gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Kurt am 23. März 2017, 13:07
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Hallo zusammen,
bezugnehmend auf pinguins Überlegung schlage ich vor dass ihr alle bei euren Kommunen nachfragt - nachbohrt (zumindest in den Bundesländern in denen es "schon" Informationsfreiheitsgesetze /IFG gibt):
@drboe;
@viktor7
Es kommt dann aber auch u. U. noch Amtsmißbrauch seitens der kommunalen Vollstreckungsorgane dazu, die ja dem BS Amtshilfe leisten und das ihnen vorgelegte Dokument nicht mehr prüfen.
Das ist doch ein Hauptproblem an der ganzen Angelegenheit; die kommunalen Mitarbeiter, die oft nicht einmal Beamte bzw. Beamtinnen sind, insofern evtl. gar nicht wissen, was ihre staatlichen Pflichten dem Bürger gegenüber sind, prüfen nicht, ob derjenige, der da um Amtshilfe ersucht, dazu überhaupt befugt ist.
Quelle: Urteil Pfändungsverfügung: Stadt / Kommunalverwaltung als Gläubigerangabe falsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15232.msg143873.html#msg143873
Auf welche Rechtsgrundlage stützen sich die Kommunen wenn sie dem BS Amtshilfe leisten?
Geht großteils ganz bequem mittels fragdenstaat.de; siehe hier:
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag > https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag/
Man(n)/Bürger/in muss sich nur "trauen" !!!
Gruß
Kurt
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Ich bin dem Beispiel von Kurz gefolgt.
War schon dabei die Anfrage zu schreiben bevor das Thema hier eröffnet wurde.
Die Anfrage ist zu Finden unter:
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-1/ (https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-1/)
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Auf welche Rechtsgrundlage stützen sich die Kommunen wenn sie dem BS Amtshilfe leisten?
Dem Beispiel werde ich auch folgen und am Wochenende eine Anfrage machen bei der zuständigen Stadt/gemeinde.
marga +++
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Mittlerweile trauten sich ja doch schon einige (wenige) :)
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#20664]
Datum 12. März 2017 23:17
An Gemeindeverwaltung Mutterstadt
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag/
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#20768]
Datum 23. März 2017 13:45
An Ottweiler, Stadt
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-1/
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag bei der Gemeindeverwaltung Nalbach in 66809 Nalbach [#20772]
Datum 24. März 2017 10:01
An Gemeindekasse - Nalbach
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-bei-der-gemeindeverwaltung-nalbach-in-66809-nalbach/
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#20818]
Datum 28. März 2017 20:21
An Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-3/
Los Leute - macht doch da mit:
Fragt nach, bohrt !
Fragt nach Verantwortlichkeiten - macht eure Beamten persönlich betroffen!
Konfrontiert sie mit diesen Dingen!
TRAUT EUCH !!!
Gruß
Kurt
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Bravo Leute,
so langsam nimmt der dümpelnde Kahn Fahrt auf !
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21102]
Datum: 20. April 2017 09:32
An: Stadt Bad Krozingen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-4/
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21103]
Datum: 20. April 2017 09:56
An: Amtsgericht Staufen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-5/
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Freiburg im Brsg. [#21104]
Datum: 20. April 2017 10:02
An: Amtsgericht Freiburg
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-der-stadt-freiburg-im-brsg/
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Müllheim [#21105]
Datum: 20. April 2017 10:07
An: Amtsgericht Müllheim/Baden
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-der-stadt-mullheim/
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Breisach [#21106]
Datum: 20. April 2017 10:23
An: Stadt Breisach am Rhein
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-der-stadt-breisach/
Gruß
Kurt
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Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21110]
Datum: 20. April 2017 12:44
An: Landeshauptstadt Hannover
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-9/
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Nürtingen [#21111]
Datum: 20. April 2017 12:52
An: Amtsgericht Nürtingen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-der-stadt-nurtingen/
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es geht ja hier auch dadrum um den Arsch hoch zu kriegen um irgend etwas zu bewegen.
Versuche gerade meine Trägheit zu überwinden und an die Adressen von Rechts- und Aufsichtsräten in Niedersachsen zu kommen.
Erweist sich als nicht so einfach und leider bleibe ich dann oft auch woanders hängen.
Wie z.B. im Augenblick? Als Internetlaie frage ich mich gerade,
was das zu bedeuten hat.
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system
Wenn ich auf den link klicke aus Kurts post
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21110]
Datum: 20. April 2017 12:44
An: Landeshauptstadt Hannover
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-schen-rundfunkbeitrag-9/
kommt das.
Ich mit meinem Schulenglisch lese daraus, dass das überhaupt nicht angenommen wird.
Wie ich solch eine Anfrage bei Frag den Staat stellen kann bin ich zu unwissend. Braucht mir hier bitte nicht erklärt zu werden. Alles gut, ich bleibe bei den Anfragen an den anderen Punkten dran.
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und weiter geht#s:
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21122]
Datum 20. April 2017 20:53
An Amtsgericht Neuss
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-11/
PS: Bei dieser Anfrage sollte der letzte Satz überarbeitet/angepasst werden!?
> An: Amtsgericht Neuss >> Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Gemeinde Mutterstadt bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen RundfunkBEITRAG? 8)
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Bravo !!!
und weiter geht's:
Zwangsvollstreckungen von Rundfunkbeiträgen in Stuttgart [#21146]
Datum 23. April 2017 20:56
An Landeshauptstadt Stuttgart
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-von-rundfunkbeitragen-in-stuttgart/
Antrag [#21172]
Datum 24. April 2017 19:03
An Lutherstadt Wittenberg
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag/
Los los Leute - macht doch da mit:
Fragt nach, bohrt !
Fragt nach Verantwortlichkeiten - macht eure Beamten persönlich betroffen!
Konfrontiert sie mit diesen Dingen!
TRAUT EUCH !!!
Schüttet sie zu mit Anfragen!
Gruß
Kurt
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Leider wurde die Anfrage nicht in der gesetzten Zeit beantwortet. Die Anfrage soll nun direkt vom Anfrager erfolgen.
Hier der Text der Beantwortung:
Zitat:
(…) Hallo…
Ihre Anfrage „Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag bei der Gemeindeverwaltung … wurde offenbar nicht in der gesetzlichen Frist beantwortet und ist nun verspätet.
Wir empfehlen Ihnen eine weitere Nachricht an die Behörde zu senden und den Status der Anfrage zu erfragen…
Falls Sie zwischenzeitlich eine Antwort per Post erhalten haben, fügen Sie diese Antwort bitte Ihrer Anfrage hinzu.
Beste Grüße,
Frag den Staat (…)
Gibt es ähnliche Antworten?
::) :o
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Das Selbe bei mir.
Gleichen Text ebenfalls per Mail erhalten wie Marga.
Wie soll man denn da nun weiter nachhaken?
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Wie soll man denn da nun weiter nachhaken?
Eine fiktive Person könnte folgenden Text an die verantwortliche Person verfasst haben:
Betrifft: Meine Anfrage an das Portal www.fragdenstaat.de vom …,
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag bei der Gemeindeverwaltung …
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das Portal „www.fragdenstaat.de“ teilt mir nun mehr mit, dass Sie meine Anfrage innerhalb der Ihnen zustehenden Frist nicht beantwortet haben. Es wird daher empfohlen, dass ich mich nochmals „direkt“ mit Ihnen in Verbindung setze.
Ich darf Sie daher höflichst auffordern, im Sinne des Gesetzes Nr. 1596 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) vom 12. Juli 2006 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 790) meine Anfrage unverzüglich zu beantworten.
MfG.
+++
::) ;) 8)
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Da scheinen sich die saarländischen Behörden ja einig zu sein bei uns. ;)
Das Problem ist, ich stand schon mit dem werten Herrn Bürgermeister im Kontakt bezüglich einer Pfändung, da kam nichts produktives bei raus. Und noch schlimmer die Abt. Stadtkasse. Die werden da keine Infos raus rücken.
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Da scheinen sich die saarländischen Behörden ja einig zu sein bei uns. ;)
Yep, die „Einigkeit“ der zuständigen staatlichen Behörden, was den „örR“ angeht, ist höchst erstaunlich und seit langem vollzogen.
Eine Begründung könnte man(n) Frau auch so deuten, dass die „staatsnähe“ (Siehe Anmerkung) ***
sich bis zum heutigen Tage vollzieht und vom Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden ist.
Am 18. Juni 1952 wurde das erste saarländische Rundfunkgesetz erlassen, und am 24. Oktober 1952 wandelte man die 1946/47 gegründete Saarländische Rundfunkverwaltung in "Saarländischer Rundfunk GmbH" um. Gesellschafter waren zu zwei Dritteln die Regierung des Saarlandes und zu einem Drittel die Société Financière de Radiodiffusion (SOFIRAD) in Paris, die sich im Aktienbesitz des französischen Staates befand.
Anmerkung:***
Gründungsgeschichten der Rundfunkanstalten > Staatsferne? Staatsnähe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22776.0.html
Auch hier weiterlesen:
47. Somit sind sowohl der Betrieb als auch die Existenz der Rundfunkanstalten mit dem Tätigwerden des Gesetzgebers verbunden, was höchster Ausdruck der Staatsunterworfenheit ist;
Betrieb/Existenz RF-Anstalten + Tätigwerden Gesetzgeber = Staatsunterworfenheit
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22850.0.html
+++
PS: Bild dir deine Meinung!
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Was ist eigentlich mit dem auch damals sicher nötigen Stammkapital der GmbH geschehen? Von wem stammte das, und an wen wurde es bei Umgestaltung von einer GmbH zu einer ÖRR ausgehändigt?
Funzt das eigentlich sauber, eine GmbH in einer ÖRR umzugestalten?
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Ich habe den obigen Text übernommen und meine Anfrage noch um folgendes erweitert:
1) Warum kommt hierbei das VwverfG zum einsatz, obwohl in diesem die Tätigkeiten des MDR explizit ausgeschlossen sind.
2) Wie begründen sie die Umgehung des § 241a BGB (unbestellte Leistung) in dem eben diese Umgehung durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen wird?
3) Wie begründen sie die Umgehung des Artikels 11 Der Charta der Menschenrechte der Europäischen Union, in dem ausdrücklich behördliche Eingriffe in Informationsbeschaffung und Erstellung untersagt werden.
4) Wie begründen sie die Ausserkraftsetzung des Art. 5 GG der Bundesrepublik Deutschland in dem dem Bürger als Grundrechtsträger zugesichert wird, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten?
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Hervorragend ...
4) Wie begründen sie die Ausserkraftsetzung des Art. 5 GG der Bundesrepublik Deutschland in dem dem Bürger als Grundrechtsträger zugesichert wird, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten?
und vielleicht noch dazu:
... Wie ist diese Ausserkraftsetzung des Art. 5 GG dahingehend zu rechtfertigen, dass der Grundrechtsträger einer Finanzierungspflicht des Rundfunks durch Zwangsbeitrag unterworfen wird? ...
Das GG ist für den Grundrechtsträger doch als Abwehrrecht gegenüber dem Staat errichtet worden.
+++
8) ::)
Auch dies hervorragend herausgelesen ...
Funzt das eigentlich sauber, eine GmbH in einer ÖRR umzugestalten?
> Wäre vielleicht eines neuen Themas würdig, was wertes Forumsmitglied pinguin hier gefunden hat?
z. B. "Wie wird eine GmbH zu einer LRA?"
+++
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Normalerweise sollte dazu ein Umwandlungsbeschluss der Gesellschafter da sein und eine Umwandlungsbilanz erstellt worden sein. Muss aber schon eine Weile her sein, im https://www.handelsregister.de/ (https://www.handelsregister.de/) ist die gelöschte Saarländischer Rundfunk GmbH nicht mehr zu finden.
Edit "Bürger":
Hier wie überall im Forum bitte keine eigenständigen Nebenthemen vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema des hiesigen Threads bleiben, welches da lautet
Amtsmissbrauch seitens kommunaler Vollstreckungsorgane? Antworten einfordern!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Antrag nach dem LTranspG, VIG [#21123]
Datum 20. April 2017 23:39
An Stadtverwaltung Alzey
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ltranspg-vig/
Und die erste? - allerdings die "Gretchenfrage" nicht beantwortende - Antwort:
Von Stadtverwaltung Alzey
Betreff WG: Antrag nach dem LTranspG, VIG [#21123]
Datum 27. April 2017 16:03
Status Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Sehr geehrt Antragsteller/in
Ihre Anfrage nach dem LTranspG zu den Amtshilfeersuchen / Rundfunkbeitrag beantworten wir wie folgt:
1. Seit dem 01.01.2013 wurden betreffend Rundfunkbeiträge 1292 Amtshilfeersuchen an uns gerichtet.
2. In 2013 wurden insgesamt 172 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
Hiervon sind 170 abgeschlossen, 2 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.
3. In 2014 wurden insgesamt 204 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
Hiervon sind 201 abgeschlossen, 3 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.
4. In 2015 wurden insgesamt 411 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
Hiervon sind 383 abgeschlossen, 28 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.
5. In 2016 wurden insgesamt 384 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
Hiervon sind 279 abgeschlossen, 105 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.
6. In 2017 wurden bis dato insgesamt 121 Amtshilfeersuchen in Sachen Rundfunkbeitrag gestellt.
Hiervon sind 38 abgeschlossen, 83 Amtshilfeersuchen wurden noch nicht abgeschlossen.
7. Vollstreckungsmaßnahmen von Rundfunkbeiträgen werden nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz/RLP durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ltranspg-vig/
Gruß
Kurt
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https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ltranspg-vig/ (https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ltranspg-vig/)
Zusammenfassung des Ergebnisses
Die offenkundig fehlende Behördeneigenschaft des Beitragsservice sowie der Rundfunkanstalt wird ignoriert und lapidar auf das LVwVG verwiesen ohne Nennung eines Paragraphen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Alzey (https://de.wikipedia.org/wiki/Alzey)
Alzey ist eine verbandsfreie Stadt mit knapp 18.000 Einwohnern
Dann könnte man damit die Zahlen auf andere Städte grob hochrechnen...
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7. Vollstreckungsmaßnahmen von Rundfunkbeiträgen werden nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz/RLP durchgeführt.
Können „Vollstreckungsmaßnahmen von Rundfunkbeiträgen“ nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz/RLP gemäß dem § 3 Vollstreckungsrecht LVwVG RLP, der wie folgt lautet, getreu dem Gesetzeswortlaut wohlmöglich nur gesetzeswidrig erfolgen?
(…) Das Recht, Verwaltungsakte zu vollstrecken, haben das Land, die kommunalen Gebietskörperschaften und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, die der Aufsicht des Landes unterstehen. (…)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/77n/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGRPpP3#focuspoint (http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/77n/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGRPpP3#focuspoint)
1. Die LRA unterliegt nicht der Aufsicht des Landes. Der Rundfunk ist der Aufsicht des Staates entzogen. Der Rundfunkrat ist das oberste Aufsichtsgremium der LRA und überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags.
2. Die LRA ist vom Anwendungsbereich zum Erlass eines Verwaltungsaktes ausgeschlossen (§ 1 Abs. (2) LVwVfG Rheinl./Pfalz.
3. Gemäß § 5 Abs. (2) Vollstreckungshilfe LVwVG Rheinl./Pfalz , ist die LRA keine Vollstreckungsbehörde und kann somit auch nicht um Vollstreckungshilfe bei anderen Vollstreckungsbehörden ersuchen.
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/78m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGRPpP5#focuspoint (http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/78m/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGRPpP5#focuspoint)
Meinungen? +++
::)
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in Kombination mit den fehlerhaften Festsetzungsbescheiden und dem letzten Satz denke ich, dass es hier schon eindeutig um Amtsmissbrauch geht. Sollte man nochmal direkt nachfragen....
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Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21110]
Datum: 20. April 2017 12:44
An: Landeshauptstadt Hannover
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-9/
Von Landeshauptstadt Hannover
Betreff Undelivered Mail Returned to Sender
Datum 20. April 2017 12:54
Status Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de.
I'm sorry to have to inform you that your message could not
be delivered to one or more recipients. It's attached below.
For further assistance, please send mail to postmaster.
If you do so, please include this problem report. You can
delete your own text from the attached returned message.
The mail system
< <Name und E-Mail-Adresse> >: host mailgw.hannover-stadt.de[212.59.55.99] said: 550
Denied by policy (in reply to RCPT TO command)
Hier sollte der Anfragesteller mit dem fragdenstaat-Team Kontakt aufnehmen um dies zu klären?
*******
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Nürtingen [#21111]
Datum: 20. April 2017 12:52
An: Amtsgericht Nürtingen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-der-stadt-nurtingen/
Von Amtsgericht Nürtingen
Betreff Ihre Anfrage vom 20.04.2017 (Zwangsvollstreckungssachen in Sachen Rundfunkbeitrag +21111)
Datum 21. April 2017 08:43
Status Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage vom 20.04.2017 ist hier eingegangen. Anonyme Anfragen werden von uns nicht bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Hier sollte der Anfragesteller den Mumm haben seine Adresse anzugeben?
(PS: die bellen alle nur - die beissen nicht) ;)
*******
Zwangsvollstreckungen von Rundfunkbeiträgen in Stuttgart [#21146]
Datum 23. April 2017 20:56
An Landeshauptstadt Stuttgart
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-von-rundfunkbeitragen-in-stuttgart/
Von Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff Antwort: <N> Zwangsvollstreckungen von Rundfunkbeiträgen in Stuttgart [#21146]
Datum 24. April 2017 13:55
Status Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt Antragsteller/in
auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass für Zwangsvollstreckungen
die Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht zuständig sind; die Stadt Stuttgart
ist hier nicht betroffen und kann auch die gewünschten Auskünfte nicht
erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Betreff Zwangsvollstreckungen von Rundfunkbeiträgen in Stuttgart [#21185]
Datum 25. April 2017 23:51
An Amtsgericht Stuttgart
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-von-rundfunkbeitragen-in-stuttgart-1/
Von Amtsgericht Stuttgart
Betreff Zwangsvollstreckungen von Rundfunkbeiträgen in Stuttgart
Datum 2. Mai 2017 14:37
[...]
Ihre Mailanfrage vom 25. April 2017 beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1: Zunächst ist festzustellen, dass die Stadt Stuttgart für die Zwangsvollstreckungsaufträge von Rundfunkbeiträgen nicht zuständig ist. Die beim Amtsgericht Stuttgart eingehenden Zwangsvollstreckungsaufträge werden hier nicht registriert, sondern lediglich an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Über die Anzahl der eingegangenen und erledigten Aufträge können daher keine Angaben gemacht werden.
Zu Frage 2: Gerichte dürfen keine Rechtsauskünfte erteilen. Hierzu sind grundsätzlich nur die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere Rechtsanwälte, befugt. Rein informatorisch teile ich Ihnen mit, dass die Rundfunkbeiträge durch die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) festgesetzt werden. Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -). Den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2015 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen füge ich als Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Gruß
Kurt
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Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -)
--> hier passt denkt zumindest PersonX ein Querverweis auf
dort dann auch den Punkt "Teil VIII Vollstreckungsverfahren" und "ABL 16 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG" beachten.
PersonX hebt das hier noch mal aus der Versenkung:
Nach Möglichkeit bitte die Arbeitsblätter ABL anschauen und jeweils das Skript dazu suchen, falls Wörter unklar sind. In den Skripten werden diese erläutert auch mit Beispielen.
Ein jeder sollte die Schaubilder auf dem ABL 03 GRUNDLAGEN DES VERWALTUNGSHANDELNS
an schauen.
Insbesondere Seite 3/4 zur "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung"
Dazu bitte die Folie "Teil I Grundlagen des Verwaltungshandelns 2015" lesen.
http://www.haakh-online.de/avr.php (http://www.haakh-online.de/avr.php)
Manuskript
Teil 0 Deckblatt Manuskript
Teil I Grundlagen des Verwaltungshandelns 2015
Teil II Handlungsformen Der Verwaltungsakt
Teil III Der rechtmäßige VA
Teil IV Der fehlerhafte Verwaltungsakt
Teil V Bestandskraft und deren Durchbrechung
Teil VI Rechtsschutz
Teil VII Der vorläufige Rechtsschutz
Teil VIII Vollstreckungsverfahren
Arbeitsblätter
ABL 00 ÜBERSICHT
ABL 01 ÜBERBLICK ARBEITSBLÄTTER
ABL 02 FÄLLE ZUM THEMA
ABL 03 GRUNDLAGEN DES VERWALTUNGSHANDELNS
ABL 04 ERMESSEN
ABL 05 VERWALTUNGSAKT
ABL 05a Nebenbestimmungen Bsp
ABL 06 RECHTSGRUNDLAGEN
ABL 07 ZUSTÄNDIGKEIT
ABL 08 VERWALTUNGSVERFAHREN
ABL 09 SCHEMA RECHTMÄSSIGKEIT
ABL 10 FEHLERFOLGEN
ABL 11 BESTANDSKRAFT
ABL 12 RÜCKNAHME + WIDERRUF
ABL 13 RECHTSMITTEL
ABL 14 WIDERSPRUCHSPRÜFUNG OBERSÄTZE
ABL 15 VORL RECHTSSCHUTZ
ABL 16 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG
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Heute kam die Antwort vom:
UNABHÄNGIGES DATENSCHUTZZENTRUM SAARLAND
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Der Antrag / Anfrage an die Gemeinde (www.fragdenstaat.de) wurde nicht in der ihr zustehenden Frist beantwortet.
Daraufhin hat eine fiktive Person die obige bezeichnete Dienststelle um Hilfe gebeten, mit Erfolg.
Eine Antwort wird zumindest von der Gemeinde erwartet.
Zitat aus dem Schreiben die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes an die Gemeinde:
>>>Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen (§7 Abs. 5 IFG), die Ablehnung des Antrags hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen (§ 9 Abs. 1 IFG). Die Frist ist überschritten.
Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie in dieser Angelegenheit ent- oder bescheiden. <<<
Weiterlesen im Anhang 2 Seiten im png-Format.
+++
:) ::)