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Autor Thema: Zu Zwangsgebühren kommt jetzt auch noch Zwangs-HD  (Gelesen 30693 mal)

  • Beiträge: 1.665
  • This is the way!
Huhu @cecil. Guten TagX!

Nicht verzagen und die gallische Maus fragen!  :)
Der, die, das, wieso, weshalb, warum ...

Der EGMR ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Grundrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nicht die EU sondern alle Mitgliedsstaaten der EMRK wie z.B. auch die Türkei und Russland (ich glaub die wollen kündigen).  :'(

Nach Rechtswegerschöpfung also nach Urteil des BVerfG oder eines LVerfG ist jedem der Rechtsweg zum EGMR eröffnet.

Europäischer Gerichtshof, EU-Recht.
EUGH kein direkter Zugang für jeden!

http://www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de/Downloads/Schmitz_EK-EuR-StaatsR-III_Schema4.pdf

Nur mittelbar über die Klagearten. Für uns kommt über die Beschwerde bei EU-Kommission im Falle der Versagung, also etwa durch Untätigkeit, Klage über Anwalt in betracht. Also ggf. eine Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV

https://dejure.org/gesetze/AEUV/265.html

Daneben kommt ggf. eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AUEV in betracht, wenn die EU-Kommission also im Falle der Beschwerde nicht Maßnahmen ergreift.

https://dejure.org/gesetze/AEUV/263.html

Dazu braucht Mensch dann aber einen Anwalt.

Soweit klar waa?
> EUGH nur mittelbar und mit Anwalt.
> EGMR jeder ohne Anwalt nach Rechtswegerschöpfung.


Dann könn wa versuchen über die Gerichte eine Vorabentscheidung beim EUGH zu erreichen.
Viel Spass!  :'(
Wenn wir das bisher nicht mal die Vorabentscheidung bei BVerfG oder LVerfG erreicht haben, tja ...

Watt soll Mensch da sagen?

Na jaanz klar, dann renn wa einfach durch!!!!!  ;D

Thema:
VG Berlin: Zulassungsantrag eines Kassationsverfahrens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19865.msg141229.html#msg141229

Gallisches Rugby! Denn wir haben den gallischen Brian Gary HabaniX!

OT:
Bryan Habana - The fastest man in rugby [video ~3:30min]]
https://www.youtube.com/watch?v=qNFkFlISeRM


 ;D ;D ;D ;D

Ohh! Ja ich weiß @Bürger! Beim Thema bleiben! Ja verstanden.

So nun mutt Mensch auch "beschwert" sein. D.h. unmittelbar betroffen sein. Naja und bei Beihilfen nach EU-Recht biste nunmal nicht betroffen, es sein denn du bist RundfunXveranstalter oder Film / Presse.

Jetzt kommt die Frage aller Fragen! Haaa!

Was war zuerst da?

Der Fesetzungsbescheid, also die Aufforderung zum Leisten des ZwangsbeitraX
oder dein Meldedatensatz und die automatisierte Verarbeitung?

Hihihi!

Thema:
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html

Yoo Lupus! Welcome to hell!  >:D

Wir haben Brian Gary HabaniX!

Mit nem Hinkelstein unter Arm auf der Aussenbahn durchspurten!  ;D

Und nun macht euch mal alle nich son Kopp,

hier iss der GEZ-Boykott!

Watt auch immer die entscheiden,

sie werden uns beneiden!

Denn so oder so es bleibt dabei,

kein Cent und kein goldenes Ei!

Da sagt auch die gallische Maus jaanz fiX,

die kriegen von uns so oder so niX!


VIVA GEZ-BOYKOTT-FORUM


 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2017, 01:00 von Bürger«

  • Beiträge: 7.385
Der abgepresste Zwangsbeitrag ist keine Gegenleistung für die Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können, sagen ja sowohl das BVerfG als auch der EuGH.
sondern?
Die Finanzierung der Gesamtveranstaltung "Rundfunk"

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg143317.html#msg143317

Zitat
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg140356.html#msg140356
Zitat von: cook am 04. Februar 2017, 22:25

    In der 2. Rundfunkentscheidung, BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68  (zur Umsatzsteuer-Freiheit)
    https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html
    Zitat

        [...] Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. [...]

Daß eine Rundfunkgebühr auch für den EuGH keine Gegenleistung darstellt; siehe C-337/06, wonach nicht einmal der Staat selber eine Gegenleistung erfährt.

Es hatte aus der Zahlung der damaligen Rundfunkgebühr also nicht nur gemäß BVerfG in 1971 keine Gegenleistung, sondern auch gemäß EuGH C-337/06

14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17938.msg117656.html#msg117656

Zitat
Zitat von: pinguin am 18. März 2016, 17:26

    Zitat von: Totalverweigerer am 18. März 2016, 12:02

        Zitat

            BVerwG:
            Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

    Dummerweise sieht das schon der EuGH in C-337/06 völlig anders und meint, daß eine Möglichkeit keine Gegenleistung darstellt.

    Daß auch ein Bundesgericht auf das höhere europäische Recht sch**ßt, läßt nur den Schluß zu, daß die Tage der EU gezählt sind.


Zitat von: EuGH in C-337/06
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

    45 Die diesen Anstalten so zur Verfügung gestellten Mittel werden ohne spezifische Gegenleistung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs ausgezahlt (vgl. in diesem Sinne Urteil University of Cambridge, Randnrn. 23 bis 25). Diese Zahlungen hängen nämlich nicht von einer vertraglichen Gegenleistung ab, da weder die Gebührenpflicht noch die Gebührenhöhe das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Verbrauchern sind. Diese sind allein wegen des Bereithaltens eines Empfangsgeräts zur Zahlung der Gebühr verpflichtet, selbst wenn sie die Leistungen dieser Anstalten niemals in Anspruch nehmen.

@cecil
Zitat
Bei Berücksichtigung der Entscheidung des EGMR zur italienischen Rundfunkgebühr, wonach diese eine Steuer ist, ist es unwahrscheinlich, daß das BVerfG die nationale Angelegenheit einfach durchwinkt.
Die Rundfunkgebühr ist eine Steuer, zu deren Erhebung und Festsetzung national die Länder der Bundesrepublik Deutschland nicht so ohne Weiteres befugt sind.

Auf die Frage, ob EMGR oder EuGH, kann vereinfachend geantwortet werden, daß die EMRK im Range einfachen Bundesrechtes ist, welches bereits kraft Art 31 GG und BVerfG 2 BvN 1/95 jegliches Landesrecht bricht. Bereits kraft Art 10 EMRK zur Meinungs- und Informationsfreiheit darf es keine behördliche Einwirkung auf Personen geben. Zur EMRK darf das BVerfG entscheiden.

Über das Recht der EU darf nur der EuGH als gesetzlicher Richter entscheiden, weil es die Mitgliedstaaten der EU so bestimmt haben. Erst nachrangig zur Entscheidung des EuGH darf auch das BVerfG tätig werden, wenn der EuGH einen Ermessenspielraum gelassen hat. Eine vom EuGH vorgenommene absolute Entscheidung, also eine mit nur 1 Lösung, darf letztlich in einer nationalen Klage nicht zur Vorlage an das BVerfG führen; sie wäre in diesem konkreten Falle unzulässig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2017, 00:51 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

F
  • Beiträge: 180
Ist irgendwie etwas OT:

DVB-T2 gibt es in Österreich schon länger. Was hier Freenet TV macht, macht dort SimpliTV.

In Deutschland heißt es, eine Verschlüsselung von ARD und ZDF wäre 2014 vom BVerfG verboten worden (ich finde jedenfalls kein Urteil), in Österreich wird's verschlüsselt per Abo verkauft:


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