gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: abgezockter1984 am 29. April 2017, 10:28
-
GEZ-DEMO am 29.04.2017 LIVESTREAM: Auf ploetzlich.org (http://ploetzlich.org) (Weiterleitung zum Youtube-Kanal) stelle ich einen
GEZ-Boykott LIVESTREAM via YouTube (http://ploetzlich.org)
zur Verfügung, den ich um spätestens 12 Uhr starten werde.
Schaut einfach auf den Kanal auf Youtube vorbei. Sobald der Livestream online ist, wird er in der Video-Übersicht mit der Kennzeichnung LIVE aufgelistet. Einen Direktlink zum Livestream kann ich daher noch nicht anbieten. Ihr könnt auch in der Youtube-Suche nach "GEZ-Demo 29.04.2017 Berlin Livestream" suchen, um den Livestream zu finden. Der Kanal wird rein privat betrieben. Einen kurzen Teststream habe ich gestern gestartet, um zu schauen, dass nachher alles funktioniert.
Hinweis: Linksammlung zum Thema nunmehr unter
Aktionstag/ Demo 29.04.2017 - Berlin [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23154.0.html
-
13:05 Uhr:
Derzeit 42 Zuschauer
-
watt läuft der Kameramann jetzt durch die Menge ?
ich wollte den zweiten Redner auch komplett hören, und nich datt wisch-und-waschi von drum herum.
>:( >:( >:(
-
Kennt jemand die eben von Herrn Bölck erwähnte Entscheidung des BVerwG zur Zugangsfiktion (Quelle, AZ, etc.)? Unter hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html) ist noch keine BVerwG-Entscheidung zu finden.
aktueller Querverweis:
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
-
14:12 Uhr
Derzeit 46 Zuschauer
-
15:00 Uhr
Derzeit 27 Zuschauer
-
Vielen Dank, abgezockter1984 für die Live-Übertragung, super!! :)
-
Also schon soviel von RA Bölck. Die LRA sind Behörden. Und Proff. Koblenzer. Zahlung auf Vorbehalt gibt es im VWG nicht. Das Geld dürfte weg sein.
Und ein origineller Spruch. "Niemand hat die Absicht einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen"
-
watt läuft der Kameramann jetzt durch die Menge ?
ich wollte den zweiten Redner auch komplett hören, und nich datt wisch-und-waschi von drum herum.
>:( >:( >:(
Ja. Es wird anscheinend eine weitere ruhigere Kameraaufnahme später im Forum veröffentlicht.
Kennt jemand die eben von Herrn Bölck erwähnte Entscheidung des BVerwG zur Zugangsfiktion (Quelle, AZ, etc.)? Unter hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html) ist noch keine BVerwG-Entscheidung zu finden.
Ja, das würde mich auch interessieren. Aktenzeichen?
aktueller Querverweis:
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
-
täuscht das, oder werden es immer mehr Leute, die demonstrieren?
-
Meine größte Anerkennung für die Macher, und die dabei sind. So sehen Taten aus.
-
Es wird noch ein Video? in guter Qualität erstellt, von einer feststehenden Kamera.
-
skandieren: "RUNDFUNKBEITRAG - WEG DAMIT ! " :)
Toll, dass sie das auf die Beine gestellt haben!
-
Vor dem ARD-Haupstadtstudio schwer bewacht, vor was haben die Angst????
-
Kennt jemand die eben von Herrn Bölck erwähnte Entscheidung des BVerwG zur Zugangsfiktion (Quelle, AZ, etc.)? Unter hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html) ist noch keine BVerwG-Entscheidung zu finden.
BVerwG 9 C 19.15 vom 15.06.2016 (Bestreiten des Zugangs mit Nichtwissen)
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=150616U9C19.15.0
Leitsatz:
Bestreitet ein Dritter mit Nichtwissen, dass ein durch einfachen Brief übermittelter Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist, wird die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO allein dadurch nicht erschüttert.
aktueller Querverweis:
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
-
@mbi1
cool, danke!
Uwe, kannst du das rüberchatten ??
skandieren: "RUNDFUNKBEITRAG - WEG DAMIT ! " :)
-
Vielen Dank, abgezockter1984 für die Live-Übertragung, super!! :)
Sehr gerne doch. Das war mein Beitrag. Und zwar gratis!
Ich hoffe, dass es euch einen guten Einblick verschafft hat, was auf der Demo so los war. Der Kerl, der seinen Stream über Facebook sendete, hatte zugleich die Stativkamera. Das reine Filmen vom Gequatsche wollte ich nicht machen, zumal einem auch irgendwann die Füße wehtun.
Ich für meinen Teil fand es bemerkenswert, wie der Stream vier Stunden lang funktioniert hat. Ohne Powerbank wäre das wohl nicht möglich gewesen.
täuscht das, oder werden es immer mehr Leute, die demonstrieren?
Das täuscht nicht. Ich habe auch deswegen die Menge gefilmt, damit man einen Eindruck hat, wieviele Demonstranten anwesend waren. Nach der Rede haben so einige Demonstranten die Veranstaltung verlassen. Den Marsch haben daher gefühlt nur die Hälfte der Leute mitgemacht.
-
@ neocortex, mb1, cecil
Bitte beachtet, dass es sich bei dem Urteil des BVerwG um den Sonderfall handelt, in dem ein Dritter (!) den Zugang eines Verwaltungsaktes bestreitet !
Nicht nur den Leitsatz lesen, sondern insbesondere auch Punbkt 17 und 18 bei den Gründen beachten !
aktueller Querverweis:
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
-
Vielen Dank @neocortex !
Wenn man auch Rn. 19 miteinbezieht, wird es für mich noch deutlicher. Aber das Urteil ist jedenfalls in Fällen verwendbar, wenn beispielsweise ein Festsetzungsbescheid (=Verwaltungsakt) vom Adressaten nicht empfangen wurde..., wenn ich es richtig verstehe.
Aber was heißt das (Rn 18)? Anders als im Fall der Behauptung eines verspäteten Zugangs kann danach von einem Adressaten, der den Zugang überhaupt bestreitet, keine weitere Substantiierung verlangt werden.
aktueller Querverweis:
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen des Adressaten
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23163.0.html
-
@abgezockter1984
Vielen Dank für Deine Unterstützung!
@all
Die Veranstaltung und damit der Stream sind nun beendet.
Dieser Thread nun geschlosssen.
Diskussionen zu den Inhalten der Redner / Themen bitte in eigenständigen Threads weiterführen.
Materialsammlung siehe nunmehr unter
Aktionstag und Demonstration gegen Rundfunkbeitrag in Berlin 29.04.17- Mediathek
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22910
Hinweis: Linksammlung zum Thema nunmehr unter
Aktionstag/ Demo 29.04.2017 - Berlin [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23154.0.html