denke ich, dass es hier schon eindeutig um Amtsmissbrauch geht. Sollte man nochmal direkt nachfragen....


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

K
  • Beiträge: 2.246
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21110]
Datum:  20. April 2017 12:44   
An: Landeshauptstadt Hannover
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-9/

Zitat
Von    Landeshauptstadt Hannover
Betreff    Undelivered Mail Returned to Sender
Datum    20. April 2017 12:54
Status    Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de.

I'm sorry to have to inform you that your message could not
be delivered to one or more recipients. It's attached below.

For further assistance, please send mail to postmaster.


If you do so, please include this problem report. You can
delete your own text from the attached returned message.

                   The mail system

< <Name und E-Mail-Adresse> >: host mailgw.hannover-stadt.de[212.59.55.99] said: 550
    Denied by policy (in reply to RCPT TO command)

Hier sollte der Anfragesteller mit dem fragdenstaat-Team Kontakt aufnehmen um dies zu klären?

*******

Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Nürtingen [#21111]
Datum:  20. April 2017 12:52   
An: Amtsgericht Nürtingen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-der-stadt-nurtingen/

Zitat
Von    Amtsgericht Nürtingen
Betreff    Ihre Anfrage vom 20.04.2017 (Zwangsvollstreckungssachen in Sachen Rundfunkbeitrag +21111)
Datum    21. April 2017 08:43
Status    Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anfrage vom 20.04.2017 ist hier eingegangen. Anonyme Anfragen werden von uns nicht bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Hier sollte der Anfragesteller den Mumm haben seine Adresse anzugeben?
(PS: die bellen alle nur - die beissen nicht)  ;)

*******

Zwangsvollstreckungen von Rundfunkbeiträgen in Stuttgart [#21146]
Datum    23. April 2017 20:56
An    Landeshauptstadt Stuttgart
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-von-rundfunkbeitragen-in-stuttgart/

Zitat
Von    Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff    Antwort: <N> Zwangsvollstreckungen von Rundfunkbeiträgen in Stuttgart [#21146]
Datum    24. April 2017 13:55
Status    Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt Antragsteller/in

auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass für Zwangsvollstreckungen
die Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht zuständig sind; die Stadt Stuttgart
ist hier nicht betroffen und kann auch die gewünschten Auskünfte nicht
erteilen.
Mit freundlichen Grüßen


Betreff    Zwangsvollstreckungen von Rundfunkbeiträgen in Stuttgart [#21185]
Datum    25. April 2017 23:51
An    Amtsgericht Stuttgart
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-von-rundfunkbeitragen-in-stuttgart-1/

Zitat
Von    Amtsgericht Stuttgart
Betreff    Zwangsvollstreckungen von Rundfunkbeiträgen in Stuttgart
Datum    2. Mai 2017 14:37
[...]
Ihre Mailanfrage vom 25. April 2017 beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1: Zunächst ist festzustellen, dass die Stadt Stuttgart für die Zwangsvollstreckungsaufträge von Rundfunkbeiträgen nicht zuständig ist. Die beim Amtsgericht Stuttgart eingehenden Zwangsvollstreckungsaufträge werden hier nicht registriert, sondern lediglich an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Über die Anzahl der eingegangenen und erledigten Aufträge können daher keine Angaben gemacht werden.

Zu Frage 2: Gerichte dürfen keine Rechtsauskünfte erteilen. Hierzu sind grundsätzlich nur die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere Rechtsanwälte, befugt. Rein informatorisch teile ich Ihnen mit, dass die Rundfunkbeiträge durch die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) festgesetzt werden. Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -). Den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2015 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen füge ich als Anlage bei.

Mit freundlichen Grüßen


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2017, 16:59 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -)

--> hier passt denkt zumindest PersonX ein Querverweis auf
dort dann auch den Punkt "Teil VIII Vollstreckungsverfahren" und "ABL 16 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG" beachten.

PersonX hebt das hier noch mal aus der Versenkung:

Nach Möglichkeit bitte die Arbeitsblätter ABL anschauen und jeweils das Skript dazu suchen, falls Wörter unklar sind. In den Skripten werden diese erläutert auch mit Beispielen.

Ein jeder sollte die Schaubilder auf dem ABL 03 GRUNDLAGEN DES VERWALTUNGSHANDELNS
an schauen.

Insbesondere Seite 3/4 zur "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung"

Dazu bitte die Folie "Teil I Grundlagen des Verwaltungshandelns 2015" lesen.

http://www.haakh-online.de/avr.php

Zitat
Manuskript
Teil 0 Deckblatt Manuskript
Teil I Grundlagen des Verwaltungshandelns 2015
Teil II Handlungsformen Der Verwaltungsakt
Teil III Der rechtmäßige VA
Teil IV Der fehlerhafte Verwaltungsakt
Teil V Bestandskraft und deren Durchbrechung
Teil VI Rechtsschutz
Teil VII Der vorläufige Rechtsschutz
Teil VIII Vollstreckungsverfahren

Arbeitsblätter
ABL 00 ÜBERSICHT
ABL 01 ÜBERBLICK ARBEITSBLÄTTER
ABL 02 FÄLLE ZUM THEMA
ABL 03 GRUNDLAGEN DES VERWALTUNGSHANDELNS
ABL 04 ERMESSEN
ABL 05 VERWALTUNGSAKT
ABL 05a Nebenbestimmungen Bsp
ABL 06 RECHTSGRUNDLAGEN
ABL 07 ZUSTÄNDIGKEIT
ABL 08 VERWALTUNGSVERFAHREN
ABL 09 SCHEMA RECHTMÄSSIGKEIT
ABL 10 FEHLERFOLGEN
ABL 11 BESTANDSKRAFT
ABL 12 RÜCKNAHME + WIDERRUF
ABL 13 RECHTSMITTEL
ABL 14 WIDERSPRUCHSPRÜFUNG OBERSÄTZE
ABL 15 VORL RECHTSSCHUTZ
ABL 16 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG


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  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Heute kam die Antwort vom:

UNABHÄNGIGES DATENSCHUTZZENTRUM SAARLAND
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der Antrag / Anfrage an die Gemeinde (www.fragdenstaat.de) wurde nicht in der ihr zustehenden Frist beantwortet.
Daraufhin hat eine fiktive Person die obige bezeichnete Dienststelle um Hilfe gebeten, mit Erfolg.
Eine Antwort wird zumindest von der Gemeinde erwartet.

Zitat aus dem Schreiben die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes an die Gemeinde:

Zitat
>>>Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen (§7 Abs. 5 IFG), die Ablehnung des Antrags hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen (§ 9 Abs. 1 IFG). Die Frist ist überschritten.
Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie in dieser Angelegenheit ent- oder bescheiden.
<<<

Weiterlesen im Anhang 2 Seiten im png-Format.
+++
 :) ::)




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2017, 18:17 von marga«
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