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Autor Thema: LIVESTREAM zur GEZ-Demo am 29.04.2017 in Berlin  (Gelesen 9126 mal)

c
  • Beiträge: 1.025
@mbi1
cool, danke!


Uwe, kannst du das rüberchatten ??

skandieren: "RUNDFUNKBEITRAG - WEG DAMIT ! "   :) 


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a
  • Beiträge: 338
Vielen Dank, abgezockter1984 für die Live-Übertragung, super!! :)

Sehr gerne doch. Das war mein Beitrag. Und zwar gratis!

Ich hoffe, dass es euch einen guten Einblick verschafft hat, was auf der Demo so los war. Der Kerl, der seinen Stream über Facebook sendete, hatte zugleich die Stativkamera. Das reine Filmen vom Gequatsche wollte ich nicht machen, zumal einem auch irgendwann die Füße wehtun.
Ich für meinen Teil fand es bemerkenswert, wie der Stream vier Stunden lang funktioniert hat. Ohne Powerbank wäre das wohl nicht möglich gewesen.

täuscht das, oder werden es immer mehr Leute, die demonstrieren?

Das täuscht nicht. Ich habe auch deswegen die Menge gefilmt, damit man einen Eindruck hat, wieviele Demonstranten anwesend waren. Nach der Rede haben so einige Demonstranten die Veranstaltung verlassen. Den Marsch haben daher gefühlt nur die Hälfte der Leute mitgemacht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2017, 19:54 von abgezockter1984«

  • Beiträge: 984
@ neocortex, mb1, cecil

Bitte beachtet, dass es sich bei dem Urteil des BVerwG um den Sonderfall handelt, in dem ein Dritter (!) den Zugang eines Verwaltungsaktes bestreitet !

Nicht nur den Leitsatz lesen, sondern insbesondere auch Punbkt 17 und 18 bei den Gründen beachten !


aktueller Querverweis:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 03:31 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
Vielen Dank @neocortex !

Wenn man auch Rn. 19 miteinbezieht, wird es für mich noch deutlicher. Aber das Urteil ist jedenfalls in Fällen verwendbar, wenn beispielsweise ein Festsetzungsbescheid (=Verwaltungsakt) vom Adressaten nicht empfangen wurde..., wenn ich es richtig verstehe.

Aber was heißt das (Rn 18)?
Zitat
Anders als im Fall der Behauptung eines verspäteten Zugangs kann danach von einem Adressaten, der den Zugang überhaupt bestreitet, keine weitere Substantiierung verlangt werden.


aktueller Querverweis:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 03:31 von Bürger«
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D
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@abgezockter1984
Vielen Dank für Deine Unterstützung!


@all
Die Veranstaltung und damit der Stream sind nun beendet.
Dieser Thread nun geschlosssen.

Diskussionen zu den Inhalten der Redner / Themen bitte in eigenständigen Threads weiterführen.

Materialsammlung siehe nunmehr unter
Aktionstag und Demonstration gegen Rundfunkbeitrag in Berlin 29.04.17- Mediathek
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22910



Hinweis: Linksammlung zum Thema nunmehr unter
Aktionstag/ Demo 29.04.2017 - Berlin [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23154.0.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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